Fliesenarbeiten auf Grundlage der VOB
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC

Fliesenarbeiten auf Grundlage der VOB

Hallo, ich habe 2 Angebote für Fliesenarbeiten. In einem Angebot steht explizit "Ausführung u. Abrechnung erfolgt nach VOBAbk. ... ". Im anderen steht nichts dergleichen; habe ich als AG dann auch keinerlei Handhabe zu Ausführung, Abrechnung, Gewährleistung? Ist es denn üblich, dass Fliesenarbeiten auf Grundlage der VOB ausgeführt werden? Sollte ich darauf bestehen oder treibt das den Preis? Vielen, vielen Dank im Voraus!
  • Name:
  • Sina
  1. die VOB

    Foto von Josef Schrage

    muss explizit gesondert vereinbart werden.

    Der Wortlaut "Ausführung u. Abrechnung erfolgt nach VOBAbk. ... " wird in den meisten Fällen von Firmen verwendet die die Bedingungen selbst nur vom Hörensagen oder überhaupt nicht kennen.

    Als Endverbraucher brauchen Sie die "VOB" nicht, ohne "VOB" stehen Sie sich in den meisten Fällen sogar besser!

    Die VOB ist eher für öffentliche Auftraggeber gedacht. Nach "VOB" ausgeführte Arbeiten sind um absolut keinen Deut besser!

    Gruß

  2. was sind sie?

    Foto von Thorsten Bulka

    Provokative Frage? Nein Denn wenn man

    beachtet, ist es fraglich, ob ihnen die VOB was bringt?

    Welche Stellen gefallen ihnen besonders gut darin, dann übernehmen sie sie doch.

    • Name:
    • TB
  3. vielen Dank für die Informationen, also ...

    ... vielen Dank für die Informationen, also ohne explizite Vereinbarung nach VOBAbk. greift das BGBAbk. und das ist für mich eh günstiger. Danke!

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