Schlagregendichte Mauerwerk?
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Schlagregendichte Mauerwerk?

Hallo zusammen,
hätte mal eine Frage ...
muss ein NICHT VERFUGTES Mauerwerk (ausgekratzt) schlagregendicht erstellt werden?
Ich sehe in der Norm eigentlich nur, dass Außenwände schlagregendicht sein sollen.
Mir ist bewusst, das eine Verfugung natürlich auch schlagregendicht sein soll. (k-Röhrchen)
Werden jedoch viele Häuser erst nach Jahren verfugt ...
Ich ziele darauf ab, in Erfahrung zu bringen ob selbst wenn die Fuge nicht schlagregendicht sein sollte z.B. durch hohe Wasseraufnahme, aber gute Flankenhaftung sonst gutes Erscheinungsbild, die Außenwand schlagregendicht sein muss.
Vielen Dank für die Mühe! Mit Nachleseinformation wäre ich neben euren Meinungen gut bedient!
  1. Was meinen Sie mit "nicht verfugt"?

    Dies frage ich mich dann doch, denn ohne Verfugung werden sie nicht einmal eine Schlagregenabweisende Wirkung herstellen können.
    Schlagregendichtigkeit ist etwas sehr schwammig gesagt, sie meinen Regenabweisend mit der Folgewirkung das kein Wasser durch die Fuge in Bereiche gelangt wo es dauerhaften Schaden verursachen kann.
    Dennoch: nicht verfugtes Mauerwerk muss eigentlich gar nichts können bis auf die Eigenschaft die Tragwirkung zu gewährleisten.
    Also bitte: worauf wollen Sie wirklich hinaus? Wollen Sie einen Wassereindringtest machen um festzustellen ob eine ausreichende wasserabweisende Wirkung im Rahmen des Möglichen liegt?
    Darf ich fragen welchen Beruf Sie haben? K-Röhrchen sind offensichtlich ein Begriff, also sollten es andere Größen auch sein.
  2. Und wo soll das gefordert sein?

    Auch Fugenglattstrich ist erlaubt und von der VOBAbk. übrigens als einziges Kriterium an Verblendmauerwerk vorgesehen.
    Einschalig? Wohl kaum oder? Zweischalig? DA gibt es andere Bewertungskriterien und Schadenmechanismen
  3. Wasseraufnahme gleich mangelhaft?

    Vielen Dank für die Antworten ...
    Ich frage mal anders herum ...
    Ist eine Fuge gleich mangelhaft nur weil diese mehr Wasser aufnimmt?
    Im vorliegenden Fall wurde eine Neubaufassade verfugt jedoch die Nachbehandlung verweigert (nachnässen, schützen etc. ...)
    Nun hat die Fuge einen Wasseraufnahmewert von 13 % (Labor)
    Die anderen o.g. Eigenschaften sind OK.
    Der Kunde hat wie gesagt die Nachbehandlung verweigert, mutwillig in den jungen Fugen Fehlstellen verursacht (drin rumgebohrt bis er sie rausbrechen konnte) und behauptet das diese spontan selber aus der Wand gefallen seien, klagt auf Neuerstellung der Verfugung (also schon krimineller Hintergedanke ... denn die paar Fehlstellen wird er wieder dicht machen und die Kohle für die ganze Neuerstellung kassieren und die Rechnung wurde natürlich auch nicht bezahlt.
    Nun kommt das mit der Wasseraufnahme noch dazu.
    Ist eine Verfugung nicht erst dann mangelhaft, wenn diese das Wasser soweit durchlässt dass Schäden entstehen? (Durchfeuchtung wurde nach über 2 Jahren nicht gemeldet!)
    Kann mir nicht wirklich vorstellen, das Aufgrund der Wasseraufnahme von Mangelhaftigkeit gesprochen werden kann.
    Erfüllt die Fassade dennoch die Ansprüche, dass das Wasser anscheinend nicht nach innen weitergeleitet wird und Schäden verursacht, oder durch Lüftung oder Sonne das Wasser relativ zügig wieder abgegeben wird?
    Ich meine damit wo der Unterschied ist ob es regenabweisend ist oder das Wasser nicht bis nach innen durchlässt und Schäden verursacht?
    Und noch eine Frage: Muss ein Gutachter nicht auch die Mauerdurchfeuchtung messen wenn festgestellt wird das die Verfugung nicht regenabweisend ist?
    Wir sind ein Fugbetrieb.
    Es geht eigentlich nur darum ab wann man wirklich von Mangelhaftigkeit bzgl. der Wasseraufnahme sprechen kann.
    Vielen Dank für eure Meinungen
  4. War das nicht schon mal Thema?

