Handwerker-Rechnung
BAU-Forum: Sonstige Themen

Handwerker-Rechnung

Hallo,
wie lange darf ein Handwerker bzw. Bauträger (Bayern) warten, bis er seine abgeschlossenen Leistungen in Rechnung stellt?
Gibt es dazu gesetzliche Fristen?
Danke,
Celine
  • Name:
  • CeJD
  1. Verjährung

    Die Verjährung beträgt 3 Kalenderjahre.
    Forderungen aus 2002 verjähren am 31. Dez. 2005.
    • Name:
    • Herr Klaus

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