Hallo habe mal wieder eins zwei Fragen Wir ...
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Hallo habe mal wieder eins zwei Fragen Wir ...
habe mal wieder eins zwei Fragen ...
Wir haben eine Bauleitererklärung von einem Architekten, der im Auftrag des Bauunternehmers die Unterlagen für den Bauantrag erstellt hat. Statik wurde noch mal von einem Prüfstatiker geprüft. Mit dem Bauunternehmer und dem Statiker haben wir einen Vertrag. Für uns war der Bauunternehmer die gesamte Zeit der Bauleiter.
(Ja, Ja ... Bock zum Gärtner gemacht .. wissen wir jetzt auch).
Ein Telefonat mit dem Architekten ergab, dass der Bauunternehmer keine Bauleitererklärung abgeben darf und sie das öfter so machen.
Das Problem ist jetzt nur, dass unser schönes Haus schwere Baufehler hat - laut SV müsste man es wieder in den Rohbauzustand versetzen um es dicht zu bekommen - die Statik nicht stimmt - und EnEVAbk. wohl ein Fremdwort ist.
Der Architekt war nie auf der Baustelle - haben ja keinen Vertrag mit Ihm - hält also den Kopf für etwas hin was er nicht kennt. Könnten wir den Architekten haftbar machen, wenn der Bauunternehmer seine Firma zumacht?
Termin beim Anwalt ist erst in 2 Wochen - wollte vorab Eure Meinung hören / lesen.
Grüße Marion
-
Ich hoffe ...
Werte Fragestellerin
für den Kollegen, dass er eine gute Haftpflichtversicherung hat.
Ich würde sagenm (persönl. Meinung eines Nichtjur.), wenn er eine solche Erklärung abgibt, haftet er für die Folgen.
Ist wie mit dem Meisterbrief, der in einigen Firmen rumhängt, obwohl die Person nie da ist. Wenn's rumst, hängt der Meister mit an der Laterne. -
Haftung gegenüber wem ist die Frage
Der Bauleiter nach Landesbauordnung ist nur gegenüber der Behörde in der Verantwortung, z.B. Hessen: "Die mit der Bauleitung beauftragte Person hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht ... entsprechend ausgeführt wird und die hierfür erforderlichen Weisungen zu erteilen". Das hat keinerlei Werkvertragscharakter und zivilrechtlich schuldet der Bauleiter dem Bauherrn aus dieser Erklärung nichts. Er kann sich m.E. sogar jetzt noch aus der Affäre ziehen wenn er der Firma einen Brief schreibt und das Abstellen aller Dinge anweist, die bauordnungsrechtlich (und nur darauf kommt es an) nicht in Ordnung sind. Mehr als das Erteilen von Weisungen ist nicht geschuldet, das mangelfreie Werk selbst schon gar nicht. -
kann ich nur bestätigen
Hallo,
ich kann die Meinung von Herr Stubenrauch nur unterstützen. Es gibt einen Bauleiter nach LBOAbk. und eben einen Anderen nach HOAIAbk.. Die beiden haben aber nichts miteinander zu tun. Der LBO'ler hat nur darauf zu achten, dass alle Sicherheitsvorschriften etc. und die "Baubestimmungen" eingehalten werden. Wenn kein BL nach HOAI bestellt war : (((
Gruß aus Baden -
Sorry ...
Ich vergesse ab und zu, dass einige LBOAbk.'s den Bauleiter offiziell und mit Unterschrift beim BOA nachgewiesen haben wollen.
Wenn's um die LBO-Bauleiter-Funktion geht, ist die Haftung auf Verstöße gegen das Baurecht beschränkt, klar.
Wobei man vielleicht mit jur. Klimmzügen ein bissel was bewegen kann. Aber eben nur vielleicht ein bissel. -
Das ist nicht fair ...
BU und Architekt arbeiten "zusammen".
Der Architekt legt eine funktionierende Bauplanung vor, der Bauunternehmer verbaut was er will und der Architekt unterschreibt der Behörde und damit ja auch im weitesten Sinne uns, dass alles richtig ist?- Das ist für mich Betrug
Grüße Marion
- Das ist für mich Betrug
-
Moment!
