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Kran an Baugrubenkante
BAU-Forum: Sonstige Themen

Kran an Baugrubenkante

Wie Nahe an die Baugrubenkante darf der Kran aufgestellt werden?
Normaler, gewachsener Boden mit Kies befestigt und verdichtet.
Kran mit 23 m Ausladung 2000/800 kg Tragfähigkeit.
Hintergrund: wie schwer dürfen Deckenelemente werden.
Kran-Datenblatt (Belastungsdiagramm) ist vorhanden.
  • Name:
  • MfG markus
  1. Kommt drauf an

    Foto von Lieselotte Tussing

    Moin Markus, prinzipiell gilt, dass ein fachgerechtes Abböschen der Baugrube nach DINAbk. 18300 gewährleistet sein muss sowie die Mindestbreiten von Arbeitsräumen (DIN 4124) zzgl. Schalung und Verbau.
    Der betretbare Arbeitsraum muss 0,50 m betragen.
    Die notwendige Abböschung des anstehenden Geländes kann entweder über eine Böschung von 45 ° oder ersatzweise  -  dann auch senkrecht  -  über Verbau (evtl. auch in Form einer abschnittsweise eingebrachten Betonmauer (B25, armiert) ) erfolgen.
    Ein Patentrezept zum Mindestabstand kann Ihnen von hier aus niemand geben  -  wird wohl auch nicht, da Ferndiagnosen hier mit in die Nesseln setzen gleichzusetzen ist. Fragen Sie den Bodengutachter nach seinen Vorschlägen (er wird sicherheitshalber auf der sicheren Seite bleiben).
    Haben Sie keinen Bauleiter / Architekten?
  2. Ergänzung

    Sicher habe ich einen Bauleiter.
    Kranverleihfirma gibt mir keine Angaben wo Kran aufgestellt wird
    (Entfernung), sondern wird vor Ort bei Aufbau entschieden.
    Sollte aber Decken vorher bestellen. Will um Gotteswillen
    niemanden festnageln, wenn er mir einen Tipp gibt. Wäre nur um
    Erfahrungswerte froh (z.B. 1 Meter oder 10 Meter).
    Gruß aus Niederbayern
  3. Vorsicht

    ganz ganz ganz viel Vorsicht! Kranabstürze sind sozusagen die "Lieblingsunfälle" auf Baustellen. Und das durchaus aus bei jede Menge Experten vor Ort. Wenn Sie einen Statiker haben, dann geben Sie ihm mal das Baugrundgutachten in die Hand und fragen ihn. Auch wenn ich Ihre Frage schon richtig verstehe. Aber "Erfahrungswerte" sind eigentlich in dem Zusammenhang wenig sinnig. Und der Abstand hängt auch von der Baugrubensicherung ab und natürlich vom Boden.
    MfG E. Brunn
    • Name:
    • E. Brunn
  4. Sowas gibt die Berufsgenossenschaft vor

    G'Abend ... dafür gibt es die Richtlinien (Vorschriften) der
    Berufsgenossenschaft Beispiel Kran bis 20 to. wie Markus
    nachgefragt = 1 m ab den Fußhölzern waagerecht (sprich die Begehbarkeit) der Böschungswinkel wird mit 45 Grad gefordert dies gilt sowohl für gewachsene Lehm- bzw. Kiesböden.
    Kräne über 20 to. z.B. Liebherr 50 k 40 m Ausladung beträgt der
    waagerechte Abstand zur Böschung 2.0 m sowie wiederum 45 Grad
    Böschung.
    Vorsicht ist bei nichtgewachsenen Boden z.B. Riesel sowie
    Auffüllungen geboten!
    Das Belastungsdiagramm sowie eine Standortbestimmung übergeben
    Sie bitte Ihren Deckenhersteller die Aufgrund der Lage und
    des Krandiagrammes dann die Elementgrößen bestimmen werden.
    MfG Thalhammer
  5. Danke

    Danke für die Antworten, insbesondere Herrn Thalhammer
    MfG Markus
  6. Ich freu mich jedesmal auf's neue wenn einer zum Schluss Danke sagt!

