Hallo, Häuslebauer und Ratgeber!
1998/99 habe ich ein Wohnhaus ohne Keller, bestehend aus Mietwohnung und Ferienwohnung bauen lassen; mit Planung und Bauleitung war ein Architekt beauftragt.
Winter 2004 kam es offensichtlich durch Frosteinwirkung in der Ferienwohnung zu einem Leck der Frischwasserleitungen, die hinter der Drempelwand des Badezimmers im OGAbk. zur Gastherme auf dem Dachspitzboden unter der Dachschräge verlegt wurden. Beim Freilegen der Wasserleitungen zeigte sich, dass die KWAbk.-Leitung mit einer dünnen Schutzmanschette (geriffelt) und die Warmwasserleitung mit "B1-DINAbk. 4102ü 13x28" isoliert waren. Die Leitungen waren zwischen Dachdämmschicht und Dampfsperre zwischen den Sparren am Sparrenbalken befestigt.
Für mich unverständlich ist bei dieser Planung (mit Planung und Ausführung von Heizung/Sanitär war der Installationsmeister beauftragt) ist: der kürzeste Weg führt vom Hauptanschluss im EGAbk. senkrecht nach oben zum Bad im OG und zum Spitzbogen mit der Gastherme entlang einer Hausinnenwand.
Die Heizung ist im Winter immer in Betrieb und der Mieter ist beauftragt regelmäßig nach der Wohnung zu schauen.
Es kommt noch dicker:
Leider hat er den Schaden erst nach ca. 3 Wochen bemerkt.
Ich selbst hatte es wohl gegen meine Absicht versäumt den Haupthahn ganz abzudrehen.
Mit diesem Argument hat die Betriebshaftpflicht-Versicherung des Installateurs meine Schadensersatzforderung abgewiesen.
Zu meiner Meinungsbildung bezüglich weiteren Vorgehens bitte ich die Forumsfachleute um ihre Einschätzung meiner Chancen.
Zur Information: den Architekt habe ich sofort in die Schadensbehebung einbezogen.
Trotz Nachbesserung der Isolierung musste ich während des Kälteeinbruchs Anfang März dieses Jahres (bei einem zufälligen Aufenthalt) wieder Frostgefährdung für die Frischwasserleitungen feststellen. Insbesondere bei no-Wind zieht durch eine kleine Öffnung in der Drempelwand direkt unter dem Heizkörper kalte Luft herein. Temperaturmessungen gingen bis unter 3 °C hinunter mit einem Temperaturgefälle von mindestens 10 Grad bis 15 Grad und mehr zum Badezimmer.
Bundesland Bayern
Danke im Voraus für Eure Beiträge
Tschau, Otti
Wasserschaden durch Frost bei ungenügend isolierten Wasserleitungen unter Dachschräge
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Wasserschaden durch Frost bei ungenügend isolierten Wasserleitungen unter Dachschräge
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Wasserleitungsschaden in der Dachschräge
Hallo Otti,
zunächst ein paar Nachfragen: 1. Wenn Planung und Bauleitung beim Architekten lagen, wieso wurde dann das Gewerk Heizung/Sanitär lediglich vom Installationsbetrieb geplant?
2. Warum hat der Architekt hierauf keinen Einfluss genommen?
3. Was sagt er zur vorgenommenen Leitungsführung?
4. Wer hat die Bauleitung für dieses Gewerk ausgeübt? -
Wasserleitungsschaden in der Dachschräge - Antworten zur Bauleitung 21.04.05
Hallo Jens-Peter,
Zu 1) Der Architekt hat die Planung/Projektierung an den Installateur weitergegeben mit der Begründung, der kennt die Details in diesem Fachbereich besser.
Zu 3) "Wir hatten das bei anderen Projekten auch schon so gemacht" - das fand er wohl ganz in Ordnung.
Zu 2) Deshalb hat er wohl auch keinen Einfluss genommen im Sinne einer Abänderung. Er hat wohl bislang auch noch nicht kapiert - oder stellt er sich nur so - dass dies unsinnig war. Der Installateur meinte ja so kleinlaut: naja hinterher ist man klüger.
Zu 4) Bauleitung mit Vergabe, Aufmaß und Abrechnung lief auch über den Architekten.
Aus den Frage schließe ich, dass folgender Sachverhalt auch noch interessant für die Bewertung ist und und mich auch bis zum heutigen Tag ärgert:
Mein Wunsch war es die Gastherme im Badezimmer im 1. OGAbk. einbauen zu lassen, damit das ganze Gewerk Heizung/Wasser überschaubar und eng miteinander verbunden ist. Dies habe ich bei einem Ortstermin mit Nachdruck eingefordert. Ich habe mir das ausreden lassen mit dem Hinweis des Installateurs " der Kaminkehrer würde das wohl sowieso nicht erlauben, weil dann möglicherweise Gas beim Dachfenster hereindrückt. " Mittlerweile hat sich ergeben, dass dieser Hinweis unkorrekt war. Leider wurde dieses Gespräch nicht schriftlich festgehalten. Es gibt aber in den Bauunterlagen entsprechende Hinweise, dass dies so von mir geplant war. Und da die Baustelle ca. 350 km von unserem Wohnort entfernt ist, konnten wir das Projekt nicht so kontinuierlich beobachten.
Tschau Otti Martin - und Danke dass Du Dir die Mühe machst. -
Schadensursache
Die Schadensursache dürfte wohl vor allem darin zu suchen sein, dass die Ferienwohnung in den Wintermonaten nicht genutzt wird und somit auch kein Frischwasser gezapft wird. Wie man allerdings, bei Vorkentnis dieser Dinge, eine Leitung als Installateur offensichtlich in den frostgefährdeten Bereich legt, dazu noch mit ungenügender Rohrdämmung, ist nicht nach zu vollziehen. Zum Architekt, im Zuge seiner ordnungsgemäßen Bauleitung hätte er die Gefahr ebenfalls sehen müssen. Wie kommt man raus aus dem Dilemma? Versuche den Architekt und den Installateur zu überzeugen, auf ihre Kosten eine Rohrbegleitheizung zu installieren, da sich die Leitungsführung wohl nicht mehr ändern lässt.
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