Baumängel  -  Selbstvornahme durchführen
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Baumängel  -  Selbstvornahme durchführen

Baumängel  -  Selbstvornahme durchführen
  • Name:
  • Björn Wesolowski
  1. Rechtsanwalt für Baurecht beauftragen

    Rechtsanwalt für Baurecht beauftragen
    • Name:
    • Johannes Rudolf
  2. Selbstvornahme ist immer möglich!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,
    wir haben Ende 2009 ein Haus von einem Bauträger gekauft und dieses Anfang 2010 vorbehaltlich einer relativ langen Mängelliste abgenommen.
    Leider hat der Bauträger bislang nicht alle Mängel beseitigt. Für alle noch ausstehenden Mängel haben wir drei Fristen zur Mängelbeseitigung gesetzt, die ergebnislos verstrichen sind.
    Die Schlussrate (3,5 % = ca. € 15.000) haben wir noch nicht bezahlt.
    Da mittlerweile kein Bestreben des Bauträgers zu einer abschließenden Mängelbeseitigung erkennbar ist, würden wir die ausstehenden Mängel gerne selbst beseitigen lassen.
    Da wir uns in diesem Gebiet nicht auskennen, haben wir die folgenden Fragen:
    1. Können wir von den einbehaltenen 3,5 % die Beseitigung der Mängel eigenständig beauftragen und vornehmen lassen, oder gibt es hier "Gefahrenstellen" zu beachten und gilt es ggfs. spezielle Formfehler zu vermeiden?
    2. Können wir beliebige Handwerker beauftragen, oder muss eine Art "Ausschreibungsverfahren" zur Minimierung der Kosten durchgeführt werden?
    3. Kann eine Selbstvornahme (und anschließende Berechnung der Kosten an den Bauträger) nur für Mängel vorgenommen werden, die im Rahmen der Abnahme protokolliert wurden, oder gilt dies auch für Mängel, die erst später offenbar wurden oder aber die aus vorangegangenen Mängelbeseitigungsarbeiten des Bauträgers resultieren (bspw. Streich- und Ausbesserungsarbeiten (Streicharbeiten, Ausbesserungsarbeiten))?
    4. Können wir einen Rechtsanwalt, Architekten oder Sachverständigen mit der Durchführung der Mängelbeseitigung beauftragen und die entstehenden Kosten dem Bauträger in Rechnung stellen? Können ggfs. eigene Lohnkosten / Aufwände in Rechnung gestellt werden?
    Vielen Dank im Voraus,
    Björn Wesolowski Hallo Herr Wesolowski!
    Ihre Fragestellungen beinhalten Rechtsfragen, die nur von einem Anwalt beantwortet werden können!
    Vorab sei der Hinweis erlaubt, dass Sie auf keinen Fall eigenmächtig mit Fremdfirmen oder selber die Mängel beseitigen können/dürfen.
    Lassen Sie alles rechtlich prüfen, insbesondere ob Ihre Mängelrügen und Fristsetzungen zur Mängelbeseitigung ordnungsgemäß erfolgt sind. Sollte das der Fall sein, müssten Sie Ihrem Bauträger das Recht auf Mängelbeseitigung kündigen und erst dann könnten Sie selber aktiv werden.
    Aber, wie gesagt, konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht!
    Viel Erfolg! Selbstvornahme ist immer möglich wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen.
    Beauftragen Sie jemanden der Ihnen bei der Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen unter die Arme greift.
    Mit freundlichen Grüßen
    ReiMa-Baudienstleistungen
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

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