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Kann und darf das so sein?
BAU-Forum: Sonstige Themen

Kann und darf das so sein?

Folgender Fall: Über einen Makler werden Grundstücke und Häuser eines Bauträgers vermarktet.
Nach dem Notarvertrag wird die Maklercourtage fällig.
Im Laufe der Bauphasen werden die einzelnen Rechnungen erstellt. Der Bauleiter und Architekt teilt offensichtlich dem Makler den Fortschritt der Bebauung mit und die Rechnung wird erstellt mit dem Briefkopf und der Unterschrift des Bauträgers. Bei zufälligen Gesprächen mit dem Bauleiter über Fragen zu einer Rechnung wird man an den Makler verwiesen.
In der Nachbarschaft war gestern der Versuch einer Abnahme. Nicht der Bauträger erschien, sondern der Bauleiter und der Makler in Vertretung des Bauträgers. Allerdings ohne Vollmacht. Die einleitenden Gespräche über die Form der Abnahme eskalierten und die Abnahme wurde abgebrochen.
1. Darf der Makler eine Courtage verlangen, wenn er vermutlich für den Bauträger tätig ist?
2. Besteht hier die Möglichkeit die Courtage zurückzuverlangen?
3. Wer überhaupt muss bei der Abnahme seitens des Bauträgers zugegen sein? Letztendlich wurde der Notarvertrag ja schließlich auch vom Bauträger persönlich unterzeichnet.
Bitte keine Rechtsberatung, sondern nur eine Meinungs- und Wissenswiedergabe! :-)
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
  • Name:
  • P. Heider
  1. Warum nicht

    Foto von Martin G. Halbinger

    1. Makler werden oft direkt vom Bauträger beauftragt. Er ist also direkt für den Bauträger tätig. Welche Aufgeben er "mit übernimmt" (z.B. Beratung ...) ist seine Sache. Der Makler hat seine Vermittlingstätigkeeit getan und hat folglich Anspruch auf seine Provision.
    2. Glaube Kaum ...
    3. Wen der Bauträger zur Abnahme schickt bleibt Ihm überlassen. Auch ein mündlicher Auftrag an den Bauleiter reicht grundsätzlich aus. Zur Sicherheit sollte aber die Berechtigung schriftlich fixiert sein, da auch der Bauherr eine rechtsgültige Unterschrift will, und die Vollmacht überprüfen darf.
  2. Ich bin mir da nicht so sicher!

    Siehe beigefügten Text mit Google gefunden.
    Ist ein Makler gleichzeitig Eigentümer, Vermieter, Mieter oder Verwalter einer Wohnung, die er vermittelt, darf er keine Maklerprovision verlangen.
    Nach einem Urteil des Landgerichts Hagen musste ein Makler 2479,40 Mark an die Mieter zurückzahlen, denen er eine Wohnung vermittelte, weil er zugleich Verwaltungstätigkeiten für den Vermieter ausgeübt hatte. Den Angaben zufolge ließ das Gericht das Argument des Maklers, er habe unentgeltlich für den Vermieter gearbeitet, nicht gelten. Das gesetzliche Leitbild gehe von einem Makler als unabhängigem Vermittler von Verträgen aus. Hier habe der Makler nicht nur Gefälligkeitsleistungen erbracht, sondern die Vermietung für den Vermieter komplett durchgeführt. Der Makler habe den Mietvertrag ausgesucht und ausgefüllt, die Mieter ohne Rückfrage mit dem Vermieter ausgewählt und auch für den Vermieter den Mietvertrag unterschrieben, hieß es.
    (Aktenzeichen: LG Hagen 10 S 409/97)
    Quelle: AP
    In meinen Augen gibt es ich da gewisse Parallelen zu meinem Makler und dem Bauträger.
    Der Bauträger an sich ist eine Gesellschaft: "Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft". Schöner Name.
    In meinem (unserem) Fall lag der Preis für den m² Grundstück schon von Anfang an fest, aber die Preisverhandlung für das Gebäude wurde im wesentlichen mit dem Makler durchgeführt auf Grund von Zahlen, die vom Architekten erstellt wurden.
    Wie lässt sich herausfinden wer Mitglied dieser Gesellschaft ist?
    Gruß
    • Name:
    • P. Heider
  3. Handelsregister

    Foto von Martin G. Halbinger

    Im Handelsregister sind alle Geschäftsführer, Prokuristen und Gesellschafter einer Firma (GmbH ...) aufgeführt. Die Handelsregisternummer und das Registergericht muss auf allen Geschäftsbriefen der Fa. aufgeführt sein.
  4. Herr Halbinger Danke sehr Ich werde mal versuchen ...

