Kann da jemand helfen?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Kann da jemand helfen?

Foto von Helmuth Plecker

Beitrag aus der NRZ vom 24.06.2003:
Anmerkung des Fragestellenden: Ich habe mit den Bauvorhaben nichts zu tun. Ich habe lediglich gerade den Artikel entdeckt. Das Bauvorhaben liegt in NRW im Kreis Kleve.
Hier der Beitrag aus der Tageszeitung:
Das Albtraumhaus
BAU / Thomas und Michael Wollrab wollten in Uedemerbruch eine alte Katstelle umbauen. Doch sie rissen zu viele marode Wände heraus  -  jetzt sollen sie das komplette Bauwerk abreißen.
UEDEMERBRUCH. Thomas Wollrab steht in der Ruine seines Traums. Er sieht etwas verloren aus, in diesem großen, halbfertigen Rohbau an der Sonsbecker Straße. Seit zwei Jahren herrscht hier Stillstand. Wenn der schmächtige Mann mit dem Vollbart darüber redet, warum das so ist, droht seine Stimme zu kippen, seine Hände fuchteln haltlos in der Luft umher. "Das ist das Wahnsinnigste, was mir je passiert ist. " Der Mann ist sauer. Er glaubt, ein Opfer von Behördenwillkür zu sein.
Begonnen hat alles 1999. Damals kauften Thomas Wollrab und sein Bruder Michael das 4000 Quadratmeter große Grundstück, auf dem eine alte Katstelle stand. Knapp 150 000 € legten sie dafür auf den Tisch. Im November des gleichen Jahres erteilte ihnen der Kreis eine Baugenehmigung. Eine Umbaugenehmigung, um genau zu sein  -  für die alte Katstelle. Eine Garage wurde den Brüdern ebenfalls bewilligt.
Und so begannen die beiden Wollrabs damit, die alte Katstelle wieder auf Vordermann zu bringen. Vollkommen marode sei sie gewesen, erinnert sich Thomas Wollrab: "Da tanzten die Ratten drin 'rum, die Wände waren woller Schimmel und Pilze". Also rissen sie die Wände raus. Ein Fehler. Denn als die Wände weg waren, legte der Kreis den Bau 2001 still. Die Begründung: Der Bestandsschutz sei nicht mehr gegeben, die Wände hätten erhalten werden müssen. Jetzt müsse das Haus abgerissen werden, die verbliebene Substanz  -  ein altes Ständerwerk  -  sei nicht ausreichend, um einen Umbau zu rechtfertigen. Wenn das Haus fertig gebaut werde, müsse das als Neubau gewertet werden  -  das könne im Außenbereich nicht erlaubt werden. Ein Desaster für die Wollrabs: 3000 Arbeitsstunden und 100 000 € hatten sie bis dato investiert.
Für den Kalkarer Architekten Karl Deidelhoff, der die Brüder betreut, ist das Vorgehen des Kreises reine Willkür: "Die wollen ein Exempel statuieren". Denn die Aufhebung des Bestandsschutzes sei reine Ermessenssache  -  immerhin sei das Ständerwerk im Gegensatz zu den weggerissenen Mauern historisch bedeutsam: "Das ist von 1750, eine Praline für Wissenschaftler". Deswegen hätten er und die Wollrabs bei der Bezirksregierung Einspruch gegen die Abrissverfügung erhoben: "Ich war sicher, dass das Ständerwerk denkmalgeschützt wird", so Deidelhoff, der selber im Gestaltungsbeirat für historische Bauten in Kalkar sitzt. Das wurde es nicht.
Ein Mitarbeiter des Amtes für Denkmalpflege und der zuständige Sachbearbeiter des Kreises hätten sich hinter verschlossenen Türen getroffen, dem Anliegen der Wollrabs eine Absage erteilt. Für Deidelhoff schlicht "eine Schweinerei". Er mutmaßt gar, dass der Denkmalschützer "noch nicht einmal vor Ort war".
Nicht genug: Thomas Wollrab ist sich sicher, dass ihn das Bauamt ins offene Messer laufen ließ: "Ein Baukontrolleur hat sich die ganze Zeit in Ruhe angeschaut, wie wir die Mauern Stück für Stück rausgerissen haben  -  erst als alles weg war, sind sie eingeschritten".
In der Kreisverwaltung verwehrt man sich gegen solche Vorwürfe: Zum einen hätte man die Wollrabs keinesfalls sehenden Auges ins Verderben laufen lassen, zum anderen "kommt es immer wieder vor, dass der Bestandsschutz aufgehoben wird", so Sprecher Horst Hermanns. Auf die Möglichkeit, dass so etwas passieren kann, werde in der Umbaugenehmigung hingewiesen.
Die Bauherren suchen jetzt einen Wissenschaftler, der ihnen attestiert, dass ihre Katstelle als Denkmal zu schützen ist. Ansonsten bliebe nur der Abriss. Und "dann wären wir pleite", sagt Thomas Wollrab.
23.06.2003 JAN JESSEN
  1. Das ist ja das Problem in diesem Lande ...

