Entschädigung bei Privatwegnutzung wegen Baustelle?
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Entschädigung bei Privatwegnutzung wegen Baustelle?

Unser Privatweg wird zurzeit von Baumaschinen und Material zugestellt. Eine Baufirma nutzt den Weg , wegen Straßenbaumaßnahmen. Wir bekamen nur eine Vorabinfo das es zu Behinderungen kommen könnte.
Unsere Frage ist, ob wir für die Zeit (mehrere Monate) Nutzungsgebühr, Miete oder Entschädigung fordern können. Der Weg ist jetzt total verschlammt und nicht mehr so befestigt wie vorher. Soll man noch einen Vertrag mit der Baufirma oder dem Auftraggeber (Wasserversorgung) machen? Das später auch alles wieder in Ordnung gebracht wird.
Ich hoffe es kann jemand Tipps oder Ratschläge geben. Danke im Voraus.
  • Name:
  • Nora F.
  1. Sie sind doch wohl (hoffentlich) ...

    Sie sind doch wohl (hoffentlich) Eigentümer des Weges ("unser Privatweg") und da fragen Sie noch? Wenn die sich benehmen wie Sau, aber pronto runter, oder gibt es da Kinken, die wir hier erst langwierig erfragen müssen?
  2. wie war der Privatweg zu erkennen?

    Zuerst müsste geprüft werden, wie der Privatweg zu erkennen ist.
    Fehlt eine Absperrung oder eine Beschilderung kann man von einem öffentlichen Weg ausgehen.
    Also umgehend mit dem Bauleiter sprechen, dann ist eine Lösung möglich.
    Falls der Privatweg zu erkennen war sieht das anders aus, dann sollte dieser sofort geräumt werden.
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Fahrtrecht?

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ist auf diesem Weg ein Fahrtrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit eingetragen?
    Wenn ja könnte es bezüglich Miete usw. problematisch sein, wenn es sich um eine öffentliche Baumaßnahme handelt. Dass Schäden beseitigt werden müssen ist aber klar.
  4. Der Weg gehört z.Z. drei Besitzern ...

    aber nur wir kümmern uns. Ein Teil ist der Nachbarhaushälfte (wir wohnen in einem Doppelhaus), der andere Teil gehört zum restlichen Bauland. Besitzer eine Bank , weil Konkursmasse. Schwieriger Fall, oder?
    Ein Schild steht noch nicht. Aber die Baufirma hat einen Lageplan und weiß auch das es Privatgrundstück ist. Die Sache geht jetzt schon fast drei Monate. Ende ist noch nicht in Sicht. Der Weg oder die Fläche ist übrigens ca. 8 m x 50 m. Und man muss ständig "betteln" wenn man mal durch will. Zu Fuß sowieso nur mit Gummistiefel.
  5. einfachster Weg ...

    Der einfachste Weg ist, mit dem Auftraggeber der Straßenarbeiten zu reden und nach den Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Privatwegen zu fragen.
    Eventuell erkennt man dort einen Irrtum und stellt ihn ab.
    Die nächst höhere Stüfe ist eine Blockade und das herbeirufen des Ordnungsamtes, dessen Vorgesetzte aber wiederum der Auftraggeber der Arbeiten ist (z.B. Bürgermeister)
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. bisschen OT: Herr Klaus ...

    bisschen OT: Herr Klaus wie, bzw. womit begründen Sie den zweiten Ziel Ihrer fachkundigen Aussage? Es handelt sich um einen Privatweg!
  7. ganz einfacher Vorgang ...

    Ich parke meinen PKW am Eingang meines Privatweges.
    Dann gibt es Ärger und entweder ruft die Firma das Ordnungsamt oder ich weil der Streit eskaliert.
    Nun müssen die freundlichen Angestellten ermitteln und entscheiden.
    Diese Leute vom Ordnungsamt unterstehen dem Bürgermeister.
    Dieser ist aber Auftraggeber der Straßenbauarbeiten.
    Es gibt 2 Möglichkeiten:
    .-- entweder die Bauarbeiter haben den Weg zu räumen
    .-- oder der Bürgermeister hat eine schlaue Verfügung und seine
    Firma darf den Weg benutzen
    Ich tippe eher auf die Dummheit der Firma die nach einer Ortsbesichtigung den (unbenutzten) Weg einfach beschlagnahmt hat.
    • Name:
    • Herr Klaus

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