Wegerecht - Winterdienst
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Wegerecht - Winterdienst
Guten Tag miteinander,
es ist geplant ein Grundstück mit Bahnhofsgebäude zu erwerben.
Der Bahnsteig, nicht Teil des Grundstückes, ist noch im Betrieb.
Es führt ein eingetragenes Wegerecht für die Fahrgäste und Bahnmitarbeiter über das Grundstück zum Bahnsteig.
Die Frage ist, wer ist für Winterdienst, Erhaltung des Weges und sonstige Haftungsfragen zuständig?
Ist so etwas grundsätzlich geregelt oder individuell festzulegen?
Dank und Gruß
Lukas
PS in Meck/Pom
es ist geplant ein Grundstück mit Bahnhofsgebäude zu erwerben.
Der Bahnsteig, nicht Teil des Grundstückes, ist noch im Betrieb.
Es führt ein eingetragenes Wegerecht für die Fahrgäste und Bahnmitarbeiter über das Grundstück zum Bahnsteig.
Die Frage ist, wer ist für Winterdienst, Erhaltung des Weges und sonstige Haftungsfragen zuständig?
Ist so etwas grundsätzlich geregelt oder individuell festzulegen?
Dank und Gruß
Lukas
PS in Meck/Pom
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immer der Grundstückseigentümer
Als Eigentümer sind Sie voll verantwortlich.
Das bedeutet letztlich einen Fuutime-Job im Winter von 7 Uhr bis 22 Uhr.
Ich hoffe Sie sind rüstig, unabhängig und schließen eine gute Haftpflichtversicherung ab.
Ist das ein neuer Gag der Bahn? -
Immer?
Danke Herr Klaus für die Antwort.
Da hatte ich doch brav vorher die Suche bemüht und stieß dabei auf dieses:Wo ist mein Interpretationsfehler?
Gruß Lukas -
Unterschied zwischen privat und öffentlich
Ein privates Wegerecht ist zwischen Parteien die alles selbst bestimmen, meist ist der Weg mit einem Tor zum öffentlichen Bereich abgetrennt.
Privatleute können sich gegenseitig haftbar machen und klagen.
Sobald es sich um einen öffentlichen Weg handelt sieht das anders aus.
Jeder der stürzt hat ein Klagerecht gegen den Wegbetreiber und der ist sichtbar "öffentlich"
Der Weg ist für alle da und nicht abgetrennt.
Ich vermute schon dass man Sie als Wegbetreiber bezeichnet.
Regeln Sie das in dem Vertrag und denken Sie daran dass Wegerechte nur schwer zu löschen sind. -
Hm, Schei ... benhonig,
Noch bin ich ja "rüstig" aber sicher nicht immer da, um brav zu fegen.
Hier im Berlin beauftragt man, anstelle der Haftpflicht, die einem wahrscheinlich sowieso zum Zwecke der Zahlungsverweigerung einen Vertragsverstoß nachweisen wird, einen Winterdienst. Damit hat man sich der Sorge für ca. 250,- € p.a. entledigt. Bleibt die Frage, ob es sowas auch auf dem Dorf gibt?
Zusatzfrage:
nutzt das berühmte Schild, "Privatweg, Benutzung ... auf eigene Gefahr", da etwas?
Nochmals Dank und Gruß
Lukas