    "Danke" ist ein kleines Wort ... trotzdem freue ich mich immer wieder auf's neue wenn der Fragesteller nach Beendigung des Threads dann "Danke" sagt.
    Leider ist das nicht immer der Fall ... man schreibt sich über Tage die Finger fusselig und zum Schluss kommt dann vom Fragesteller nichts mehr in der Richtung :-(
    Drum mal einen DANK zurück Markus ... es war mit ein Vergnügen helfen zu können!
    Schönen Abend noch
  7. Was nützt es dem Fragesteller wenn sein Kran ...

    Was nützt es dem Fragesteller wenn sein Kran trotz des braven Danks an die Experten doch in die Grube kippt?
    Schon mal was von EAB gehört?
    • Name:
    • rico
  8. Toll ... jetzt muss geraten werden!

    Toll ... soll ich nun Rätselraten was EAB heißt? ...
    (grübel) vielleicht: "Elektrischer Anrufbeantworter" hört sich gefährlich an (zitter)
    Mal im Ernst Rico ... kannst das mal erklären was mit EAB gemeint ist?
    MfG Thalhammer
  9. Na klar kann ich das EAB Empfehlungen des ...

    Na klar kann ich das! EAB  -  Empfehlungen des Arbeitskreises "Baugruben"!
    Sorry ich bin hier neu in diesem Forum und davon ausgegangen das hier Experten Antworten  -  was ist Ihr Fachgebiet Herr Tahlhammer  -  Grundbau?
    • Name:
    • rico
  10. Nein der Hochbau

    Empfehlung des Arbeitkreises (pruuust) davon habe ich ja noch nie was gehört.
    Wie sieht das in der Praxis aus ... Richtig die Baugrube wird ausgehoben (da in den meisten Fällen wie auch oben kein Bodengutachten vorhanden) ... danach wird der Kran von einem
    Kranmonteur aufgestellt und wie von der Berufsgenossenschaft
    gefordert die "Sachkundigenprüfung" durchgeführt ... und zur Sachkundigenprüfung gehört auch die Standsicherheit nach UVV
    sprich der Kranmonteur haftet wenn der Kran Aufgrund falscher
    Aufstellung dann in die Grube fällt.
    Zurück zum Thema: Markus wollte die Elementdecken vor dem Kranaufstellen schon mal bestellen (wie es sich gehört) ...
    und dazu hat er vorab mal die spätere Lage des Kranes ermittelt damit er die Elementdecken dann auch heben kann.
    Anhand der Krandaten hatte ich bereits erkennen können, das es sich um ein Kleinkran sowie ein Einfamilienhaus o.Ä. handelt.
    Ich glaub kaum das er den Kran dann selber aufstellen wird ...
    sprich meine Aussage war richtig da hier die Berufsgenossenschaft greift und nicht irgendwelche Empfehlungen (die ich nicht mal kenne) ... trotzdem würde mich mal interessieren was diese Empfehlungen über diesen Fall aussagen.
    MfG Thalhammer
  11. ouou

    ist das jetzt ein Gütesiegel Standard Sachen NICHT zu kennen. Ich muss mich doch sehr wundern, die EAB sollten aber schon bekannt sein. Das fatale am "Einfachbau", dass bisweilen die so genannte Erfahrung die Sachkenntnis ersetzt (nicht auf Sie gemünzt Herr Thalhammer, sehr wohl aber auf Ihr "prust"). Sicherheit heißt ja schließlich nicht, dass meistens nichts passieren sollte, sondern dass man Gefahrenquellen meidet. Mir sind dermaßen viele Kranunfälle bekannt, dass ich gerade in diesem Bereich wenig Humor besitze. Und noch eine Frage: Muss ich jetzt alle Regeln die SIE nochnichteinmal kennen jetzt ignorieren? Bauen wir jetzt wieder mit "try and error"?
    Kopfschüttelnd Elias Brunn (Für die Bestellung war natürlich die Aussage hilfreich, aber sonst, ist das ja als wenn ich Stahlbau mache und sage "prust DINAbk. 18800, was soll denn das sein"
    • Name:
    • E. Brunn
  12. Danke, Herr Brunn!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Danke, Herr Brunn!
    • Name:
  13. Vielleicht wäre eine Linkangabe hilfreich gewesen?

