Fensterzumauerung aus Brandschutzgründen
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Fensterzumauerung aus Brandschutzgründen
Im Zuge der Rohbauabnahme stellte das Bauamt fest, dass bei dem Wohnzimmerfenster meiner ETW durch den Bauträger die erforderlichen Brandschutzauflagen nicht eingehalten wurden (der Mindestabstand von meinem Fenster zum Dachfenster des Nachbarhauses war geringer als in den Zeichnungen zum Bauantrag eingezeichnet). Als Folge musste ich die Zumauerung des besagten Fensters hinnehmen. Nach diversen Verhandlungen baute der Bauträger kostenlos ein "zusätzliches" Dachflächenfenster neben dem Balkontürenelement ein - d.h. anstelle von ursprünglich 2 Wänden mit Lichtöffnungen gibt es jetzt nur noch 1 Wand. Dies hat den Wert der Wohnung meines Erachtens nachhaltig gemindert (Lichtverlust, schlechtere Belüftung, Aussicht, verändertes Gesamtbild etc.).
Inwiefern bzw. in welcher Höhe kann man angesichtsdessen eine Kaufpreisminderung verlangen?
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