Unser Einfamilienhaus steht mit drei weiteren Einfamilienhaus auf einem Grundstück mit einer gemeinsamen Einfahrt (Bayern). Unser Haus liegt vorne an der Straße mit einem anderen. Zwei der Häuser liegen hinter uns, also nicht am Straßenrand. Jetzt nach Fertigstellung der Gärten usw. muss der beschädigte Gehweg (ca. 18 m) nach den ganzen Arbeiten repariert bzw. neu gemacht werden. Das Straßenbauamt meint nun, dass die zwei Häuser, die am Straßenrand liegen, alleine für die Kosten (mehrere tausend EURO) aufkommen müssen, obwohl der Gehweg durch den Bau aller Häuser gelitten hatte. D.h. die zwei Hintermänner kreigen einen neuen Gehweg umsonst!
Stimmt das so, was das Straßenbauamt meint, oder müssen alle dafür aufkommen?
Vielen Dank im Voraus, MfG Gramo Ruß.
Wer zahlt für den Gehweg?
BAU-Forum: Sonstige Themen
Wer zahlt für den Gehweg?
-
Bei uns (NRW) wird zumindest
bei Winterdiensten eine rechnerische Veranlagung gemacht.
Hat Ihr Haus kein oder nur sehr wenig Straßenfront Aufgrund von z.B. Hinterlandbebauung oder was weiß ich, dann geht bei uns die Gemeinde hin und sucht sich eine "fiktive" Grundstücksgrenze zur Straße, also eine fiktive Straßenfront Aufgrund der Lagepläne. Diese fiktive Straßenfront wird dann für die Erhebung der Winterdienstgebühren herangezogen.
Warum sollte die fiktive Straßenfront dann nicht auch in Ihrem Fall gelten? -
Wenn
durch 'meine' Straße die Lkw's fahren, um 3 Straßenzüge weiter was abzuliefern, zahle ich die Schäden an 'meiner' Straße auch selbst und nicht die Verursacher.
Haben die 2 hinten liegenden Häuser irgendwo einen eigenen Gehweg und 'Ihrer' wurde nur der Einfachheit halber benutzt? Wo ist die postalische Adresse der beiden? -
Vielen Dank erstmals!
Alle 4 Häuser teilen die gleiche Adresse mit den Hausnummern 10 und 10a (vorne), 10b und 10 c (hinten). Die gemeinsame Einfahrt führt von der Straße zum Hof, wo sich die Hauseingänge sowie Garagen (4X) befinden. Für das 3 m Stück Einfahrt müssen laut Straßenbauamt alle jeweils 1/4 bezahlen, aber das längere Stück (2 X 8 m jeweils links u rechts der Einfahrt) sollten nur die 2 Häuser 10 u 10 a (vorne) bezahlen. Die 2 hinterliegenden Einfamilienhaus Grenzen nicht an den Gehweg und sollen deshalb für die Kosten nicht aufkommen.
Es geht für mich nicht darum, wer den Gehweg beschädigte (die war sowieso nach dem Abriss des alten Hauses kaputt), sondern ob nur wir 2 ungerechterweise die Kosten tragen müssen.
Dem Amt ist es egal wie der Gehweg und vom wem beschädigt wurde, meint aber nur, dass die Eigentümer der Häuser die am Straßenrande liegen, die Kosten tragen müssen (Preis eines Kleinwagens) und somit ist die Sache fürs Amt erledigt.
Das wir es bezahlen müssen ist mir sowieso klar und ohne amtlichen Bescheid beteiligen sich die hinteren Einfamilienhaus 10b u 10 c niemals an den Kosten und warum auch?
Ist das aber richtig so?
MfG G. Ruß. -
die Satzung
der Gemeinde für Straßenausbau regelt sowas im allgemeinen.
Die Rechnung ist vom Straßenbauamt? Hm, welche Stelle Ihrer Gemeinde für die Verteilung der Kosten auf die Anlieger zuständig ist, weiß ich eigentlich auch nicht. Fragen Sie sich doch mal durch, wenn hier aus dem Forum nicht noch Antworten kommen.
Beim Durchfragen in der Gemeinde dazu sagen, dass alle vier Häuser postalisch und tatsächlich Anlieger dieses Straßenstücks sind.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Gehweg, Haus". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Gehweg, Haus" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Gehweg, Haus" oder verwandten Themen zu finden.