Hallo,
seit 2 Jahren sind wir stolze Doppelhausbesitzer, jedoch haben wir ein Problem mit der Versickerungsfähigkeit der Böden.
Aufgrund der erhöhten Niederschläge in den vergangenen Jahren haben wir innerhalb der Mutterbodenschicht dennoch Oberflächenwasser.
Unser Bauträger konnte sich das Phänomen nicht erklären und bestellte einen Sachverständigen vom Baugrundinstitut. Dieser stellte fest, dass der Mutterboden als durchlässig zu bezeichnen sei. Des weiteren teilte er mit, dass sich innerhalb der Mutterbodenschicht dennoch das Oberflächenwasser aufstaut, was in erster Linie auf die unter dem Mutterboden vorhandenen bindigen Böden zurückzuführen sei.
Als Lösung boten sie uns eine Rigole an, mit einer Breite von 0,5 m und 40 m Länge. Die Rigole ist deshalb so lang, da die angrenzenden Gärten auch damit versorgt werden sollen.
Das Baugrundinstitut will einen Graben in der erforderlichen Tiefe (bis in die versickerungsfähige Zone) ausheben und mit versickerungsfähigem Material wieder verfüllen. Die obere Rigolen-Zone soll mit Mutterboden wieder abgedeckt werden, sodass sie wieder bepflanzt werden kann. Senkrecht zur Rigole werden etwa in der Mitte der Gärten zusätzlich Drainagegräben ausgehoben.
Nach Abschluss der Maßnahme soll das gesamte Grundstück in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Nach Rücksprache mit einigen Nachbarn von uns, teilten diese uns mit, dass sie mit der Lösung nicht einverstanden sind und haben ein gerichtliches Beweisverfahren eingeleitet, indem geprüft werden soll, ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Versickerungsfähigkeit des Bodens in den betroffenen Grundstücken sinnvollerweise ausgeführt werden sollen bzw. ob die vom Baugrundinstitut entwickelte Rigolenlösung als die geeignete Maßnahme darstelllt.
Da der Bauträger mit der Lösung voranschreiten will, fixierte er ein Anschreiben, indem wir unterschreiben sollen, dass wir mit der oben beschriebenen Lösung einverstanden sind. Des weiteren teilte er mit, dass unabhängig vom gerichtlichen Beweisverfahren der anderen Nachbarn wir keinen Anspruch auf die Umsetzung der Maßnahme im Urteil haben. Des weiteren dürfen wir keine Kaufpreisminderung dann mehr verlangen.
Meine Fragen nun an das Forum:
1. Ist die Umsetzung der Maßnahme überhaupt sinnvoll?
2. Ist die Forderung des Bauträgers bezüglich Kaufpreisminderung und keine Inanspruchnahme der Lösung aus dem gerichtlichen Beweisverfahren zulässig?
Auf eine baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Wer kann mir weiterhelfen? - Hessen-
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Versicherung im Garten
Mich wundert, warum Ihr Bauträger überhaupt tätig werden will. Gehört das Anlegen der Gartenanlagen (Grund und Bodenrisiko) mit zu Ihrer Vertragsleistung?
Oder hat der Bauträger den gewachsenen Boden unter dem Muttterboden irgendwie verändert, hat er den Lehmboden angefahren und eingebaut? -
Ja, der Bauträger hat den Boden ausgetauscht, da ...
Ja, der Bauträger hat den Boden ausgetauscht, da früher auf dem Gelände eine Stalhütte stand.
Allerdings wissen wir nicht, ob der Bodenaustausch vorgenommen wurde. Wir haben nur ein Schreiben eines chemischen Instituts, dass es keine Verunreinigungen mehr gibt, die einer Wohnbebauung entgegen stehen. Über die Versickerungsfähigkeit wird natürlich keine Aussage gemacht.
Dass der Bauträger von sich aus tätig wird, wundert uns auch, schließlich steht im Kaufvertrag nichts zum Thema Bodenbeschaffenheit. Dennoch würde uns natürlich interessieren, ob die von Sachverständigen des Bauträger vorgschlagene Maßnahmen überhaupt sinnvoll sind.
Freue mich auf einen Input.
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