Sehr geehrte Damen und Herren.
In Zusammenhang mit einem gerichtlichen Zugewinnverfahren im Jahr 1999 wurde vom Amtsgericht der zuständige GAA zur Erstellung eines Gutachten beauftragt.
Dieses Gutachten hat nach meiner Meinung an vielen Punkten gravierende Fehler, die der vorsitzende Gutachter vom GAA aber vor Gericht mit Ausreden und sogar Unwahrheiten verteidigte.
Das Gutachten wurde in allen Bewertungspunkten am oberen Limit oder noch darüber hinaus erstellt.
Der vom GAA errechnete Wert des 10 Jahre alten Holz-Fertighauses war höher als ein neu zu errichtendes Haus des gleichen Herstellers und Haustyps in wesentlich besserer Ausstattung.
Die zuständigen Richter beim Amtsgericht und beim Oberlandesgericht folgten den Ausführungen des Gutachters mit der Begründung: "Wir verlassen uns auf die Aussagen, da wir keine Bau-Fachleute sind. "
Angegeben wurde vom GAA die Bewertung nach der NHK 95.
Hier nun die nach meiner Meinung gravierensten strittigen Punkte:
1.) Obwohl für sämtliche Bau-Nebenkosten detallierte Rechnungen vorlagen, wurde prozentual bewertet. Dies führte zu einer 5-fach höheren Summe.
2.) Die Richtlinie für Bodenwerte des Kreises wurde in voller Höhe eingesetzt, obwohl sich direkt an der Terrassenseite ein Bolz- und Spielplatz (Bolzplatz, Spielplatz) in einer Entfernung von ca. 8 - 10 mtr. befindet. Nach meiner Meinung hätte hier ein Abschlag erfolgen müssen.
3.) Bruttorauminhalt: Der Bruttorauminhalt wurde anhand der Zeichnung berechnet. Es wurden keine Abzüge für die sogenannten Leerräume der sogenannten Zone "C" vorgenommen. (z.B. nicht begehbarer Dachboden, Drempelverkleidungen unter den Dachschrägen, Loggia und nicht allseits umschlossene Terrasse.)
4.) Korrekturfaktor für die Ortsgröße: Obwohl zum Bewertungstichtag der Wohnort eine Einwohnerzahl von 48.000 hatte, wurde mit dem Faktor für eine Einwohnerzahl von 200.000 gerechnet. Der GAA verteitigte das mit einem "eigenen erstellten Berechnungsfaktor für unseren Kreis".
5.) Die am Haus befindlichen Mängel habe ich alle mit Kostenvoranschlägen belegt. Trotzdem wurden diese Kostenvoranschläge nicht berücksichtigt. Es wurde ein Abschlagsfaktor eingesetzt der gerade die Hälfte der Sanierungskosten abgedeckt hätte. (Begründung: Ein potentieller Käufer müsste nicht alle Mängel beheben und wenn, könnte er es in Eigenleistung vornehmen. u.a. geht es auch um Feuchtigkeitsschäden im Keller und Dachbereich.)
Ich bitte alle Leser um eine geeignete Stellungnahme.
Ich erwäge den GAA eventuell auf Schadensersatz zu verklagen.
(Hilfe!) Überhöhtes Gutachten vom GAA für Holzfertighaus? (NRW)
BAU-Forum: Sonstige Themen
(Hilfe!) Überhöhtes Gutachten vom GAA für Holzfertighaus? (NRW)
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Gutachten des GAA im Zugewinnverfahren
Dass Sie an einer möglichst niedrig Wertschätzung Ihrer Immobilie interessiert sind, ist verständlich, ob Ihre Interessen jedoch einer objektiven Einschätzung standhalten wage ich zu bezweifeln.
Zitat:
"Dieses Gutachten hat nach meiner Meinung an vielen Punkten gravierende Fehler, die der vorsitzende Gutachter vom GAA aber vor Gericht mit Ausreden und sogar Unwahrheiten verteidigte.
Das Gutachten wurde in allen Bewertungspunkten am oberen Limit oder noch darüber hinaus erstellt. "
Zu 1) Die pauschale Berücksichtigung der Baunebenkosten, in der Regel 14-16 % mag nicht immer richtig sein.
Doch wenn Sie schreiben,
Zitat:
"Dies führte zu einer 5-fach höheren Summe. ", müssten Ihre Nebenkosten ungewöhnlich niedrig gewesen sein, etwa bei 3 %.
Zu 2-4), Korrekturfaktoren und Abschläge sind nicht feststehend, sondern nach der NHK 95 " sachverständig zu schätzen" und weiter heißt es hier " Abweichungen sind zulässig".
Der Sachverständige ist also ausdrücklich nicht an die Vorgaben der NHK 95 gebunden.
zu 5) Zitat:
"Die am Haus befindlichen Mängel habe ich alle mit Kostenvoranschlägen belegt. Trotzdem wurden diese Kostenvoranschläge nicht berücksichtigt. "
Auch hier gilt selbstverständlich die Abwägung des Sachverständigen, zu fragen ist, handelt es sich bei den Kostenvoranschlägen um "echte Kosten", oder um Vorlage von überhöhten oder genehmen Kosten.
Weiter ist abzuwägen, ob sich tatsächlich nur um Mängelbeseitigungen, oder nicht vielleicht auch um wünschenswerte weitere Arbeiten handelt, die bereits in der Bereich der Unterhaltung oder Renovierung fallen.
Ein pauschaler Abschlag muss auch hier nicht zwangsläufig richtig sein, führt möglicherweise jedoch eher zum Ziel.
Ob meine Stellungnahme, in Ihrem Sinne, nun "geeignet" ist, wage ich zu bezweifeln.
Jedoch, sofern Ihre Rechtsmittel noch nicht erschöpft sind, warum nicht das Gutachten einem unabhängigen Sachverständigen zur Beurteilung vorlegen. -
Überhöhtes Gutachten vom GAA für Holzfertighaus? (NRW
Sehr geehrter Herr Volquardsen.
Zuerst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Zur Ihrer Antwort möchte ich noch folgendes bemerken.
Mir geht es nicht um eine niederige Wertschätzung, sondern um eine objektive.
Ich habe mein Haus von zwei verschiedenen ortsansässigen Maklern und der Sparkasse schätzen lassen. Zusätzlich habe ich ein Gutachten bei einem Sachverständigen, der im GAA eines Nachbarkreises tätig ist, in Auftrag gegeben.
Die vier verschiedenen Schätzungen waren ziemlich gleich und der Unterschied zu dem Gutachten des GAA war beträchtlich. Die Differenz betrug DM 110.00,00 bis 130.000,00.
Das Gericht hat diese Wertschätzungen nicht anerkannt bzw. ignoriert.
Zu Ihren Antworten.
Die Nebenkosten waren tatsächlich so gering. Statik, Planung, Architektenkosten (teilweise) und was sonst noch unter Nebenkosten fällt waren im Hauspreis enthalten. Tatsächlich habe ich ca. DM 14.000,00 nachweislich bezahlt.
Zu Korrekturfaktoren: Verstehe ich das richtig? Der GAA kann also eigene Faktoren festlegen? Wie z.B. bei der Einwohnerzahl?
Was allerdings die m² umbauten Raum angeht, kann man doch nicht einfach eigene Rechnungen erfinden.
Der GAA-Vorsitzende behauptete beim OLG sogar, er hätte mein Haus manuell vermessen. Dies war nie der Fall.
Was der ganzen Sache eine faden Beigeschmack liefert, ist die Tatsache, dass der Vorsitzende Gutachter des GAA beim OLG Termin die Gegenseite mit Handschlag begrüßte, obwohl er die Personen eigentlich nicht kennen konnte. Dies habe ich durch Zufall gesehen.
Was die Rechtsmittel betrifft, ist die Sache mit der Verhandlung bei OLG erledigt. Ich kann jetzt nur noch Schadensersatzklage erheben. Und das nur, wenn ich PKH bekomme, da ich mir sonst eine Verhandlung nicht leisten kann. (Dank "Fehl"-Urteil durch OLG)
Freundliche Grüße
Schöne Grüße
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