Hallo Marion,
dann sieht das wieder anders aus. Wenn eine funktionierende Planung vorliegt und nachweislich andere Baustoffe oder eine andere Bauausführung gewählt wurde, ohne vorherige Absprache mit dem Bauherr/Architekten, dann ist das Gewerk nicht richtig erstellt und Sie haben ein Anrecht auf richtige Ausführung bzw. Nachbesserung durch den Bauausführenden.
Oder wie sehen Sie das Herr Dühlmeyer?
Gruß aus Baden -
Nu wird's spannend
Werte Fragestellerin1) War die Planung+Baubeschreibung des Architekt Vertragsbestandteil?
2) Was verstehen Sie unter schweren Baufehlern?
3) Sehe ich das richtig, das der Bauträger Pleite ist oder Sie fürchten, das er dies bei Mangelanmeldung ganz schnell nachholt?
Klar haben Sie Anspruch auf ein mängelfreies Werk. Aber Ihr Vertragspartner ist der Bauträger, nicht der Architekt.
Und wenn der Bauträger die Grätsche macht, müssten Sie nachweisen, das der Architekt seine Pflichten als LBOAbk.-Bauleiter verletzt hat. Und da gelten nur Mängel, die die LBO betreffen, also z.B. nicht eingehaltene Statik.
Fair ist das nicht, aber Betrug nur moralisch, nicht juristisch, wahrscheinlich jedenfalls. -
Hoffnung ...?
Hallo,
Zu 1) ohne Statik keine Baugenehmigung also ja
Zu 2) Laut SV müsste man zurückbauen um alles dicht zu bekommen - es gibt keine dauerhaften luftdichten Anschlüsse an Wänden, Dach, Fenster, Schornstein ...
nach Glaser haben wir in einer Wand eine Tauwassermasse von 4303g/m² zu erwarten!
Laut Statik - Windrispenbänder (Frage hatte ich schon gestellt - und wie zu erwarten bezieht man sich auf die Bretter)
umlaufende Ringanker auch über tragende Innenwände mit biegesteifer Eckausbildung - alles nicht da
Prüfstatiker verweist an Aufsteller und dieser an den Prüfstatiker - keiner gibt uns schriftlich, dass das so in Ordnung ist.
Zu 3) wir befürchten, das er pleite macht (2 Firmen insolvent in den letzten 10 Monaten )
Grüße Marion -
Bindewirkung gegenüber Dritten
Ganz so einfach ist da mit aus der Verantwortung stehlen nicht. Wenn jemand wissentlich falsch bescheinigt, dass alles in Ordnung ist, ist er nicht nur gegenüber dem genüber in der Haftung, dem er bescheinigt, dass alles in Ordnung ist, sondern auch gegenüber Dritten, die ein berechtigtes Interesse haben, dass Erklärungen der Wahrheit entsprechen. Sinngemäß in dem Juristendeutsch - obwohl es nur meine Meinung ist, gebildet auf einigen Beispielen.Der Bauunternehmer und der Architekt dürften durch diese Erklärung Gesamtschuldner für ein mängelfreies Werk sein. An welchen von den Gesamtschuldnern sich man hält, ist Sache des Geschädigten. Falls der Architekt haften muss (der eigentliche Schadensverursacher ist ja der BU), kann er sich seinerseits an den Bauunternehmer halten. Wenn der inzwischen Insolvenz angemeldet hat und der auch keine Versicherung hat, ist der Architekt und seine Versicherung in der Haftung. Wenn der Architekt keine Versicherung hat, dann dürfte auch der Architekt insolvent sein.
-
erst mal hinterfragen
-
Zitat
-
abgestuft
nochmal Hessen, zum Bauantrag erklärt der Bauleiter:
"Hiermit bestätige ich, dass ich die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen als Bauleiter/in aus § 51 HBO für die Dauer der Ausführung obigen Vorhabens übernehme. "
Also noch nichts passiert. Erst auf der Anzeige der Fertigstellung erklärt der Bauleiter mit Unterschrift:
"Als Bauleiter/in erkläre ich, dass ich entsprechend § 51 Abs. 1 HBO das Vorhaben nach den technischen Baubestimmungen (§ 3 Abs. 3 HBO), den genehmigten oder eingereichten Bauvorlagen und den Berechnungen und Ausführungsplänen ausgeführt habe. "
Was hat er denn nun unterschrieben? -
Die Angabe des BL..
ist meines Wissens Voraussetzung zum Baubeginn, also vorweg abgegeben und nicht die Bescheinigung, dass alles kontrolliert wurde.
