Wartung der Hebeanlage 2 x jährlich?
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Wartung der Hebeanlage 2 x jährlich?

Ich bin Mieter einer Wohnung in einem 6 Familienhaus und bewohne eine EGAbk. Wohnung mit zwei Etagen  -  Hochparterre und Tiefparterre/ Souterrain.
Im Souterrain befindet sich ein Gäste WC und ein Miniwaschbecken, was fast nie genutzt wird. Gleiches gilt für die gespiegelte Nachbarwohnung.
Da die Gäste WC unter der Rückstauebene Kanal, sind sie an einer Hebeanlage angeschlossen. Diese Hebeanlage bedient also die beiden Gäste WC und die Waschküche mit drei Waschmaschinen (die anderen drei waschen in den oberen Wohnungen). Sie pumpt das Wasser im Keller in eine Höhe von ca. 1,6 m und diese schließt dort in das Abwasserrohr an, was zur Straße läuft.
Nun wurde "irgendwie" die Hebeanlage erneuert und nun-X1234Xentgegen der alten jahrerlangen Praxis  -  soll diese nun zweimal im Jahr gewartet werde. Für insgesamt € 400,- pro Jahr.
Bis jetzt reichte eine Wartung pro Jahr!?
Nun argumentiert der Vermieter, dass es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt und dort habe nach DINAbk. die Wartung zweimal jährlich zu erfolgen.
Grundsätzlich handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, aber an der Hebeanlage ist ja fast nichts angeschlossen, noch weniger als in einem Einfamilienhaus.
Wie ist das fachlich zu bewerten?
Vielen Dank vorab.
  • Name:
  • togi
  1. die Frage wäre,

    was für eine Anlage eingebaut ist.
    Wenn Sie oben anführen, dass ...
    "Diese Hebeanlage bedient also die beiden Gäste WC und die Waschküche mit drei Waschmaschinen"
    ... ist das sicher mehr als in einem normalen Einfamilienhaus.
    Trotzdem glaube ich nicht, dass es dazu in einer DINAbk. eine Vorschrift gibt, 2x so umfangreich zu warten.
    Er sollte Ihnen dann zumindest auch die Nummer der DIN geben können, wo das drin stehen soll.
    Auf der anderen Seite wird es auch einen Grund für den Austausch geben!?
    Wie lange war denn die alte Anlage in Betrieb?
    Wurde jetzt vielleicht eine kleinere, billigere genommen, die man halt vorsichtshalber mehr warten muss?
    Grüße
  2. Vielen Dank für Ihre Antwort. Der ...

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Der Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Der Grund für den Einbau einer neuen Anlage kenne ich nicht, muss ich gegebenenfalls beim Vermieter erfragen
    Es gibt in dem Objekt sehr viel Ärger mit druttklassigen Unternehmen, die vom Verwalter beauftragt werden. Es stimmen auch so gut wie nie die Abrechnungen.
    Ein Eigentümer hier sagte mir, dass die Wartung jedesmal höchstens 20 Minuten dauert. Dafür werden dann knapp 200 € berechnet. Zweimal jährlich.
    Ich werde wohl den Verwalter, der gelcihzeitig Eigentümer unserer Mietwohnung ist, genau nach dem Typ der Hebeanlagee fragen. Vielelicht kann man damit heraus bekommen ob diese überhaupt angemessen ist und so oft gewartet werden muss.
    Ich würde mich dann hier im Forum noch einmal melden.
    Danke.
  3. Frag mal nach Typ der neuen Hebeanlage und danach was gewartet wird ...

    Frag mal nach Typ der neuen Hebeanlage und danach was gewartet wird ...

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