Kleinhebeanlage  -  Notlösung oder anerkannte Regeln der Technik?
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Kleinhebeanlage  -  Notlösung oder anerkannte Regeln der Technik?

Wir bauen ein Einfamilienhaus mit einem Generalunternehmer. Grundlage des Vertrags ist von Anfang an der Einbau eines Bades mit Du/WC/Wb und Waschmaschinenanschluss unterhalb der RSE. Der Kanal kann durch natürliches Gefälle erreicht werden.
Als nun der Installateur mit seiner Arbeit begonnen hat, teilte er uns mit, dass er, Aufgrund der Tatsache, dass sich das Bad unter der RSE befindet, eine Sa******-Kleinhebeanlage und eine weitere in den Technikraum einbauen werde. An diese könne auch dann die WM angeschlossen werden.
Ich bin von der Lösung nicht sonderlich begeistert. Als ich den Bauleiter darauf hin ansprach, meinte er, dass in diesem konkreten Fall gar keine Sicherung gegen Rückstau erfolgen muss, da der Kanal durch natürliches Gefälle erreicht werden kann. Die Hebeanlage sei Unsinn und vom Planer wurde auch kein elektr. Rückstauklappe vorgesehen. Im Plan ist nichts eingezeichnet, deswegen müsse auch nichts dahingehend unternommen werden.

Das Bad soll jederzeit voll benutzbar sein und außerdem auch mal ein Feuchttuch in der Toilette "aushalten" können, da das Bad von Kindern und Leuten mit langen Haaren genutzt wird.

- Ist diese Anlage denn jetzt nur eine Notlösung oder entspricht sie den anerkannten Regeln der Technik?

  • Was ist in dieser Situation technisch/preislich zu empfehlen?
  • Wie ist die Aussage des Bauleiters zu bewerten?
  • Name:
  • Bau-Kevin
  1. Kleinhebeanlagen sind je nach Nutzung in Ordnung und manchmal die einzige Lösung überhaupt.

    Kleinhebeanlagen sind je nach Nutzung in Ordnung und manchmal die einzige Lösung überhaupt.
    Die Anlage muss an die jeweilige Nutzung angepasst werden (Waschmaschinen tauglich zB)
    Technisch ist das machbar und preislich die günstigste Lösung.
    Ob es insgesamt sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
    Ich hätte hier auf eine richtige kleine Hebeanlage zurückgegriffen, die allerdings erheblich teurer ist.
    Ob eine Entwässerung über die Rückstauebene vorgeschrieben ist müsste geprüft werden. Das kann bundeslandabhängig sein. Bei uns in RLP ist eine Entwässerung über die RSE jedenfalls vorgeschrieben.
    Gruß
  2. Wenn der Kanal

    Foto von Martin Eggelsberger

    im Freispiegel erreicht werden kann, könnte man auch überlegen, eine Rückstauklappe ein zu bauen. Auch wenn eine Hochführung über die RSE evtl. nicht vorgeschrieben ist, kann sich vielleicht die Versicherung bei einem Schaden quer stellen. Auf irgendeine Art der Sicherung würde ich nicht verzichten.

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