Strom-Nachforderung
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Strom-Nachforderung

Hallo,
folgender Umstand: Als ich vor 3 Jahren umgezogen bin, wollte ich gerne meinen Strom von einem anderen Anbieter beziehen und habe mich dort angemeldet. Nach einigem hin und her mit dem Anbieter (es gab Probleme mit Zählernummer etc.) kam dann nach ca. 4 Monaten von meinem örtlichen Versorger die Rechnung mit der entsprechenden Nachzahlung, die ich auch beglichen habe.
Im Nachhinein ging es dann weiter, und plötzlich (weitere ca. 2 Monate später) bekam ich das Geld von meinem örtlichen Versorger zurück, da ich nach deren Kenntnis von wem anderes versorgt würde. Der andere Versorger konnte das aber nicht bestätigen, nach deren Kenntnis bin ich immer noch bei meinem örtlichen Versorger angemeldet. Den habe ich darauf aufmerksam gemacht, aber das interessierte die nicht ...
So weit, so gut, ich zahle also im Moment keinen Strom.
Da ich aber Mitte des Jahres ausziehen möchte, ahne ich Böses: Dann wird die dicke Nachzahlung eintrudeln.
Meine Frage: Kann mir jemand Betrug unterstellen? Immerhin habe ich mehrmals darauf hingewiesen, habe im 1. Jahr sogar den Stromabschlag weiterhin bezahlt, der wurde aber dann einfach nach der ersten Jahresabrechnung verrechnet ...
danke,
andi
  1. Was erwarten Sie?

    Das Ihnen jemand hier erklärt das Sie Ihr Geld behalten können? Ich denke das hier einfach eine unklare Aktenlage bei den Stromversorgern vorliegt die sich spätestens bei Ihrem Auszug klären wird. Sollte kein gültiger Vertrag mit dem alternativen Anbieter zustande gekommen sein (warum auch immer) tritt automatisch der örtliche Netzbetreiber ein (muss er ja auch bei Pleite des Alternativen) und wird seine Forderungen an Sie richten.
    Mein Tipp: Legen Sie die monatliche Rate zurück (evtl. auf ein Festgeldkonto) und behalten Sie diese Rücklage zum Ausgleich der Rechnung.
    ++++ Keine Rechtsberatung ++++
  2. keine sorge ...

    keine sorge ich erwarte nicht, dass jemand die Erklärung abgibt ... ich wollte nur wissen, ob jemand genau weiß, wie das dann abläuft.
    bisher habe ich das Geld zurückgelegt, das ist nicht der Punkt. danke für die Info,
    schönes Wochenende.
    MfG
    andi
  3. ablesen und um Abrechnung bitten

    Zum Tage des Auszuges lesen Sie den Zähler ab und bitten um Abrechnung an den Ihnen bekannten Versorger.
    Kommt keine, verjährt die Sache nach 3 Kalenderjahren.
    Wenn der neue Mieter die Anmeldung macht kommt die Sache sowieso zur Klärung.
    Sie müssen verhindern, dass Sie später auch für den neuen Mieter den Strom zahlen müssen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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