Hallo,
wir haben vor kurzem ein Haus aus den 60 ern gekauft. Guter Zustand. Nun haben wir bei der hausubergabe festgestellt das in der Küche (die wurde ausgebaut) ein Wasseranschluss leckt. (da hing vorher die Spülmaschine dran). Innerhalb eines Tages tropfen da gut 3 Liter raus (die Küche ist seit ein paar Tagen schon raus, dh da sind schon ein paar Liter versickert). Die versickern Dann irgendwo in der Wand/Boden. Wir lassen das in ein paar Tagen durch unseren Architekten begutachten.
Nun die Frage, ist das ein Grund die Zahlung erstmal zu verweigern? Normal ist eine Frist von 10 Tagen Nach Übergabe vereinbart. Der Verkäufer ist informiert und spielt runter. Das könne zur Not die Hausrat/Wohngebäude/privathaftpflicht von ihm übernehmen.
Ist das so? Mag ich bezweifeln da dort ja durchaus grobe Fahrlässigkeit vorliegen konnte, oder?
Ich habe nun erstmal den hauptwasserhahn abgedreht. Mal als Laie die Frage ob das OK ist. Die Gasheizung braucht ja dahingend kein Wasser (Warmwasserspeicher?), oder? Nicht das da noch was passiert. Wir benötigen aktuell kein Wasser oder Gas.
Danke und viele Grüße
martin
Bauschaden? / kaufmangel
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Bauschaden? / kaufmangel
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Bauschaden? / Mangel des Kaufgegenstands
iwo, weder noch, erst einmal. Denn ein Bauschaden liegt erst dann vor, wenn bspw. durch einen Mangel ein Schaden entstanden ist. Dies kann dann auch nur vor Ort festgestellt werden. Und, das ein Wasseranschluss auch mal lecken kann, ist wohl jedem bekannt, bzw. schon mal passiert, insbes. bei alten Gebäuden. Für die Behebung gibt's Fachhandwerker, die ich den Verkäufer zahlen lassen würde, mehr auch nicht. Wenn's dessen Versicherung übernimmt, umso besser.
Wenn Sie dennoch "Die Zahlung erstmal verweigern" - grundlos wie ich meine - wollen, dann sollten Sie "Wir lassen das in ein paar Tagen durch unseren Architekten begutachten. " die Chose umgehend begutachten lassen und zwar dann von einem unabhängigen SV (den im besten Fall beide Parteien akzeptieren) und nicht von ihrem Architekten.
Ein bisschen befremdlich erachte ich den Gedanken, die Zahlung wegen eines unwesentlichen "Mangels" "verweigern" zu wollen, zumal es sich um ein altes Objekt handelt, bei dem selbst der Laie davon ausgehen muss, dass dort Einiges (Vieles) sanierungsbedürftig ist. Erst recht, wenn man einen Architekten an der Seite hat.
Kluge Käufer nehmen sich vor der Entscheidung zum Kauf einen sachverständigen Fachmann, der das Objekt begutachtet und Schäden und Mängel dokumentiert und ggf. dann auch noch den Bauwert ermittelt. Die haben dann damit eine verlässliche Grundlage auch für eine anschließende Sanierung. Und, ein Architekt sollte sich schon mit Objekten des konkreten Baujahrs auskennen, um diese fachmännisch und verlässlich begutachten zu können. Ein Plänchen für einen Umbau ist schnell gezeichnet. Damit das ganze dann noch im finanziellen Rahmen liegt, ist spezielle Fachkenntnis vonnöten. -
danke aber
Hallo Herr Kaiser,
danke für die Info - ggf. war das etwas missverständlich.
Wir haben das Haus vor Kauf von einem Fachmann ansehen lassen. Üblicher Zustand für das Baujahr. Allerdings, war da die Küche noch im Haus drin. Die Verkäufer sind erst jetzt ausgezogen.
Das heißt als der Verkäufer die Küche ausgebaut hat, hat er wohl das Wasserrohr nicht richtig zugedreht und das leckt daher nun seit Tagen. Da dürften in den letzten Tagen pro Tag ca. 3-5 Liter im Boden/Mauerwerk (nicht gefliest) versickert sein.
Ich bin nun wirklich kein Fachmann um zu beaurteilen, dass das kein Mangel ist. Aber etwas beunruhig hat es mich dann schon ...
Das Haus wird so oder so saniert (Elektro, Sanitär usw.) allerdings möchte ich natürlich ausschließen das hier die Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen wird/wurde.
Da ich mal hoffe, dass das nur etwas ärgerliches ist will ich da auch nur unseren Architekten mal drüberschauen lassen. Wie gesagt kann ich das nicht selber beurteilen.
Meinen Sie das dies an sich kein Mangel wäre Aufgrund dessen man die Kaufpreiszahlung (die zweite Rate) zurückhalten sollte?
(Wenn ich ein neues Haus kaufe und da eine Wasserleitung leckt, würde ich das ja auch nicht abnehmen und zahlen, oder?)
Danke und Viele Grüße -
Wenn das alles ist ...
und sich genauso abgespielt hat, dann soll sich seine Privathaftpflichtversicherung darum kümmern, weil er aus Versehen oder Fahrlässigkeit oder Sachunverstand fremdes Eigentum beschädigt hat. Ob die das dann übernimmt oder sich mit Ihrer Gebäude-Wasserschadenversicherung darum streitet, überlassen Sie besser den Versicherungsheinis.
Ob es tatsächlich einen Schaden gegeben hat, ist durch Sie zu beweisen. Dazu sollte man etwas sehen, was als direkte Folge des Lecks beschädigt worden ist - buckelndes Parkett zum Beispiel. Eine Wand, die ohne Folge wieder trocknet, ist noch nicht unbedingt ein Schaden.
Ob es Sinn macht, auf Kosten der gegnerische Versicherung ein Parkett reparieren zu lassen, das man sowieso herausreißen will, sei dahingestellt, d.h. selbst eine objektiv eingetretene Sachbeschädigung muss noch kein Schaden sein.
"Grobfahrlässig" ist etwas erst, wenn jeder normale Mensch ohne besonderen Sachverstand etwas unter keinen Umständen so machen würde. Das scheint mir dem Sachverhalt nicht zu entsprechen, aber auch das können Sie erstmal der Versicherung überlassen.
Teile des Kaufpreises zurückhalten dürfen Sie nur, wenn das Objekt zum vorhergesehenen Gebrauch wesentlich nicht mehr taugt.
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