Was mich aber zuallererst mal interessieren würde:
- Welches sind eigentlich die Kriterien dafür, ob eine Sanierungsmaßnahme unter die Denkmal-AfA fällt?
- Welche Obergrenzen gibt es dafür?
Das Finanzamt konnte mir bei telefonischer Anfrage nicht weiterhelfen -- man sagte mir nur, dass ich zum Nachweis der Abschreibung eine Bescheinigung der Denkmalbehörde bräuchte.
Ich wäre für jeden hilfreichen Hinweis dankbar!