Bausachverständiger/Gutachter  -  Kosten: Stundenlohn, Anfahrt usw.
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Bausachverständiger/Gutachter  -  Kosten: Stundenlohn, Anfahrt usw.

Kann mir jemand Richtwerte für die Kosten, der erbrachten Leistungen eines Bausachverständigen oder Gutachters nennen? Gibt es irgendwelche Festlegungen für die Kosten, die vom Gutachter erhoben werden können? Wie z.B. für Anfahrt, Stundenlohn, Schreibkosten, Kopien, Fotoentwicklung usw ...?
Bundesland: Brandenburg
MfG & Danke!
  • Name:
  • Jay Kay
  1. Gerichtsgutachten..

    nach Gebührenordnung, alle anderen im freien Spiel der Kräfte ;-)) ).
    Worum geht es denn? ;-).
  2. Bausachverständiger/Gutachter  -  Kosten: Stundenlohn, Anfahrt usw. 24.06.05

    Ich bitte um Rat, da ich mir vor einiger Zeit ein neues Garagentor von einem Torbauer einbauen lassen habe. Wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten, war der Torbauer nicht in der Lage das Tor ordnungsgemäß einzubauen. Daraufhin habe ich einen öffentlichen bestellten und verteidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden beauftragt, dem Torbauer die Mängel seiner Arbeit aufzuweisen. Es wurde ein Gutachten erstellt, das jedoch aus fachlicher und qualitativer Sicht sehr mangelhaft ist. Nun ist eine Rechnung von über 1000 € fürs Gutachten gekommen. Der Endpreis war mit ca. 600 € vereinbart, außerdem werden in der Rechnung Kosten aufgeführt, die bei der Auftragserteilung nicht vereinbart waren. Die Kosten sind wie folgt aufgelistet:
    Sachverteidigerstunden: 90 € (8,5 h anstatt vereinbarten 5,5 h)
    Fahrentgeld: 0,40 €/km (für vollen Hin- und Rückweg (Hinweg, Rückweg) berechnet, obwohl der Gutauchter laut eigener Aussagen weitere Termine in der Nähe hatte)
    Fotografien: 2 €/Stck. (für: mit Farbdrucker ausgedruckte Bilder)
    s/w Kopien: 0,50 €/Stck.
    Schreibgebühren: 2 €/Seite
    Postgebühren, Telefongebühren & Einbindung: 7,50 €
    Das Problem ist: Ich bin nicht bereit, für ein mangelndes Gutachten einen Preis von über 1000 € zu Zahlen. Welche Möglichkeiten gibt es für mich?
    Vielen Dank!
  3. Nachbesserung

    Sie können Nachbesserung des Gutachtens verlangen, falls (!) Sie beweisen (!) können, dass das Gutachten fehlerhaft oder unbrauchbar ist.
    Im Zweifelsfalle an die bestellende Kammer wenden.
    Haben Sie etwa nur mündliche Vereinbarungen, keine Höchstgrenze schriftlich festgelegt? Bei den Stardverträgen unterschreiben sie den Auftrag, in dem nur der Stundenverrechnngssatz aufgeführt ist, aber keine obere Begrenzung. Ein Freibrief für Gutachter ohne Skrupel.
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  4. vielen Dank für die Beiträge! MfG Jay! ...

    vielen Dank für die Beiträge!
    MfG Jay!
  5. Frist für Nachbesserung ...

    Gibt es eine Frist, bis wann ich dem Gutachter die Nachbesserung angeordnet haben muss (nach Erhalt des Gutachtens)? Ich habe mich jetzt einige Wochen nicht mehr beim Sachverständigen melden können, nun kam eine Rechnung mit draufgeschlagener Verzugssumme, da ich noch nicht gezahlt habe, weil ich mit dem Gutachten unzufrieden bin.
    MfG Jay

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