Wenn gegen die Statik verstoßen wurde, ist dies ein Verstoß gegen das öffentliche Baurecht, da die Standsicherheit zu gewährleisten ist. Hier würde die Bauleitererklärung also greifen, ergo auch die Haftung des Architekt.
Bei der Winddichtigkeit ist das ein Zwitter (max.). Da die Winddichtung Bestandteil des Wärmeschutzes ist, könnte hier evtl. ein Verstoß gegen Baurecht konstruiert werden. Ich sage das ganz bewusst so vage, weil dies - wenn überhaupt - nicht einfach wird. -
Bundesland Hessen
Er hat den 2 Absatz unterschrieben -
"Als Bauleiter/in erkläre ich, dass ich entsprechend § 51 Abs. 1 HBO das Vorhaben nach den technischen Baubestimmungen (§ 3 Abs. 3 HBO), den genehmigten oder eingereichten Bauvorlagen und den Berechnungen und Ausführungsplänen ausgeführt habe. " -
Nachtrag - formlos
" ... dass das Bauvorhaben entsprechend den genehmigten Plänen und in statisch - konstruktiver Hinsicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde ... "- den Mangel Tauwasser gibt er an -
-
Als jur. Laie..
wohlgemerkt würde ich sagen, er könnte ein Problem bekommen, wenn er das wirklich so einschränkungslos unterschrieben hat.
Da steht - den genehmigten oder eingereichten ..., den Berechnungen! und Ausführungsplänen.
Dazu gehört auch die EnEVAbk.-Berechnung. Und die lässt Luftundichte nicht zu.
Ob ihm da irgendein Hinweis auf Tauwasser den Kopf aus der Schlinge zieht, möchte ich bezweifeln.
Aber das wird ein spannendes Thema für die Juristen! -
vor Gericht und auf hoher See - in Gottes Hand
so schnell kann es gehen wenn ein Architekt helfen will! mit Begleitung des Bauvorhabens wäre es für den Auftraggeber teurer geworden - so noch teurer - und der Helfer (hat sich sicher dumm angestellt - aber - sicher in guter Absicht) - wird wohl vor dem Richter landen - und - hat daran nicht mal ein pfennig verdient. aber wie gesagt - wie es ausgeht - weiß nur der da oben. übrigens sind solche Sachen nicht mal sehr selten - ich meine jetzt das ein Architekt sich leichtfertig für solche Erklärungen hergibt. wenn ich sehe wie auch im Bereich Architekturleistungen der preiskampf tobt - kann einem bange werden. da wird gerade mal der Bauantrag in Auftrag gegeben und dann Tschüss und das dann fast für nen feuchten händedruck. nicht gut sag ich da.
Mit freundlichen Grüßen
jens raabe -
Herr Raabe
Wenn der Architekt Erklärungen abgibt, wird er das wohl nicht für lau gemacht haben. Entweder hält er den Bauträger damit bei Laune für den nächsten Auftrag oder er lässt sich de Erklärung direkt bezahlen.
Und wenn er meint, so was machen zu können, muss er auch den Kopf hinhalten. Sorry, aber mir fehlt da jedwedes Mitleid. Wer so weitreichende Erklärungen abgibt, ohne sich über die möglichen Folgen Gedanken zu machen, verdient einen Satz wärmste Ohren. Punktausende. -
recht haben sie
das wird einem alten Hasen auch nicht passieren.
Gruß raabe -
Falsch!
Hallo,
@Raabe:
Das passiert auch alten Füchsen und Hasen, denn die meisten wissen nicht der Tragweite dieses Stück Papiers, das Sie für nen Appel und en Ei unterschreiben und dann große Augen bekommen.
Gruß aus Baden -
Hallo Hr. Raabe
Das der Architekt die Bauleitung hatte war für uns nicht bekannt, erst als die Bauaufsicht eine Bauleitererklärung verlangte.
Zu diesem Zeitpunkt war schon bekannt, dass die EnEVAbk. nicht eingehalten werden kann.
Darauf hin wurde vom Architekt mit falschen Angaben vom Bauunternehmer gerechnet das uns jetzt noch die Augen schmerzen!
