Rohinstallation  -  Zahlungsplan Fälligkeit  -  was gehört genau dazu?
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC

Rohinstallation  -  Zahlungsplan Fälligkeit  -  was gehört genau dazu?

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
wir haben einen Neubau und bauen mit einem Bauunternehmer, wo wir vorher im Vertrag einen genauen Zahlungsplan festgelegt haben (z.B. 20 % der Bausumme nach Fertigstellung der tragenden Wände).
Bisher sind wir auch gut klargekommen und konnten den Baufortschritt genau verfolgen.
Nun gibt es wieder eine Abschlagssumme, die fällig wird und zwar nach Fertigstellung der Rohinstallation Elektro, Sanitär und Heizung.
Alle Kabel für Elektro liegen, alle Rohanschlüsse für WC/Dusche etc, jede Menge Rohre etc. etc.. soweit wir das beurteilen können ist das OK.
Als nächstes kommt Fußbodenheizung, Verputzer und Estrich..
Aber nun meine Frage: gehört die Fußbodenheizung (also Verlegung der Schläuche) nicht zu der Rohinstallation Heizung?
Worauf muss ich noch genau achten?
Vielen Dank im Voraus!
  • Name:
  • Maren
  1. Hallo Maren,

    da die Fußbodenheizung in der Regel erst nach dem Innenputz verlegt wird,
    gehört die Verlegung der Heizungsrohre sicher nicht zum Bauabschnitt Rohinstallation und zur Fälligkeit dieser Abschlagsrechnung.
    Du musst jetzt "nur" darauf achten, dass die Rohre- und Leitungsführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht,
    das Material für den Verwendungszweck geeignet und zugelassen ist und alles dem Leistungsumfang der Baubeschreibung und möglicher Nachträge entspricht.
    Also z.B.
    Anzahl der Anschlüsse, eingesetztes Rohrmaterial,
    Rohrquerschnitte, Leitungslängen, Rohrbögen und Gefälle,
    Be- und Entlüftung (Belüftung, Entlüftung) und Kanalanschluss,
    notwendige Isolierungen und Schutzrohr,
    Wandschlitze und Deckendurchbrüche,
    Rohrabstände und Anschlusshöhen
    Leitungsbefestigungen
    (nur mal so schnell aus dem Kopf)
    Ich will Euch aber nicht verunsichern. Meistens passt das schon irgendwie, da es sich in der Regel auch um Fachfirmen handelt, die das ja immer (so) machen. ;-)
    Manchmal wird halt einfach was übersehen oder nur vergessen.
    Wenn Ihr Euch unsicher seid, nehmt Euch noch einen Baubetreuer an die Seite.
    Grüße

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN