Energieberater-Honorar bei Nichtgenehmigung von Zuschüssen: Wer trägt das Risiko?
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Energieberater-Honorar bei Nichtgenehmigung von Zuschüssen: Wer trägt das Risiko?

Zur Teilfinanzierung von Modernisierung, Erneuerung des Daches: Zimmerei, Dämmung, Dachdeckung, ... u.a. soll KfW bzw Bafa Zuschuss beantragt werden. Dafür ist ein Energieberater zu beauftragen.
  • Was ist mit Honorar des Energieberaters, wenn hinterher der gewünschte Zuschuss nicht genehmigt wird?
  • Trägt diese die KfW?

Man will ja nicht für nichts riskieren /pokern.

  1. Möglichkeiten

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wenn noch genug Zeit bis zur geplanten Ausführung ist, macht es Sinn, erstmal einen ISFP (Sanierungsfahrplan) erstellen zu lassen.

    Vorteile:

    • Die Energieberatung und ISFP-Erstellung wird mit bis zu 80 % gefördert
    • Mit nem geprüften ISFP kommen bei mehreren Maßnahmen nochmal 5 % Förderbonus drauf
    • Es werden alle Bereiche des Hauses beurteilt, oft hat die eine Maßnahme Auswirkungen auf andere usw.
    • Im Rahmen der Beratung werden die Fördermöglichkeiten nochmals erläutert.
    • Dann hat der Energieberater auch das Haus schonmal besichtig, in seiner Software usw. erfasst und kann schneller die Werte für ne Förderung beantragen.

    Wenn das Gebäude bekannt ist und alle Daten vorliegen, kann der Förderantrag für Einzelmaßnahmen sehr schnell vom Energieberater erledigt werden (3 Seiten Onlineformular, i.d.R. unter ner Stunde)

    Die größere Arbeit ist dann die Bauüberwachung, Dokumentation usw. während und nach der Ausführung. Zu dem Zeitpunkt ist der Bewilligungsbescheid aber schon vorhanden. Diese Planungs- und Überwachungsarbeiten werden mit 50 % gefördert.

    In der Bestandssanierung war der Topf bisher immer ausreichend gefüllt. Wenn die Rahmenbedingungen und Abläufe passen, wird gefördert... und wenn nicht über BAFA / KfW -Programme gehts auch über die Steuerabschreibung.

    Weitere Erstattung ist nicht geregelt...

  2. Energieberatung

    Danke schön. Das beruhigt mich.

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