In Telefonaten war zum Schluss schon zu hören - wessen Brot ich eß, dessen Meinung ich teile -
Nicht fallsch verstehen, wir wollen dem Architekt nicht unbedingt an den Karren fahren. Es ist ein kleiner Versuch falls der Bauunternehmer pleite geht den Schaden erträglich zu machen!
Mitleid haben wir keins mehr - dem Architekten und dem Bauunternehmer ist es doch zurzeit auch egal ob uns die Hütte wegschimmelt oder wir den Ort heizen.
Grüße Marion -
schöner schlamassel
Sachen gibt es aber auch - wünsche einen guten Ausgang.
MfG
jens raabe
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Bauunternehmer". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Kein KfW40 mit WP?
- … Heute rückte unser Bauunternehmer damit heraus, dass wir mit noch so guter Dämmung mit einer …
- … besseren Wert als 60 kWh/ (m²a) erzielen kann oder versucht unser Bauunternehmer hier andere Mängel zu vernebeln. …
- … wurden. Was also geschuldet ist, wissen wir nicht. Die Aussage des Bauunternehmer mit dem Strom für die WP ist jedenfalls Unfug. Für mich …
- … Luft-WP erreicht eine ähnliche Anlagenaufwandszahl wie eine Gasbrennwerttherme. Deshalb kommt Ihr Bauunternehmer jetzt in Schleudern. Kaufen Sie sich Sachverstand ein und lassen Sie …
- … ich in erster Linie keinen Anwalt, sondern einen erfahrenen Planer (Bauingenieur., Architekt). …
- … Nehmen Sie sich einen Fachmann (Architekten/EnEVAbk.-Nachweisaufsteller) dazu, der den/die Nachweise mit dem Läusekamm durchgeht …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Hilfe! Gas oder WP
- … ich mir bisher aus diesem und anderen Foren, sowie von meinem Architekten und einem befreundeten Heizungsinstallateur zusammengesucht. …
- … Übrigens plant der Architekt mit 30er Poroton Steinen und sagt, dass er mit Brennwert den …
- … Anja, ich bin auch nur Bauherr und will bestimmt nicht Ihren Architekt schlecht machen. Warum baut man ein KFWAbk.-60-Haus? Da muss doch erst …
- … Eigentlich plant ein sehr erfahrener Architekt und Statiker, aber wie gesagt bin ich inzwischen auch ziemlich verwirrt …
- … Entscheidung. Die Planung befindet sich noch in der späten Anfangsphase. Unser Architekt bereitet gerade die Bauantragsunterlagen vor, weil der Antrag noch dieses Jahr …
- … ). Das ist aber auch nicht meine Maßgabe! Ich versuche meinen Architekt dazu zu bringen, ein Haus mit dem ein oder anderen Schnickschnack …
- … Unser Architekt will KLB Steine verwenden. Aber meiner Meinung nach verkaufen die Bims …
- … anderes her? Und übrigens genau darum geht es mir: verausgesetzt der Architekt entwickelt eine Gebäudehülle, die wirklich so dicht hält, dass es fast …
- … 36er Mauerwerk habe ich jetzt beim Architekt durch, allerdings warnt er vor dem Vermesser, der nun noch einmal …
- … und will evtl. auch was dran verdienen, denn schließlich soll Ihr Bauunternehmer ja zumindest die Garantiezeit überleben und nicht sofort ab dem oder …
- … Selbst einige Architekten stehen bei manchen Gewerken vor diesem Problem! Hier kommt aber …
- … Energiesparendes Bauen scheint nicht zu den Interessenschwerpunkten Ihres Architekten zu zählen. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Hallo Geplant Passivhaus mit 180 m² und 8 ...
