Wandurchführung Dusche
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Wandurchführung Dusche
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net DIN
vergesst mal DINAbk., ist eh fraglich, ob geschuldet ... Nach der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) --- ja nach den Schriftlich niedergelegten Erfahrungsberichten - Merkblätter wohl auch ja. Nach der Anleitung des Produktherstellers (ich kenne ihn nicht) wohl auch ja ... Bloß wer hat Schuld? Der Fliesenheini (der macht üblicherweise die Abdichtung)? Oder der Installateur, der die Arbeit des Fliesenlegers abgenommen hat, und weitergearbeiteret hat, und dazu noch ein wohl gescheiterten Versuch einer Abdichtung unternommen hat? Der Bauüberwacher? -
ZDB-Merkblatt "Fliesen und Platten im Verbund mit Abdichtungen"
dürfte hier wohl die Regel der Technik sein, gegen die der Fliesenleger verstoßen hat. Es fehlte also von Anfang an die Dichtungsmanschette um die Rohrdurchführung. Silikon ist KEIN hinreichender Ersatz für die Abdichtung und stellt selbst keine Abdichtung dar, sondern allenfalls einen oberflächigen Spritzwasserschutz. Da muss sich der Vermieter wohl mal an seinen Fliesenleger wenden und nicht an den Mieter, der nur eine andere Armatur hat haben wollen. -
Die fehlende Dichtungsmanschette versucht man anscheinend ...
Die fehlende Dichtungsmanschette versucht man anscheinend zu verschweigen. Vormieter gab es nicht seit der Kernsanierung. Die Behauptung des Vermieters ist, dass beim Einbau der Mischbatterie die Silikonfuge beschädigt wurde. Da keinerlei Kraft aufgewendet wurde, ist das Quatsch. Hier mal ein Paar Bilder. Die Vermieter teilt sich den Briefkasten mit der Firma des Bauherren. -
und nun?
Sollen Sie oder ihre Versicherung den Wasserschaden zahlen?Schicken Sie mal den Vermieter-Verwalter-Bauträger-dingens folgenden Link
mit einem zusätzlichen Hinweis auf die anerkannten Regeln der Technik in Form der ZDBAbk.-Merkblätter zum Thema Verbundabdichtungen, wo genau diese Regeldetails drin zu finden sind. Der Fliesenleger des Vermieters hat offenbar keine ordentliche Dichtungsmanschette hinter dem Silikon eingebaut - DAS IST DER EIGENTLICHE Mangel und nicht die evtl. aufgetretene Beschädigung des Silikons!
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Zuerst wollte er das ich es ...
Zuerst wollte er das ich es zahle. Er hat gesagt, dass die Klempnerfirma die Gewährleistung verweigert, da durch den Wechsel der Mischbatterie die Druckleitung beschädigt wurden ist. Ich wies ihn darauf, das der Lecksucher (welcher von dem Vermieter beauftragt wurde) die Ursache gefunden hat und es eine Defekte Silikonfuge ist. Er hat gesagt, er meldet es seiner Versicherung gemeldet, und dies tat er auch. Erste Baumaßnahmen fanden statt, wobei die Wanne, ein Teil der Gipskartonwand und des Fußbodens entfernt wurde. Jetzt wurde festgestellt, das der Schaden größer ist. Wasser hat sich in der Holzdecke verteilt. Bei der Reparatur muss im Wohnzimmer nun auch der Fußboden geöffnet werden. Die Wohnung ist dann Unbewohnbar für eine Familie mit 2 Kindern. Ein Gutachter der Gebäudeversicherung war auch schon da, ungefähr 5 min. Fragen wurden da keine gestellt. Nun haben wir keine weiteren Informationen. Um unsere Rechte zu wahren haben wir den Vermieter darüber informiert, das wir die Miete unter Vorbehalt zahlen, aber in voller Höhe. Er hat uns angerufen und uns gedroht, wenn er bis ... keinen Brief von uns hat, informiert er die Versicherung, das wir an dem Schaden schuld sind. Wir wieso und was hat er denn seiner Versicherung erzählt? Wollte jetzt einfach mal eine Meinung von Fachmännern haben, ob hier nicht ordentlich gebaut wurde. Eine Mischbatterie sollte doch zu wechseln sein, ohne das ein Schaden entsteht. Vielleicht war der Schaden an der Silikonfuge schon vorher. Glaube das kann keiner Sage, wodurch die Silikonfuge beschädigt wurde. Vormieter gab es nicht. Mischbatterie wurde übrigens von einem Fachmann gewechselt. Aber nun ist die Sache klar, ist ein Baumangel und ein Wasserschaden wäre sowieso entstanden, mit oder ohne Tausch einer Mischbatterie. -
Das kann doch nicht IHR Problem sein,
wenn der Vermieter versehentlich die Klempnerfirma anspricht wegen Gewährleistung. Klar dass die Ablehnen. Der Vermieter hätte den Fliesenleger in die Haftung nehmen müssen wegen fehlerhafter Ausführung der Verbundabdichtung im Bereich der Rohrdurchführungen. Wenn er das nicht wusste, dann ist das doch wohl nicht das Problem des Mieters.Ist denn der Fachmann, der die Mischbatterie getauscht hat darüber informiert worden, dass man ihm nachsagt, dass er die "Silikonabdichtung" zerstört haben soll? Holen Sie den Mann mit ins Boot, der wird ihnen sicher helfen.
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Es stellt sich auch die Frage ...
Es stellt sich auch die Frage Müssen beide Gipskartonplatten nicht welche für Feuchtraun sein, oder reicht die oberste Lage? Auf dem Bild sieht man auch, das die Durchführung nicht vollkommen mit Silikon ausgefüllt ist. Der Spalt beträg ja ca. 3 mm. Wo ist das Silikon hin, hat es sich zusammengezogen. Die Durchführung war die Warmwasserleitung. -
Vergessen Sie das Silikon
Die Rohrdurchführung muss auch OHNE das Silikon dicht sein. Die Dichtung muss durch eine Dichtmanschette, die vom Fliesenleger hinter der Fliese eingeklebt wird, dicht sein.Klar sollten laut Herstellerangaben beide Lagen grüne GK-Platten sein, aber auch das ist für den Schaden irrelevant.
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Ja dann ist ja alles soweit ...
Ja dann ist ja alles soweit klar. Danke für die schnellen Antworten.