    Herr Halbinger, Danke sehr! Ich werde mal versuchen der Sache auf den Grund zu gehen. Es währe zumindest äußerst ärgerlich, wenn hier etwas faul währe und das viele Geld zu unrecht ausgegeben wurde.
    • Name:
    • P. Heider
  5. hmmm ...

    ich versuche zu verstehen, wo der Schaden liegt, bzw. warum Sie "zu unrecht" gezahlt haben sollten. Ich verstehe dieses nicht ganz. Ich unterstelle mal, dass der Makler eine Leistung für die Courtage erbracht hat, nämlich indem er die Immobilie vermarktet hat. Hätte der Bauträger dieses selber getan, hätte er Ihren Kostenanteil für die Vermarktung auf den Kaufpreis rechnen müssen. Für mich wäre dies ein "Nullsummenspiel", mal abgesehen davon, dass der Makler auch was zu essen braucht und natürlich ein wenig Sprit für den Porsche ;-) aber sonst läuft's doch auf Null aus. Bin ich da auf dem Holzweg? Klären Sie mich auf.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  6. Hallo Herr Sobotta

    von einem Schaden will ich noch gar nicht reden. Selbstverständlich soll jemand für seine erbrachte Leistung auch bezahlt werden. Und bei mir musste sich der Makler ganz besonders anstrengen, da ich erst mit dem Kaufpreis nicht einverstanden war und mit ihm wie auf dem arabischen Basar gefeilscht habe. Wohl gemerkt: mit dem Makler gefeilscht! Dann habe ich viele Dinge des Vertrages nicht verstand und mussten mir in mehreren Stunden erklärt werden ... Meine Vermutung ist nur, dass auf Grund der Aktivitäten die der Makler selbst jetzt nach Vertragsabschluss noch zu Tage legt, Teilrechnungen erstellen und verfolgen, bei der Endabnahme mit dabei sein, ... dass der Makler mit zur Gesellschaft gehört. Da ich von der Gesellschaft ein Grundstück mit zu errichtendem Haus gekauft habe und für beide Positionen eine Courtage zahlen durfte, finde ich es nur Merkwürdig das der Makler nun weiterhin bei der Abwicklung des Objektes so aktiv in Erscheinung tritt. Meine direkten Ansprechpersonen sind der Bauleiter und Architekt in einer Person für das technische und der Makler für das kaufmännische. Aber wenn ein Makler aus seinem Besitz eine Immobilie veräußert, so darf er sicherlich dafür keine Provision verlangen. Sollte der Makler also zur Gesellschaft gehören, so kann es doch nicht richtig sein, dass ich an die Gesellschaft als eine Person betrachtet eine Courtage für ein Produkt bezahle was ich von ihr beziehe. Mein Gerechtigkeitsgefühl sagt mir: Das darf doch nicht sein!
    • Name:
    • P. Heider
  7. Ich stochere auch mal ein wenig

    Bis jetzt stochern ja alle mehr oder weniger im Nebel herum. Um genaueres herauszufinden, würde sich für Sie, Herr Heider, wohl der Gang zum Anwalt nicht vermeiden lassen. Aber nach meiner, allerdings wirklich unmassgeblichen Meinung haben Sie den Vertrag mit der Gesellschaft geschlossen, nicht mit der Person des Maklers. Mit dem haben Sie höchstens einen Vermittlungsvertrag. Und wer da alles Gesellschafter ist, hat damit gar nichts zu tun. Aber jetzt möchten Sie herausfinden, ob Sie nach dem stundenlangen Feilschen um den Kaufpreis nicht auch noch die Maklercourtage einsparen können. Und weil Sie nicht sofort dafür auch noch Geld für eine anwaltliche Beratung ausgeben möchten, versuchen Sie die Rechtslage in diesem Forum auf kostenlose Art vorzuklären. Meinen Respekt für Ihr "Gerechtigkeitsgefühl"! Wollen wir nicht zusammenarbeiten? Sie werden mein Einkäufer?
    MfG
    Torsten Stodenberg
  8. Ja ja Wenn s unangenehm wird dann schlägt ...

