Steuerliche Behandlung von Grundstücksgemeinschaften
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Steuerliche Behandlung von Grundstücksgemeinschaften

Liebe Forumteilnehmener,
ich habe dieses Jahr zusammen mit meinem Freund ein Grundstück gekauft und gebaut. Nun wollen wir natürlich auch Eigenheimzulage beantragen. Wer beantragt diese? Die Grundstücksgemeinschaft? Oder kann einer von uns diese allein beantragen.
Des weiteren haben wir auch eine ELW, die schon vermietet ist. Wer muss (1) die Einkünfte in der Steuererklärung angeben und (2) kann die negativen Einkünfte (Abschreibung, Finanzierungskosten usw.) geltend machen. Auch die Gemeinschaft oder kann dies wieder eine Person (dann natürlich mit den höheren Steuersatz ;-)) allein?
Vielen Dank!
Beste Grüße
Diana
  • Name:
  • diana
  1. immer der Eigentümer

    Das ist leicht zu klären durch das Grundbuch.
    Wer dort eingetragen ist ist Eigentümer.
    Eventuell wurde sogar eine WEGAbk. (Wohneigentumsgemeinschaft) gegründet.
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung muss der in der Steuererklärung angeben der das Geld erhält.
    • Name:
    • Herr Klaus

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