Was ist maßgebend: BRI laut Bauantrag o. tatsächlicher Ist-BRI
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Was ist maßgebend: BRI laut Bauantrag o. tatsächlicher Ist-BRI

Hallo,
streite mich gerade mit meiner noch Ehefrau u. deren Vater (Architekt) über die Berechnung des BRI zwecks Ermittlung der Rohbaukosten. Nachdem ich den Rohbau mit einem Laser neu aufgemessen habe, habe ich festgestellt das es eine Differenz zum damaligen Bauantrag von 150 m³ gibt. Dies ist nach Überprüfung der Bauakte unter anderem darauf zurück zu schließen, das mein Schwiegervater damals die Dämmung (wir sprechen von 24 cm!) nicht mit berücksichtigt hat. Meine Frage lautet: Was ist denn maßgebend: das was im Bauantrag genehmigt wurde oder das was jetzt dort draußen steht.
Man muss noch hinzufügen, das bisher nur der Teil wo die beiden in der Höhe versetzen Pultdächer aufeinander treffen gedämmt wurden, da ich damals sonst die Dachanschlüsse nicht hätte fertig stellen können.
Mit freundlichen Grüßen
TB
  1. Riesenhütte

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    150 m³ Dämmung sind bei 24 cm Dicke immerhin 625 m² Fassade. Nehmen wir mal 6 m Höhe für 2 Geschosse an, haben Sie über 100 lfm Fassade. Ganz schön groß das Haus, 25 x 25 Meter?
    Auch sonst komme ich mit der Frage nicht klar. Maßgeblich für die Rohbaukosten sind die Rohbaukosten und kein BRI. Da der Bau steht, müssten die Rohbaukosten bekannt sein. Wenn es um Gebühren für den Bauantrag geht (in manchen Ländern werden Rohbaukosten aus dem BRI errechnet), ist der Bauantrag maßgeblich (bzw. die Gebührenrechnung dazu). Und zwar nicht nur für die Gebühren, sondern auch für die Ausführung selbst. Bauen Sie größer als im Bauantrag, ist das ein Schwarzbau. Wird er legalisiert (falls überhaupt möglich), ist natürlich die Zahl im geänderten Bauantrag maßgeblich.
    Die Rolle der Noch-Ehefrau ist auch unklar :) Vorgezogene Auseinandersetzung um den Zugewinn?

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