Wohnungsbad  -  Feuchtraum  -  Abdichtung
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC

Wohnungsbad  -  Feuchtraum  -  Abdichtung

Cool, jetzt kopiert/zitiert die Gipsindustrie in einem eigenen Merkblatt 5 die ZDBAbk.-Merkblätter zur Verbundabdichtung und "verbessert" sie durch zusätzliche Maßangaben, die im Original leider fehlen, siehe Seite 6.

Ob das jetzt die vielgepriesenen Regeln der Technik darstellt?!

Aber wo kommen sie eigentlich ursprünglich her, diese "vorgeschriebenen" Abdichtungshöhen von 20 oder 30 cm über höchster Position Brausekopf?

Wie hoch über Duschtasse muss denn ein Dusche mindestens abgedichtet werden, wenn in der Dusche eine Mischbatterie mit flexiblem Schlauch angebracht ist? 1,80 m  -  2 m  -  2,20 m oder doch 2,30 m. Warum steht sowas nicht in Normen oder Merkblättern? Oder habe ich nur noch nicht das richtige Papier gefunden, worauf ich mich als Planer und der Fliesenleger als Ausführender verlassen kann?

Und wie geht man als Planer damit um, dass ja der Mieter oder die Hausverwaltung die Badewannenfüllarmatur später durch eine Brausearmatur ersetzen kann und schon passt die ehemals ausgeführte Abdichtungshöhe über der Badewanne nicht mehr?! Muss man die Unkenntnis der Nutzer vorher schon mit einplanen?

OK  -  Meine Mindestanforderungen sind folgende: Abdichtungshöhe mind. 2 m über Wannengrund und mindestens 20 cm über oberste Brausekopfposition. Aber wo habe ich das nur vor über 10 Jahren mal gelesen?

  • Name:
  • Ben
  1. flexibel bleiben!

    Die Fliesenhöhe über Duschwanne oder über Badewanne ist tatsächlich nirgends normativ geregelt.

    Einzige Vorgabe seit Jahren aus Trockenbau- und Streichabdichtungs-Merkblättern war die Festlegung von 20 cm über höchste Position Brausekopf, die jetzt offenbar von der ein oder anderen Stelle auf 30 cm erhöht wurde.

    Es ist also offenbar Ermessensfrage. Die Fliesenhöhe und damit auch die Abdichtungshöhe normativ pauschal auf mind. 2 m über Oberkante Duschwanne oder über Wannengrund festzulegen ist eigentlich nicht nötig, weil es aus ästhetischen Gründen sicher auch drauf ankommt, wie hoch die Duschtrennwand ist. So muss man dann Gestaltung und Gebrauchseignung wohl überlegt aufeinander abstimmen und nicht eine exakte Zahl anbeten. Da es zahllose Duschtrennwände mit 195 cm Höhe gibt, wäre 2 m als fixe Abdichtungshöhe wohl unsinnig. Viel niedriger als die 195 cm würde ich aber auch nicht gehen wollen, weil die Menschen heute ja durchschnittlich eher größer als kleiner werden und die flexible Duschbrause in ihrer obersten Position je nach Montage der Haltestange sicher meist bis 180 reicht.


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