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    man kann ja nicht immer alle Richtlinien in Kopf haben :-)
    • Name:
  14. Danke für den Link

    leider hat mir der auch nicht weitergeholfen ... außer dem Preis ist da keine Information vorhanden.
    Naja dann zieh ich mir den Schuh mal an diese Empfehlungen nicht zu kennen ... vielleicht könnte mal der eine oder andere daraus
    zittieren wie nach deren Empfehlungen der Kran aufgestellt werden sollte.
    Aber es tut sich mir eine Frage auf ... wenn man nach solchen
    Empfehlungen eine Kranböschung anlegen soll/muss warum unterliegen dann Standsicherheit nach UVV Vorschriften wowie auch Sachkundigenprüfung, Baustellenprüfungen und TÜV-Prüfungen und auch Kranführerprüfungen der BERUFSGENOSSENSCHAFT ... ferner sind doch die Leute der Berufsgenossenschaft die ersten vor Ort die bei einem Schadensfall ermitteln.
    Mal aufgemerkt wir zahlen immerhin 10 % vom Bruttolohn für
    die Berufsgenossenschaft.
    Toll nun kauf ich mir für 71,- die EAB und die Leute von der Berufsgenossenschaft samt deren Vorschriften sind dann für mich
    nicht mehr zuständig!
    Wie soll ich das mit den DINAbk.-Normen verstehen? ... ich glaub kaum das die EAB DIN-Normen verfasst.
    Auch ich habe zig Kranunfälle gesehen ... und allesamt sind entstanden weil gegen die Vorschriften der Berufsgenossenschaft
    verstoßen wurde bzw. der eine oder andere meinte er könnte durch das drehen am Rad seinen Kran noch leistungsstärker machen.
    Es mag ja sein das die EAB für Baugrubensicherungen usw.
    sehr hilfreich ist (entzieht sich meiner Kenntnis da nicht mein Gewerk) ... aber für Aufstellen/Betreiben etc. eines Baukranes ist die BERUFSGENOSSENSCHAFT sprich deren Vorschriften zuständig ... und nicht irgendwelche Empfehlungen!
    Ich koch auch nur mit Wasser ... sprich ich könnte hier einem Irrtum unterliegen ... dann bitte zeigt mir diese Vorschriften
    und ich werde mich hier öffentlich bei allen entschuldigen ...
    aber ein Link mit einen Buchtipp für 71,- nein, nein da bleib ich
    lieber bei der Variante: Berufsgenossenschaft
    Schönen Abend noch
  15. Lieber Herr Thalhammer den Zusammenhang wie der Kran ...

    Lieber Herr Thalhammer den Zusammenhang wie der Kran aufzustellen ist, spricht Ihnen ja niemand ab und von Berufsgenossen haben wir auch schon alle was gehört. Das war aber nicht die Frage. Jeder vernünftige und von seinem Fachgebiet was verstehender Prüfstatiker verlangt einen Standsicherheitsnachweis für den Kranstandpunkt, egal ob dieser an einer Böschungskrone steht oder an einer vertikalen Verbauwand. Und wenn Sie einen pi**igen finden, dann haben Sie auch auf dem Platten Land einen Grundbruchnachweis zu führen. Leider meinen die meisten es sei damit getan den ein oder anderen Dachsparren zu berechnen  -  dabei sind doch unsere geltenden Vorschriften viel weitreichender. Das sollten sie als Hochbauer doch auch wissen, dass auch Bauzustände rechnerisch nachzuweisen sind. Diesen Berechnungen liegt in diesem Fall selbstverständlich die EAB zu Grunde (es gibt nur mal angemerkt noch eine EAU, die regelt ähnliche Zusammenhänge  -  nicht auf Baugruben bezogen, sondern auf Ufereinfassungen), ebenso beruhen die Vorschriften der Genossen auf die ein oder andere Art auf der EAB. Ob der Kran dann nur auf zwei Füssen und mit einer Kiste Bier gestützt wird ist danach egal  -  das ist der Fall für die Berufsgenossen  -  alles andere geht einen Statiker was an. Und ich denke das sollte der Bauherr wissen. Im übrigen sollte es auch der Statiker wissen das es eine EAB gibt ...
    • Name:
    • rico
  16. so ist es

    Genau! In den EAB steht zum Beispiel drin ab welchem Abstand zur Böschung ich als Statiker mit den "normalen" 10 kN/m² Auflast rechnen darf. DAS ist die Grundlage. Die Berufsgenossenschaft ist NICHT für Statik zuständig. Nur was macht man (historisch gesehen) wenn dies Dinge pausenlos nicht beachtet werden? Jawohl, Kontrolle der Sicherheit und da sind wir wieder bei der Berufsgenossenschaft. Und natürlich sind besch ... en aufgestellte, falsch abgetäufte Kräne etc. auch regelmäßig Ursache für Kranunfälle. Der Vergleich mit der DINAbk. ist ganz einfach. Wenn ich einen Verbau plane und nachweise etc. mache, gucke ich in die EAB (und rufe natürlich nicht Berufsgenossenschaft an). Mache ich Stahlbau gucke ich in die DIN 18800 (und erwarte von jemanden der mit Stahlbau zu tun hat auch, dass er falls er sie nicht kennt, sich nicht auf den Schenkel schlägt, nach dem Motto: Was ich, der größte lebende Bauexperte, nicht kenne ..., sondern sich INFORMIERT). Die Berufsgenossenschaft kontrolliert also im Grunde die Standard-Abstände nach EAB, bei denen man von einer gewissen Lastverteilung ausgehen kann (eben jenen 10 kN/m² die die Baugrube ertragen muss). Was mich dabei befremdet hat, Herr Thalhammer, ist mit welcher Vehemenz Sie sich über die Erwähnung DER Standardvorschrift schlecht hin lustig gemacht haben. Und zwar ohne nur den Hauch eines Zweifels an sich selbst aufkommen zu lassen: DAS ist der Stoff aus dem auch mal gerne Unfälle passieren. Es ist ja vielleicht nicht so schlimm, dass Ihnen hierbei die Grundlagen fehlen, da sie sie offensichtlich bei Ihrer Tätigkeit nicht benötigen. Aber mit dem Finger auf den zu zeigen, der das Regelwerk kennt? Sie sollten doch auch wissen, dass es nicht nur DIN-Normen zu beachten gibt, sondern auch eine Reihe weiterer Empfehlungen, Rundschreiben und Richtlinien, ZtVs, etc.. Und noch was: Die EAB sind im übrigen infolge der häufigen Unfälle bei der Erstellung der Baugruben entstanden.
    immer noch Unverständnis, Elias Brunn
    • Name:
    • Elias Brunn
  17. BG oder Bauaufsicht

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Wie wäre es denn, wenn Sie einen TAB (techn. Aufsichtsbeamter) der Bau BG an Ihrer Baustelle um verbindliche Angaben bitte zur Schadensprevention. Normalerweise geht das mit dem Hinweis auf Sicherheit. Auch wenn es ein paar Mark kosten sollte.
  18. UVV Vorschriften