    Das ist ja das Problem in diesem Lande, einzelne Behördenmitarbeiter können mutwillig Entscheidungen treffen und der Bürger kann fast nichts dagegen machen, selbst wenn die Entscheidung vom Amt gegen jeglichen gesunden Menschenverstand ist. Und wenn dann doch mal ein Gericht solch einen Unsinn rückgängig macht, kann man nicht mal den verantwortlichen Mitarbeiter zur Verantwortung ziehen.
    Ich denke da nur an meine Garage, die ich mit einem Giebel versehen darf, aber nicht mit dem dazugehörigen Dach, weil dieses angeblich die Bewohner in der Mitte vom Baugebiet an der freien Aussicht ins Grüne stört. Der verantwortliche Bauamtsleiter gibt inzwischen sogar seinen Fehler zu, bauen darf man die Garage trotzdem nicht, bzw. mein Nachbar muss sein Dach wieder abreißen - obwohl die Begründung für die Abrissverfügung erwiesenermassen haltlos ist.
  2. Mal

    Foto von Lieselotte Tussing

    ganz vorsichtig nachgefragt ...
    Hat schon mal jemand geprüft:
    • was wurde beantragt?
    • was wurde tatsächlich ausgeführt?

    Können wir mit dieser Kenntnis der Sache 100 pro sagen, dass nicht doch abgerissen wurde, was nicht beantragt war?
    Wie stellt sich denn der Architekt zu der Sache? Irgendwie sehe ich ihn ja doch in der Verantwortung und sei es nur in der Unterlassung der Vervollständigung des Antrages.
    Und noch draufgesetzt: das wäre nicht der erste Fall eines Versuches, den Status quo zu schaffen, um das Amt zu etwas zu zwingen.
    Bevor ich da nichts genaues weiß, kann ich eigentlich niemanden in Schutz nehmen oder Partei ergreifen.

    • Name:
  3. Dumme Frage eines Ossis ...

    Dumme Frage eines Ossis was ist eine Katstelle?
    Wird da was am Auspuff repariert? (schon seit 1750?)
    DANKE für Aufklärung :-)
    • Name:
    • Herr AndWün
  4. (Bauern-) Kate

    norddeutscher Slang für Hütte oder Datsche ;-)
  5. DANKE!

    Danke für die "Übersetzung" ...
    Solch ein nettes Anwesen auf über 12000 m² war ursprünglich auch einmal Ziel unserer Begierde. Nur 3 km vom Stadtrand entfernt, idyllisch am Rande einer Kleingartensiedlung gelegen, mit eigenem Teich und parkähnlich angelegtem Grundstück. Lage 1 A! Aber: Außenbereich+Bestandschutz
    Dummerweise hatte der Verkäufer schon mit Umbauarbeiten begonnen die weit über Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen. Vorgesehen war in dem eingeschossigen 150 m² Bungalow folgendes:
    • Entkernung und Entfernung aller Wände
    • Abstützung des alten Dachs mittels Stützen
    • Erneuerung/Erhöhung des Fundaments (und das unter dem alten provisorisch abgestützen Dach)

    Nach Fertigstellung des Fundaments/Bodenplatte sollte das abgestützte Dach in einer "Nacht&NebelAktion" abgerissen werden und auf den neuen Fundament eine 1:1 Kopie des alten Bungalows als Fertigteilhaus entstehen.
    Und das alles OHNE Baugenehmigung! Neben dem Verkäufer war auch der Ortsbürgermeister mit im Boot, denn dieser verkauft "nebenbei" Fertighäuser ...
    Die ganze Sache war uns sooo windig, dafür wollten wir dann doch kein Geld riskieren, obwohl es eine wirklich Super1 A Lage war/ist ...
    Zum Glück haben wir nichts gekauft, denn beim diesjährigen Frühjahrshochwasser stand alles 1 m Land unter :-(
    Im beigefügten Bild sieht man auch noch die "wilde" abgestütze Dachkonstruktion ...

    • Name:
    • Herr AndWün
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