    Ja, ja! Wenn's unangenehm wird, dann schlägt man um sich.
    Sie können sich getrost zurücklegen, meinen Anwalttermin habe ich schon.
    Bezüglich des "Feilschens" um den Kaufpreis noch eine kleine Zusatzinformation.
    An den Bauträger bin ich gekommen auf Grund einer Anzeige und einer großen Werbetafel auf dem Baugebiet. Nach meinem Anruf mit dem Makler hat man mir Grundstücklagepläne und ein Prospekt mit verschiedenen Haustypen, einer allgemeinen Baubeschreibung und einer Preisliste bezüglich der Grundstücke und Haustypen zugesandt.
    Wie es so ist, man blättert und guckt, man träumt, man rechnet, man fährt vor Ort und macht sich ein Bild von der Lage, der Wunsch nach Eigenheim wird größer, man rechnet und kalkuliert erneut, das Hausprospekt wird geblättert und die Vorstellung des Haustyps reift und verfestigt sich, das Grundstück kristallisiert sich mehr und mehr heraus.
    Man wird einfach heiß!
    Nach einer Rückfrage kommt die Information: Die Nachfrage ist groß! Die Sorge überfällt einen, dass gerade das schöne Grundstück vor der eigenen Nase weggeschnappt wird. Aus der innerlichen Glut wird ein Feuer und schon hängt man am Telefon für einen Termin um sich das Grundstück zu sichern. Oder anders ausgedrückt: Der Fisch hängt am Haken.
    So, das Grundstück wird reserviert. Der Makler: "Eigentlich machen wir das nur sehr ungern, für die Reservierung zahlen Sie mir dann bitte 1000 €. Der Betrag wird dann bei Vertragsabschluss mit der Courtage verrechnet. ".
    Geschluckt und die Stirn gerunzelt habe ich in dem Moment schon. Aber, ... wir wollen ja bauen! Und das Haus gefällt uns doch so gut! Ideal im Schnitt und in der Größe für uns Fünf.
    Nun ja, im Obergeschoss kann man ja die Wände noch ein wenig schieben, dann passt es besser und das dritte Kinderzimmer kommt in den Keller mit einem großem Fenster.
    Das Grundstück, es ist einfach das Beste auf dem gesamten Gelände und wenn uns das jetzt einer wegschnappt ... eine mittlere Katastrophe! Die Finanz passt auch, also ran an den Feind! Die 1000 € sind ja nicht in den Sand gesetzt. Wir wollen kaufen, bauen, Eigenheim!
    So, Reservierungsbetrag gezeichnet, 1000 € auf den Tisch, quittiert und Hurra! wir haben ein Grundstück. Zwar nicht formell aber das Gefühl. Ein herrliches Gefühl!
    Dann die Information bezüglich des Hauses sich mit dem Architekten in Verbindung zu setzten. Klar die Änderungswünsche müssen ja geklärt werden. Das Bauherrenleben beginnt.
    Der Termin beim Architekten brachte dann die große Offenbarung: "Der Haustyp, für den Sie sich entschieden haben, darf so nicht gebaut werden. Laut Bauordnung darf der Drempel nur eine Höhe von 75 cm haben und nicht 1,2 Meter, wie für diesen Typ vorgesehen".
    Die Phase der Um- bzw. Neukonstruktion begann. Unser Traumhaus löste sich in Luft auf.
    Aber der Kompromiss wurde gefunden, die Ausstattungsmermale sind die gleichen und das Volumen ist auch nicht wesentlich anders, wie unsere zuvor zerplatzte Seifenblase.
    Nur, nach einer 14-tägiggen Kalkulationszeit war der Preis dann 25 % höher wie unser Haus aus dem Prospekt. Und das saß dann erst mal. Böse Stimmen und Gedanken wurden in mir geweckt: unlauterer Wettbewerb, mit Häusern werben für ein Bauland, die nach Bauordnung so nicht gebaut werden dürfen. Und dann einen höheren Preis verlangen. Die Krönung war auch noch, dass der Architekt nach seiner Kalkulation, selbst das Haus in dem Prospekt nicht für den dort angegebenen Preis hätte errichten können.
    Und hier begann die Phase unseres Feilschens bezüglich des Kaufpreises! Ich glaube jeder andere hätte das an dieser Stelle auch gemacht.
    Anfang Dezember haben wir unseren Einzugstermin. Alles lief äußerst harmonisch und zufriedenstellend ab. Probleme und Mängel (Eckpunkte gibt es immer) wurden ohne formellen Kleinkrieg vor Ort besprochen, behoben oder durch Alternativen gelöst.
    Viele nützliche Tipps und Hilfen habe ich mir hier im Forum geholt und auch bekommen.
    Meinen Dank auch an alle die mir hier auch unwissentlich geholfen haben.
    Der Informationsstand ist hier so hoch, dass es einen manchmal auch erschlägt und man nur noch lesen könnte.
    Also, nochmals meinen Dank an alle!
    • Name:
    • P. Heider
  9. @heider

    Herr Heider, was Sie jetzt berichten, ist ja ein ganz anderer Sachverhalt als vorher. Nicht die Maklercourtage ist nämlich Ihr Problem, sondern die Produktinformationen des Bauträgers haben Sie anscheinend zu einer teuren Fehlplanung verleitet. Und da würde ich in der Tat massiv nachhaken. Aber Ihr Anwalt wird schon wissen, wo er den Hebel ansetzen sollte. Viel Glück dabei!
    MfG
    Torsten Stodenberg
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