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Rücktritt vom Bauvertrag?
BAU-Forum: Sonstige Themen

Rücktritt vom Bauvertrag?

Hallo zusammen,
wir haben bei einem Generalunternehmen für den Bau von 2 Häusern Verträge abgeschlössen, da wir jedoch allergisch auf gewisse Stoffe sind, hat das Untenhemen den Vertrag nur unter Vorbehalt angenommen. Dieser Vorbehalt wurde von uns per Fax aus dem Weg geräumt. Nun stellt sich allerdings heraus, dass wir auf dem Grundstück das wir uns ausgesucht haben, gar nicht in der Art bauen kann wie wir uns das vorgestellt haben und nun die Frage wie kommen wir wieder aus dem Vertrag heraus? Müssen wir die vereinbarte Mindestbegühr von 10 % der Bausumme bezahlen? Was passiert, wenn wir einfach sehr lange nicht bauen?
Gruß K.
  • Name:
  • Knuddel
  1. Nur um einen Vorsprung zu bekommen <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">

    welche Leistungen sind von der Firma denn schon erbracht worden (Bauantrag) und ist der Vertrag nach VOBAbk. abgeschlossen.
    Eine Rücktrittsklausel scheint ja vertraglich nicht vereinbart.
    Nur aus Neugier, welche Bedenken hatte denn das Unternehmen?
    • Name:
    • Andrea
  2. Ergänzungen zur Anfrage ...

    Bisher wurde vom Architekten eine Bauvoranfrage an die Gemeinde gestellt und es fanden diverse Gespräche mit dem Architekten statt. Also aus meiner Sicht noch nicht allzu viel :-)
    Der Vorbehalt bezog sich darauas, dass wir selbst dafür zu sorgen haben, dass der Allergiestoff (eine Form von Acrylaten) nicht im Haus verwendet wird und wir dazu eine komplette Liste mit den Bausubstanzen von Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommen oder dass das Unternehmen selbst eine Firma beauftragt die dies für uns tun würde.
    Der Werkvertrag lehnt sich in allen nicht explizit aufgführten Punkten an den VOBAbk. Teil B an, enthällt allerdings auch einen eigenen Teil in dem zur Kündigung steht, dass wenn der Auftraggeber kündigt mindestens 10 % des Gesamtpreises als pauschale Vergütung verrechnet wird.
    Ist Kündigung = Rücktritt?
    Gruß K.
    • Name:
    • Knuddel
  3. Haben Sie das Grundstück schon gekauft?

    Wenn nicht, finden Sie ein geeignetes Grundstück wo Sie Ihr Wunschhaus bauen können. Versuchen Sie mit dem Generalunternehmer erst zu reden bevor Sie kündigen. Ein Ausstieg kann ziemlich teuer werden.
    Haben Sie schon Zahlungen geleistet? Achten Sie ob die VOB auch
    wirksam vereinbart ist. (siehe Link). Weiter kann leider nur der RA
    für Baurecht helfen. Erstberatung verlangen, kostet DM 350,-
    Viel Glück.A. Bela
  4. zzgl. MwSt.

    Da bin ich auch schon mal drauf reingefallen :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
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