ich habe einen Wandablauf von dem Hersteller Vigour verbaut. Die Wohnung wurde schlüsselfertig beim Bauträger erworben. Das Gewerk Sanitär wurde nicht raus genommen. Ich erhielt von der ausführenden Firma ein Mehrpreis Angebot, hierauf war eine Aufstellung was entfällt und was zusätzlich notwendig ist aufgelistet.
Aufgrund des undichten Ablaufs hat mein Nachbar einen Schaden an der Wand, welche Rechnung vorerst von der Eigentümergemeinschaft getragen wurde. Der Ablauf wurde provisorisch mit Silikon abgedichtet. Da ich mich noch innerhalb der Gewährleistungsfrist von fünf Jahren befinde, würde mich interessieren, wer für diesen Mangel mein Ansprechpartner ist - der Bauträger oder das ausführende Gewerk?
Bisher hat auf meine Mängelanzeige keiner der Beteiligten und auch der Fliesenleger nicht reagiert beziehungsweise dies zurückgewiesen, dass sie nicht zuständig sind.
Zum aktuellen Zeitpunkt sehe ich als letzten Schritt noch einen Versuch zu wagen, mich an den richtigen Ansprechpartner zu wenden und dann dies einem Anwalt zu übergeben. Da sonst später wieder mit einer Undichtigkeit beziehungsweise einer feuchten Nachbarwand zu rechnen ist.
Das Material selbst durfte ich vom Fachgroßhandel stellen. Dies wurde mit der Sanitärfirma vereinbart.
Nachdem die Sanitärfirma die provisorische Abdichtung vorgenommen hat, schrieb uns der Bauträger noch, dass ein Fehler bei der Abdichtung vorliegt, ein Defekt des Bauteils wurde ausgeschlossen.
Ist aus eurer Sicht der Bauträger, Fliesenleger oder Sanitär verantwortlich?