    So meine Herren, nun fassen wir mal zusammen Angefragt
    wurde (siehe oben) Kleinkran ca. 15 to. bei gewachsenen Boden,
    leider hat mein Scanner einen Defekt sodass ich hier auf einen
    Link der Berufsgenossenschaft Frankfurt angwiesen bin ... bitte dort mal die PFT -Datei Kransicherheit anklicken ... dort
    werden alle Aufgabengebiete (wie ich sie bereits beschrieben habe) und Standsicherheiten an Böschungen behandelt.
    Sobald mein Scanner wieder einsatzbereit ist werde ich eine
    Ablichtung eines Kranstanortes mit Böschungangabe/Krangewicht etc. ins Netz setzen.
    Diese Ablichtung ist ein Auszug aus den Vorschriften UVV
    Berufsgenossenschaft.
    Alsulut Nirgends steht da was von EBA ... das stellt sich mir erneut eine Frage ... "Sollte man nicht die Berufsgenossenschaften mal abfragen ob Sie schon mal was von EBA gehört haben, und wie die dazu kommen .. UVV Vorschiften bezüglich Krangewicht = Böschungsabstand bzw. Bodenart abzulichten und vorzuschreiben bzw. abzuverlangen und zu überprüfen ... damit dürften sie dann auch Haftbar sein?
    Zurück zur EAB ... so wie ich das mitunter zynisch geschriebene
    hier rauslese ist jeder Bauunternehmer verpflichtet vor Aufstellung eines Baukranes laut EBA verpflichtet ein Bodengutachten samt Standsicherheitsnachweis durch einen Statiker in Auftrag zu geben ... na bravo Häuslebauer ... dann wird der Bau wieder um 2000,- Mark teurer.
    Wie bereits oben erwähnt ist eine Baugrubensicherung Verbau etc.
    mit den mitunter Kraneinsätze an der Krone eine andere Geschichte ... hier bedarf es eh eine Verbaustatik in dessen Zusammenhang auch das Lastdiagram des Kranherstellers dem
    zuständigen Verbaustatiker übergeben wird ... ich erwähnte
    ja bereits das dies nicht mein Fachgebiet ist ... und wenn ich mir den Link zur EBA mal anschaue ... naja kann schon sein das es dafür gebraucht wird ... aber solange ich nichts konkreteres wie "Die Berufsgenossenschaften kontrollieren die Standartabstände der EAB" erhalte ... mag ja sein dennoch steht absolut nichts davon in den UVV sprich das werde ich mir bei nächster Gelegenheit mit der BG mal erfragen ... desweitern
    vertrau ich weiter auf die UVV Vorschriften ... auch glaube ich nicht das die 10 KN als Kraneckkraft (normalen) zur Berechnung dienten ... war das nur mal eine Hausnr.? (komisch)
    Wie erwähnt werde ich sobald mein Scanner wieder funtkionstüchtig ist das Merkblatt samt UVV Vorschrift der Berufgeschnossenschaften Bildlich schön beschrieben ins Netz
    stellen und somit dann sagen "Das war oben meine Aussage auf die Frage von Markus die ich beantwortet habe wie es die UVV vorschreibt"
    Ich glaub mehr dazu ist nicht zu sagen bis auf die Tatsache das
    Ihrerseits meine Herren immer noch die Frage offen ist "
    Wie stellt man einen Baukran an die Böschung laut EBA ... die Bodenart s.O. normal gewachsener Boden sowie Einfamilienhaus
    Aushubtiefe kleiner 3.0 m?
    MfG Thalhammer
  19. Herr Thalhammer in diesem Fall ist auch eine ...

    Herr Thalhammer in diesem Fall ist auch eine Böschung eine Baugrubensicherung! Es ist ja schön das die Genossen solche Daten rausgeben aber es ist nicht maßgebend. Kippt der Kran um frag der Richter "Darf ich mal bitte den Standsicherheitsnachweis sehen" und dann?
    • Name:
    • rico
  20. Klar ist die Böschung die Baugrubensicherung

    dennoch vorgeschrieben von der BG Herr Rico ... jeder Kranmonteur der den Kran aufstellt ist auch gemäß UVV verpflichtet eine Sachkundigenprüfung durchzuführen ... darin
    sind Standsicherheit nach UVV auszustellen sprich einzuhalten ... das war die Aussage die mir heute unser Kranmonteur auch noch mal bestätigt hat ... auch er kannte/kennt die EBA nicht und pocht wie ich auf die UVV ... aber wie erwähnt werde ich das bei nächster Gelegenheit mit meinen Sicherheitsbeauftragen der BG mal an- bzw. durchsprechen.
    MfG Thalhammer
  21. Zu EAB

    Guten Tag!
    Es ist schon merkwürdig wie manche Leute hier zusammengedroschen werden. Herr Thalhammer hat auf ein allgemeines Problem , Baukran am Rand einer abgeböschten Baugrube geantwortet. 99 % aller Krane werden für einen normalen Fall d.h. keine außergewöhnlichen und besonderen Umstände nach den Vorschriften der BG aufgebaut. Die EAB hat im weitesten Sinne damit nichts zu tun, da diese "Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben" so heißt das Papier, Nachweise für ausgesteifte Baugruben, bereit hält und das war hier nicht gefragt. Der Fall, Lasten an der abgeböschten Baugrube, kommt dort gar nicht vor und kann mit normalen Grundbautechnischen Berechnungen wenn dann erforderlich nachgewiesen werden. Selbstverständlich muss man wie Herr Thalhammer sagte , die Kranlasten am Verbaurand Erdstatisch untersuchen. Ob er nun die EAB kannte oder nicht war hier völlig egal. Ich habe Herrn Thalhammer hier als redlichen und immer um eine offene Antwort mit seinen aus der Praxis resultierenden Erfahrungen schätzen gelernt.
    Schönen Samstag
    • Name:
    • Jupp
  22. Danke Jupp

    Danke Jupp Sie sprechen mir aus der Seele ... alles was ich hier möchte ist helfen ... sprich meine praktische Erfahrung in dieses Forum mit einfließen zu lassen ... klar will ich hier auch dazulernen ... sowas nennt man dann sich gegenseitig bei dem oder jenem Thema ergänzen ... sicher bin ich als praktisch denkender Mensch nicht der Schreibtischmensch der das eine oder andere verständlich genug niederschreiben kann ... ABER hier könnte man ja zurückfragen oder? ... was will ich damit sagen? :
    Wenn man hier bezüglich mancher Antworten die mal falsch ausgedrückt wurden ständig angegriffen wird, reagiert man schon mal etwas überempfindlich und schreibt aggressiv zurück ... eigentlich nicht meine Art dennoch glaube ich das man das dann einem nicht verübeln kann ... es würde ja reichen einem seinen Holzweg dann aufzuzeigen und nicht irgendwelche Schlagwörter mit ironischen Geplänkel an Hirn zu klatschen.
    In diesem Sinne noch einen schönes Wochenende
  23. Glaubt Ihr alle an den Weihnachtsmann?

    Jupp und Thalhammer und auch Herr Brunn haben es versucht, die Frage seriös zu beantworten. Nur: nirgendwo prallen Theorie und Praxis ärger zusammen als hier.
    Nu mache ich mal wieder den Bau noch teurer (Entschuldigung, dass es ein Haus nicht umsonst gibt): selbstverständlich ist hier Statiker und Grundbauer gefragt. Oder eben eine gute Versicherung, oder ein guter Anwalt, oder ein Sachverständiger.
    Sorry, mir reicht es langsam, dass an sicherheitsrelevanten Dingen "gepart" wird. leben uns Gesundheit soielen wohl keine Rolle mehr, Hauptsache eigenes Haus, verrecke wer wolle?
    • Name:
    • Martin Beisse
  24. Nochmal ohne Tippfehler

    Sorry, mir reicht es langsam, dass an sicherheitsrelevanten Dingen "gespart" wird. Leben und Gesundheit spielen wohl keine Rolle mehr, Hauptsache eigenes Haus, verrecke wer wolle?
    Nicht, dass Herr Thalhammer mir meinen Ruf als Tippfehlerkönig streitig machtr :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  25. eine kleine nicht unterdrückbare Anmerkung

    Herr Thalhammer, das EAB ist das Eisenbahnbundesamt und hat natürlich wenig mit Ihrem Kran zu tun. Die 10 kN/m² sind eine Erddruckauflast und keine Eckeinzellast und müssen generell aufgenommen werden können. Und eine Standard ist keine Standarte (das erwähne ich nur weil Sie mich in diesem Zusammenhang zitieren und ich das d noch hatte). Soviel zu Ihrer Lese- und hoffentlich nicht Arbeitsweise
    E. Brunn
    • Name:
    • E. Brunn
  26. einlenkend

