Zusätzlicher Abfluss Pflicht?
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Zusätzlicher Abfluss Pflicht?

Hallo!
Ich wohne in Norwegen und hier gibt es eine merkwürdige Regelung, dass man zusätzlich zum Abfluss in Dusche oder Badewanne einen weiteren Abfluss im Badezimmer benötigt und damit ist das Bad am Eingang immer ca. 50 mm erhöht um ein Wegfließen in den Rest der Wohnung zu vermeiden.
Nun wurden hier 550 Wohnungen gebaut, die anstelle dieses Zusatzabflusses mit einem elektronischen System ausgestattet sind, die im Falle eines Lecks im Bad jegliche Wasserzufuhr direkt sperrt. Damit entfällt diese blöde Kante zum Bad!
Die Baubehörde stellt sich jetzt natürlich quer und meint, dass sie es so nur abnimmt, wenn Bäder mit diesem System in einem anderen europäischen Land abgenommen werden würden.
Würde dieses elektronische System in Deutschland möglich sein? In Deutschland habe ich ja auch noch nie ein Bad gesehen, dass erhöht ist.
Am Liebsten wären mit natürlich irgendwelche Bauvorschriften oder Richtlinien.
Kennt oder wießt ihr etwas?
Vielen, vielen Dank
Bitte um Antworten aus allen Bundesländern!
  1. System nicht erforderlich

    In Deutschland wird für Wohnungsbädern weder eine Abdichtung noch eine Schwellenaufkantung der Abdichtung noch ein Bodenablauf vorgeschrieben. Sind feuchteempfindliche Baustoffe hinter den Fliesen vorhanden, so ist lediglich ein sog. Feuchteschutz vorzusehen.
    In Deutschland würde man in Wohnungsbädern schon mal gar keinen Bodenablauf planen und bräuchte dann auch nicht die elktronische Wasserabschaltung für den Havariefall.
    Wozu ist der Bodenablauf vorgeschrieben? Vielleicht ist es einfacher diese Vorschrift auszuhebeln?! Dann könnte man mit Verweis auf Deutsche Normung DINAbk. 18195 die Bodenabläufe einfach schließen, weil Wohnungsbäder ohnehin nur als mäßig spritzwasserbeansprucht gelten und wenn sie keinen Fußbodenablauf aufweisen wird auch kein Nutzer auf die Idee kommen große Wassermengen auskippen zu wollen.
  2. Bezug der DIN 18195?

    Bezieht sich die DINAbk. 18195 auch speziell auf Badezimmer? Ich finde im Internet unter DIN 18195 nämlich nur Beschreibungen zur richtigen Abdichtung der Hausaußenseite. Hätten Sie eventuell etwas was ganz genau auf Badezimmer abzielt?
    Ich gehe davon aus, dass der Bodenablauf und die Schwellenaufkantung dafür gedacht sind bei einer möglichen Leckage ein Weiterfließen des Wassers in den Rest der Wohnung zu vermeiden.
    Ich sehe wirklich keinen Sinn in der Pflicht eines zusätzlichen Abflusses. Sollte der Wasserhahn im Waschbecken oder in der Dusche z.B. platzen würde ja ohnehin niemals soviel Wasser austreten können, welches der bereits vorhandene Abfluss nicht aufnehmen könnte.
    Vielen, vielen Dank im Voraus!
  3. das wird tiefschürfender ...

    vielleicht sollte man das mal direkt ausmailen oder teflonieren?! Bei Interesse bitte melden.

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