- … Gewinn) (*duckundversteck*) über Bauträger (ohne Wertung) hin zu einer Architektenliste des PHI, von denen ich mich mit mehreren über die …
- … OK - mit einem Architekten ist es vielleicht nicht einfach, eine finanzielle Punktlandung zu erreichen, aber das hält einen ja nicht davon ab, einen Puffer mit einzuplanen. …
- … Hmm, das sehr viel von der Planung abhängt, leuchtet ein. Wer kann mir denn einen guten Planer/Architekten für _kostengünstiges_ Passivhaus-Bauen im Norden (Hamburg, Schleswig-Holstein, nördl. Niedersachsen) …
- … Bruder/Schwägerin sind zwar auch Architekt, aber gerade erst fertig mit dem Studium und ohne jegliche Erfahrung. …
- … wobei erstaunlicherweise Bauherr, Architekt u. Zimmerer zufrieden waren ;-) …
- … macht das auf mich auch keinen allzu seriösen Eindruck. Zitat: Ein Bauunternehmer, der zum ersten Mal mit Styro Stones baut, braucht eine Einweisung …
- … von maximal einem Tag. So einen Bauunternehmer bekomme ich dann als Betreuer zur Seite gestellt. Der mag ja die Steine irgendwie zusammensetzen können, aber Erfahrung mit dem System hat der unter Umständen also Null. Da sind mir dann doch entschieden zu viele Risikofaktoren. Aber wie gesagt: Ich kenne die Firma ansonsten nicht und ich kenne auch niemanden, der mit dieser Firma gebaut hat. Möglicherweise klappt das alles gut, aber mein erster Eindruck ist katastrophal. …
- … Sie zitieren uns, dass ein Bauunternehmer eine Einweisung von maximal einem Tag benötige und halten das …
- … Styroporsteine technisch nichts anderes darstellen als eine Schalung für Beton. Ein Bauunternehmer, der sein Metier kennt, bringt somit alles Wissen für unsere Bauweise …
- … europaweite Service wird seit Jahren gerne von unseren Kunden, Bauherren und Bauunternehmern in Anspruch genommen. Unsere Preise und ein eigenes Kalkulationsprogramm stehen ebenfalls …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärme von Wärmepumpe über Belüftungsnalage mit Wärmerückgewinnung verteilen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Carport passt nicht - wer haftet?
- … haben ein Einfamilienhaus mit Doppelcarport geplant. Bei den Planungsgesprächen mit der Architektin wurde auch die genaue Platzierung von Haus und Carport besprochen. …
- … ganz schön eng und ich frage mich, ob wir das der Architektin nicht ankreiden dürfen, denn diese hatte mit uns einen 6,50 …
- … angrenzenden Wegen, Platzbedarf für Stützmauern und Grünstreifen sollten von einer erfahrenen Architektin doch eigentlich entsprechend mit berücksichtig werden, oder nicht? Fakt ist …
- … Die Planung des Carports war vertraglicher Bestandteil des Architekten-Vertrags und ist uns auch als separate Position in Rechnung gestellt …
- … worden. Und wenn die Architektin sich dann verplant hat und der vorgesehene Carport nicht aufs Gelände passt, dann heißt es: Pech gehabt, lieber Bauherr. ? Wir haben ein Vermessungsbüro beauftragt, sodass die genauen Maße unseres Grundstücks (nach erfolgter Erschließung durch die Gemeinde) vorlagen, Bebauungsplan der Gemeinde lag ebenfalls vor, unsere genauen Wünsche und Anforderungen (zwei Fahrzeuge, Zugang/Gehweg zum Haus, Geräteschuppen im Carport) haben wir ebenfalls schriftlich mitgeteilt, eine Baustellen-Begehung gemeinsam mit der Architektin hat auch stattgefunden - was bitte braucht ein Planer …
- … Haus 50 cm kleiner bauen als geplant. Was sind denn solche Architektenleistungen Wert, wenn man hinterher mit einem Dannhalt kleiner …
- … Es ist etwas anderes, wenn mich die Architektin gleich in den Planungsgesprächen darauf aufmerksam macht, dass ein Carport dieser Größe Aufgrund der baulichen Bedingungen auf unserem Grundstück nicht möglich ist. Aber dass ich das erst hinterher selbst feststellen muss und mich also auf die vorliegenden Baupläne meiner Architektin nicht verlassen kann, ist mehr als bescheiden (um es …
- … lassen wer Schuld ist. Das kann der Vermesser sein oder der Bauunternehmer oder ... …
- … haben Sie den Fehler akzeptiert. Also muss der von Ihnen beauftragte Architekt den Carport bestellen und Sie verweigern die Unterschrift weil die Maße …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Doppelte m³ Aushub wie vom Bauunternehmer kalkuliert - schlüsselfertig bauen
- … Doppelte m³ Aushub wie vom Bauunternehmer kalkuliert - schlüsselfertig bauen …
- … Es wurde von mir ein Bauunternehmer durch Durchführung meines Bauvorhabens beauftragt (sprich Bauleitung, Ausschreibung Gewerke, Kalkulation …
- … man am Besten vor? Es handelt sich eigentlich um ein eingesessenes Bauunternehmer mit Mitarbeitern, die rein für die Kalkulation zuständig sind. Es lag …
- … dem Bauunternehmer zum Zeitpunkt der Kalkulation alle erforderlichen Angaben zum Grundstück und Hausgröße vor. …
- … Ich zahle letztendlich den Bauleiter des Bauunternehmer für die Überwachung des Baus. Diesem hätte bei Vor-Ort-Präsenz merken …
- … Also: Bauunternehmer auffordern, das Aufmaß vorzulegen, dann erst mal prüfen bzw. prüfen lassen. …
- … habe nun für Mo ein pers. Gespräch mit dem Chef des Bauunternehmer vereinbart. Er wollte wissen um was es ginge, habe gesagt, dies …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Unstrukturierter Architekt ... was tun!