    Bei meinem letzten Beitrag ist wohl die stänker Lust mit mir durchgegangen, wofür ich mich entschuldigen möchte. Deshalb versuche ich doch mal einzulenken. Ich glaube in meinem zweiten Beitrag habe ich schon darauf hingewiesen, dass die Antwort von Herrn Thalhammer die hilfreichste war. Und der Einfamilienbau bewegt sich wohl in einem Bereich, in dem man keinen Standsicherheitsnachweis für die Baugrube führt, sondern über Böschungswinkel und Abstand das Ganze regelt. Zur Weißglut hatte mich Ihr arrogantes Verhalten gebracht, UND ihre Grundeinstellung. Nur möchte ich jetzt hier kein Hick-Hack veranstalten und reiche einmal die Hand herüber. Allerdings nicht ohne Sie doch einmal zu "ermahnen" auch etwas selbstkritisch zu sein.
    In diesem Sinne friedliche Grüße
    Elias Brunn
    PS: Herr Beisse natürlich glaube ich an den Weihnachtsmann und außerdem gehöre ich zu den merkwürdigen Ingenieuren die einen Standeseid durchaus für erstrebenswert halten.
    • Name:
    • Elias Brunn
  27. Ich nehme mal die Hand entgegen

    Im Grunde haben Sie schon recht mit meinen agroganten Verhalten Herr Brunn ... war halt nicht gerade mein Tag (soll jetzt aber keine Ausrede sein) ... wenn es auch nicht so rüberkommt aber von meiner Art her bin ich kein streitsüchtiger Mensch der padur immer Recht haben muss ... auch ich muss noch einiges dazulernen
    (darum bin ich auch hier!) ... Nach diesem Vorfall habe ich mir echt vorgenommen meine Zunge sprich Finger mehr zu zügeln ...
    und auch mehr auf Meinungen von anderen zu hören.
    Ihre Hand ich nehme Sie mal entgegen ... "lassen wir's gut sein"
    es bringt nichts wenn wir uns gegenseitig die Köpfe einhauen im
    Endeffekt verlieren wir dadurch nur unser Gesicht vor den anderen Forumsteilnehmer ... so wie Sie will auch ich den Leuten
    mit meiner praktischen Erfahrung etwas behilflich sein.
    Die Ermahnung ist angekommen ... sprich ich tu mein möglichstes das wir nicht wiederaneinander geraten.
    In diesem Sinne bitte ich hier um "Entschuldigung"
    und Danke für das nachsehen bzw. einlenken.
    Ps. Auch ich glaube an den Weihnachtsmann ... irgendwelche Idole muss man (n) ja haben :-)
  28. Ähm, wurde ich missverstanden?

    Natürlich wäre es schön, wenn es denn oben angesprochenen "Weihnachtsmann" gäbe. Ich bin doch nicht gegen Einhaltung der Vorschriften, gerade in Bezug auf Sicherheit.
    Aber gucken Sie sich doch mal Baustellen an ... Ich halte viel von Standards und halte mich auch dran. Aber schreiben Sie mal in eine Ausschreibung: os. 1 Sicherheitsmaßnahmen gem. UVV (oder ähnlich). Werden Sie selten finden und wenn dann mit pauschal 5 DM ... x|
    Wir sind uns also schon einig. Sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
    • Name:
    • Martin Beisse
  29. Fein

    nehme ich die Hand und ermahne mich selbst auch gleich etwas.
    schöne Grüße Elias Brunn
    • Name:
    • Elias Brunn
  30. *SteinvomHerzenfall*

    Dann bin ich ja beruhigt. Naja, in der Hektik können Formulierungen schon mal missverständlich sein.
    • Name:
    • Martin Beisse
  31. Zu dem Thema ein Artikel aus der Süddeutschen ...

    Zu dem Thema ein Artikel aus der Süddeutschen:
    • Name:
    • Sukram
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