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Lösen eines Wervertrages mit Generalübernehmer, wenn Bauherr keine Finanzierung bekommt?
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Lösen eines Wervertrages mit Generalübernehmer, wenn Bauherr keine Finanzierung bekommt?

Benötige Aussagen, wie ein Privatkunde aus einem unterzeichneten Werkvertrag herauskommt, wurde unterschrieben, da Bank Aussage traf finanzieren zu wollen, dann aber doch ablehnte und Generalübernehmer 15 % Schadenersatz für nicht in Anspruch genommene Leistungen fordert, wobei sich weder eine Rücktrittsklausel, noch eine Widerrufsbelehrung auf diesem Vertrag befinden.
Werkvertrag wurde durch Vermittler vorgelegt, also nicht in den Räumen des Generalübernehmer. Könnte sich der Widerruf auf die s.g. Haustürgeschäfte beziehen?
Eine Widerrufsbelehrung durch den Vermittler hat es auch nicht gegeben.
Bitte dringend um Hilfe.
  • Name:
  • Elster
  1. Was Sie zuerst hätten machen sollen ...

    Was Sie zuerst hätten machen sollen müssen Sie jetzt nachholen: zum Rechtsanwalt gehen. Und zwar zu einem, der sich damit auskennt. Platter Rat, ich weiß, aber welche Antwort erwarten Sie?
    Vereinbaren Sie Erstberatung, die darf nicht teurer als 350 DM (jaja, zzgl. MwSt., habe ich auch hier gelernt) sein.
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Danke Herr Beisse haben wir getan von dort ...

    Danke Herr Beisse, haben wir getan, von dort bisher die Aussage, immer in Bezug auf das nicht angezeigte Rücktrittsrecht, entsprechend zu argumentieren.
    Ich dachte eher an Aussagen, auch Ihrer Kollegen, aus der Praxis, ob so was bekannt ist und wie man es handhaben sollte. Zumindest habe ich eines gelernt, bevor man sich ein Angebot, egal von welchem Gewerk , oder Bauunternehmen, erstellen lässt, sollte man erstens einen Anwalt, eine Videokamera, einen externen Zeugen beibringen, bevor man sich überhaupt darüber unterhält, weil man immer Gefahr läuft, einen mündlichen Auftrag, man achte auf die Formulierungen, ausgelöst zu haben, ohne dass man sich dessen bewusst ist.
    Mich wundert dann nicht mehr, warum die Praktiken der Bauwirtschaft dazu führen, den Bauherren, vor dem eigentlichen Baubeginn in den, zumindest vorerst, nervlichen Ruin zu treiben. Wohlbemerkt, in einschlägigen Fachzeitschriften wird immer auf seriöse Unternehmen verwiesen, wie kann ein Nichtbaufachmann dies erkennen, wenn er schon bei einer Angebotsanfrage ins offene Messer läuft?
    MfG
    J. Elster
    • Name:
    • Elster
  3. Zunächst mal: keine Rechtsberatung

    Das kann und darf ich ja nicht. Fälle aus der Praxis gibt es reichlich. Es wird für Sie kein Trost sein, aber Sie sind nicht der Einzige, dem das passiert. Das ist ein Grund für die Existenz dieser Internet-Seite: es soll eben nicht passieren.
    Tja, wie erkennt man seriöse Firmen? Antwort: gar nicht. Höchstens durch Referenz-Objekte. Die Frage ist ja bei Rechtsanwälten, Bauunternehmern, Architekten und Sachverständigen, auch bei Bauleitern immer dieselbe.
    Daher ja immer mein mehr oder weniger hilfloser Rat: externe und vor allem neutrale Berater dazu holen.
    Ihre Worte klingen bitter, sind aber vollauf berechtigt! Wenn Sie hier im Forum mal stöbern, werden Sie merken, wie recht Sie haben.
    Kommen wir mal zum Kern: hat der Rechtsanwalt was positives sagen können? Wo stehen Sie jetzt, und was haben Sie vor?
    Ich habe bis jetzt noch nicht davon gehört, dass man da wider rauskommt, außer die Verträge sind so schlecht gemacht, dass ein guter RA die Lücke findet.
    • Name:
    • Martin Beisse
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