Hallo zusammen,
ich habe dieses Forum zufällig gefunden, weiß, dass Ihr kein Rechtsberatung geben könnt, poste aber trotzdem mal (betrifft BaWü):
Wir gerade festgestellt, dass die Firmen ihr Material, den Kran und die Chemie-Toilette auf unserem Grundstück abgestellt haben, mit Ihren Maschinen über unseren Grund fahren.
Das sind alles Baumaßnahmen unseres (zukünftigen) Nachbarn.
Es hat eine merkliche Verdichtung des Untergrunds, Verschmutzung durch ausgelaufenen Beton und sonstigen Abfälle wie Metallbänder für die Steine etc. (verm. nachrangig) stattgefunden.
Mit der Reaktion, nach der entsprechenden (schriftlichen) Rüge, der Bauträger sei aufgefordert "bald möglichst" das Grundstück zu räumen, ansonsten, wir uns im Schadensfall an die (uns unbekannten) Unternehmen halten sollten, bin ich (siehe Schäden) nicht zufrieden.
Drei Fragen:
a) Ist de Bauherr für die Taten (Tätigkeiten) seiner Unternehmer verantwortlich?
b) Juristische Rolle (natürlich nur "geraten") des Bauleiters
c) what to do?
Wir werden wohl einen Gutachter (TÜV Rheinland oder so) reinjagen, um den €-Betrag für die Wiederherstellung des Ausgangszustands zu ermitteln.
Viele Grüße & merci vorab
Christoph
Schäden durch andere Baumaßnahmen (Nachbarn)
BAU-Forum: Sonstige Themen
Schäden durch andere Baumaßnahmen (Nachbarn)
-
Sachverständige
= TÜV hier halte ich mich doch lieber zurück.
Aber, ist das wirklich Ihr Ernst, Ihre Nachbarschaft so zu beginnen?
Verdichtung des Bodens? Wahrscheinlich in dem Bereich wo nachher die Baugrube hinkommt oder Ihre Baustraße oder Zufahrt erstellt wird - oder wie.
Natürlich ist es nicht OK Ihr Eigentum einfach so zu nutzen ohne nachzufragen. Aber Ihre Reaktion hinsichtlich der späteren Gutnachbarschaftlichen Beziehungen kann ich nicht nachvollziehen. -
Hallo Mark, es geht mir weniger um die ...
Hallo Mark,
es geht mir weniger um die nachbarschaftliche Beziehung (man kennt sich), sondern einfach um die Frage:
Zahlt der Bauherr die Wiederherstellung/Aufräumung?
Wie ist die Verantwortung des Bauleiters?
Muss ich mich mit den - mir nicht bekannten - Bauunternehmen rumschlagen
Um die Feststellung des Schadens kümmere ich mich unabhängig davon sowieso.
Sorry, wenn die Frage dahingehend unpräzise war.
Grüße
Chris -
Grundsätzlich
können Sie sich an den Auftraggeber der Arbeiten, also an Ihren neuen Nachbarn halten.
Und was die Beziehungen zum neuen Nachbarn angeht, so ist es i.d.R. so, dass die BU's Nachbargrundstücke ohne Wissen ihrer Auftragegeber nutzen.
Also freundlich aber bestimmt auf Änderung/Wiederherstellung des alten Zustandes bestehen. Und Verunreinigungen des Mutterbodens durch Beton- / Mörtelreste sind auch dann nicht tragebar, wenn's im Bereich ihrer eigenen, späteren Baufläche stattfindet.
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