    hier?
    Welcher Stein? Wie stellt sich die Fuge in der Festigkeit dar? Flankenhaftung? usw. usw
  5. klar doch, und schon 2x,

    der Fabian könnte doch endlich mal jemanden beauftragen, der seine Interessen verteidigt.
    Es wird doch sowieso nicht reichen, ohne OT und Kenntnis des Gutachtens, hier eine Forumsmeinung auf Ihre Seite zu entlocken, wenn der Bauherr schon einen SV bezahlt hat.
  6. schon lange Ra

    Hmm, weiß jetzt nicht ob ich das noch nicht angegeben habe, aber natürlich liegt ein SV Bericht vor, auch ein OT ist gewesen.
    Den Text in der Einleitung habe ich nur nochmal geschrieben weil sonst einige überhaupt nicht wissen worauf ich hinaus will.
    Das Problem ist, dass das Labor keine aussagesichere Aussage treffen konnte. (Gutachter zu geringe mörtelmenge abgegeben)
    Und der Gutachter konnte noch nicht mal feststellen, wie die Fehlstellen zustande gekommen sind.
    (Also man sieht ja wohl ob eine Fuge durch Verwitterung Flankenrisse bekommt und die Fuge anfängt rauszubröseln, oder ob eine Fuge konkret ausgekratzt bzw. gestemmt wurde - vor allem bei Neubaufugen und vor allem nur auf standhöhe)
    Oder darf ein Gutachter nicht bewerten wie die Stellen zustande gekommen sind?
    Im Übrigen hat dieser die Fugentiefe und das Wasseraufnahmevermögen getestet ...
    Das einzige was man sagen kann ist, das der wasseraufnahmewert relativ hoch ist (13 %). Mit einem Nagel kommt man nicht in die Fuge rein. (selbst getestet)
    Aber für mich stellt sich immer noch die Frage ob eine Verfugung mangelhaft ist nur weil diese mehr Wasser aufnimmt ... wenn das Mauerwerk nach 2 Jahren nicht durchfeuchtet ist.
    Deshalb habe ich auch gefragt ob das Mauerwerk nicht schon schlagregendicht sein muss wenn es noch nicht eingefugt wurde, sprich dass der Mauermörtel das Wasser nicht durchlassen darf ... genauso wie die Steine?
    Also liegt der geschuldete Erfolg darin eine wasserabweisende Fuge zu erstellen? (Man kann ja auch imprägnierern) oder liegt der geschuldete Erfolg darin eine Verfugung abzuliefern die keine Durchfeuchtung verursacht?
    Diese Frage wurde mir noch nicht beantwortet, es geht auch nicht um Meinungen auf meine Seite zu ziehen, ich will nur Antworten ob positiv oder negativ Hauptsache nachvollziehbar ...
    Geht auch nicht mehr ums rechtliche (thx@sv-Carden), das ist diesen Monat durch (nach 2 Jahren) sondern ums sachliche.
    Wenn jemand sich das anschauen möchte (Schadensbilder) würde ich diese per E-Mail senden.
    Im übrigen hat nicht der BH das gerichtliche Gutachten bezahlt ...
    Danke für eure Meinungen und Antworten auch wenn ich schon 2 mal gefragt habe.
  7. Was bringt das dann noch?

    wenn nun alles durch ist?
    Revision?
    Die Bilder (und mehr) würde ich schon gern mal sehen.
    Grüße
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