- … Unstrukturierter Architekt ... was tun! …
- … im Herbst letzten Jahres fragte uns unser Nachbar und Architekt ob wir an einem gemeinsamen Bauvorhaben interessiert sind ... Da …
- … Einen Erdbauunternehmer hätten wir jetzt, nur das unserem Architekten ein Fehler bei …
- … Einen Rohbauunternehmer haben wir aber auch noch nicht, da wurden letzte Woche 2 …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Regressanspruch gegen Architekt/ Bauunternehmer
- … Regressanspruch gegen Architekt/ Bauunternehmer …
- … wir wohnen seit 2005 in unserem Haus welches mit einem Architekten gebaut wurde. Nun haben wir festgestellt das die Kunststofflichschächte …
- … haftbar machen, den Rohbauer der die Schächte eingebaut hat oder den Architekten der das Gewerk abgenommen hat? Die Gewährleistungsfrist gegenüber dem Rohbauer …
- … Sie schreiben von Architekt + Rohbauunternehmer, daher gehe ich mal davon aus, dass der …
- … Architekt ein freier solcher war, den Sie beauftragt haben. …
- … von Bauleistungen kann der Architekt nur vornehmen, wenn Sie ihm dazu eine ausdrückliche Vollmacht erteilt haben. …
- … Für den Architekten gilt im Prinzip das gleiche. Ab dem Zeitpunkt, da …
- … Ab da laufen auch für den Architekten die 5 Jahre. Da Sie schreiben, Sie wohnen seit 2005 …
- … im Haus, liegt es recht nahe, dass auch der Architekt aus der Gewährleistung raus ist. …
- … Der Architekt den wir beauftragt haben war bis zur Leistungsphase 8 (inkl.) …
- … engagiert, d.h. Abnahmen von Bauleistungen gehörten mit zur Leistung des Architekten. Nach dem wir die Verträge geprüft haben (Rohbau und Architekt) sind die 5 Jahre für beide definitiv rum. …
- … an mehren Lichtschächten entstanden. Wir haben dies damals sofort bemängelt. Der Architekt hat dies beim Erdbauer wieder bemängelt (Schriftverkehr liegt uns vor) mit …
- … dem Ergebnis, dass dies (Aussage vom Architekten) normal sei und das wir uns wegen der Haarrisse keine Gedanken machen sollen. Mittlerweile sind aus den Haarrisse im Laufe der Zeit Brüche geworden. Nach dem wir nach guten 5 Jahren die Lichtschächte mal sauber machen wollten ist uns der Schaden leider erst jetzt aufgefallen. Meine Frage an dieser Stelle ist hätte er das Gewerk genauer prüfen müssen und hat er somit fahrlässig gehandelt? Für die Antworten sagen wir jetzt schon mal Danke. …
- … Aber egal - wenn laut Ihren Verträgen sowohl beim Architekten wie beim Rohbauer die Gewährleistungszeit ausgelaufen ist, gibt es …
- … Auch die Tatsache, dass Sie es gegenüber dem Architekten und der gegenüber dem Tiefbauer beanstandet haben, wird nichts bringen, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Beschwerdestelle für Bauunternehmer?
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Bauunternehmer" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architekt, Bauunternehmer" oder verwandten Themen zu finden.