Hausverwaltung will nicht zahlen
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC
Hausverwaltung will nicht zahlen
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Mietwohnung oder Eigentumswohnung?
Bei Mietwohnungen ist der Eigentümer für den ordnungsgemäßen Gebrauch zuständig. Wenn es ein Schaden vor ihrer Mietzeit war, muss das in Übergabeprotokoll stehen. Bei Eigentumswohnungen gehört das zum Sondereigentum und der Hausverwalter hat nichts damit zu tun. -
Übliches Abwimmeln
Ich kann jetzt nicht genau sagen ob es 200 kg oder weniger sind, die man an der Vorderkante der Schüssel aufbringen kann, ohne dass etwas passiert. Aber in dieser Größenordnung liegt es.Die kann man eigentlich nicht durch zu große Belastung lose bekommen. Also wäre der Bauträger in der Haftung weil da bei der Montage etwas billiger gebaut wurde.
Aber da ist die Frage der Verjährung! und die Frage des Beweises. Man muss nachweisen, dass der Mangel bei der Abnahme schon versteckt vorhanden war. Das geht in der Regel nicht.
Also zähneknirschend nach der Ursache suchen und beeitigen.
Oder man bemüht "Sachverständige", die auch nicht immer sachkundig sind und erst mal Geld kosten. Ob man davon etwas in einigen Jahren wiedersieht ist mehr als fraglich.
Ich würde das Ganze als Sondereigentum ansehen. Die Hausverwaltung hätte dann damit nichts zu tun.
Entweder Bauträger oder Eigentümer bei einer Mietwohnung sind die Ansprechpartner.
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Ach Pauline, ...
gibt es da nicht noch ein paar Vorlesungen, die Sie besuchen können, um noch mehr 1/4-Wissen zu erlangen?@Fragestellerin Wenn sich das Klo samt Halterung aus der Wand löst (was die Fliesen ja beweisen), dann wäre die Verankerung zu klären. Ein Unterputzgestell, an dem die Bolzen der WC-Befestigung dran sind, verbiegt nicht mal. Im Bereich von rollstuhlgeeigneten WCs werden die gleichen Gestelle mit verlängerten WCs (= großer Hebelarm) verwandt, die dazu noch oft von Personen genutzt werden, deren Gewicht bedingt durch Erkrankung und eingeschränkte Bewegung erhöht ist - und da reißt nichts aus der Wand.
Wenn Sie Eigentümer sind und die Unterputzkästen Gemeinschaftseigentum sind, dann teilen Sie der Verwaltung einfach mit, sollte diese das Problem nicht beheben, würden Sie sich einen SV nehmen, dessen Kosten im Falle eines Mangels am Gemeinschaftseigentum die Gemeinschaft zu tragen habe. Weisen Sie den Verwalter auch darauf hin, dass Sie der Gemeinschaft dann auch kundtun, WARUM diese Kosten angefallen sind (Untätigkeit)
Wenn Sie Mieter sind, ist Ihr Vermieter dran.
Ich habe gerade im Schulbereich schon so manchen Vandalismus gesehen, aber das ein FACHGERECHT montiertes WC aus der Wand (samt Halterung) gerisssen wurde - NEIN!