Vorschriften für Baugrundstück
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Vorschriften für Baugrundstück

Hallo,
ich möchte eine Baugrundstück von unserer Stadt kaufen und dort ein Haus bauen. Jetzt habe ich den Vorvertrag zugesandt bekommen. Darin steht u.a. :
  • das eine Gas-Brennwertkessel zu installieren ist.
  • das Regenwasserversickerung auf dem Grundstück nicht erlaubt ist.
  • das eine Bebauung innerhal von 3 Jahren stattzufinden hat.

Folgen bei Missachtung eines Punktes sind Sonderzahlung von ca. 40 € pro m².
Meine Frage: Ist er rechtlich erlaubt, das die Stadt einen solchen Knebelvertrag vorlegt? Wie kann ich dagagen vorgehen?
Gruß Holger Hölzing

  • Name:
  • Holger Hölzing
  1. Vertragsfreiheit

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Punkt 1 erscheint mir seltsam, da hat wohl ein Gemeindemitarbeiter in der EnEVAbk. geschmökert und Idealismus einfließen lassen (Gas-Brennwertkessel sind primärenergetisch günstiger als z.B. Öl-Niedertemperaturkessel). Die beiden anderen Punkte ergeben sich aus Bodengutachten, vorhandener Regenkanalisation bzw. Bauleitplanung (Bauzwang). Sie sind natürlich völlig frei, die Punkte aus dem Vorvertrag zu streichen die Ihnen nicht gefallen, z.B. Punkt 1 und die Höhe der 'Vertragsstrafe'. Punkt 2 und 3 kann die Gemeinde auch mit den normalen Mitteln des Baurechts durchsetzen. Ob die Gemeinde einen anderslautenden Vertrag akzeptiert ist deren Sache. Ihr Druckmittel ist, eben so nicht zu kaufen, das der Gemeinde ist, eben anders nicht zu verkaufen.
  2. Angebot und Nachfrage

    Ja, ist rechtens und wird abgewandelt überall praktiziert.
    Rechtlich vorgehen? Wieso, Sie müssen ja nicht kaufen; der nächste wartet ... :-)
  3. Punkt 2

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Es könnte sein, dass Punkt 1 und besonders Punkt 2 unzulässige Klauseln im Vertrag sind. Nicht alle Klauseln sind bindend, auch wenn ein Vertrag freiwillig (Vertragsfreiheit) unterzeichnet wird. z.B. aus diesem Grund enthalten fast alle Verträge eine salvatorische Klausel. Aber alles sollte ein RA wissen.
    Mit freundlichen Grüßen
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