Bebauungsplan mit mehreren Geltungsbereichen: Rechtliche Möglichkeiten & Voraussetzungen?
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Bebauungsplan mit mehreren Geltungsbereichen: Rechtliche Möglichkeiten & Voraussetzungen?

Hallo,

meine Frage ist fachlicher Natur. Ist es möglich einen Bebauungsplan aufzustellen der zwei voneinander räumlich getrennte Geltungsbereiche hat (Entfernung z.B. 400 m) oder muss man 2 verschiedene B-Plane aufstellen? Sollte es möglich sein 2 Geltungsbereich in einem B-PlanAbk. zu vereinen, gibt es hier dann bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. gleiche Nutzung? Vielen Dank schonmal für die Antworten🙂.

  • Name:
  • Thomas
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ob ein Bebauungsplan (B-PlanAbk.) mehrere räumlich getrennte Geltungsbereiche haben kann, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ab.

    Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Geltungsbereiche in einem B-Plan zu vereinen, wenn diese sachlich zusammenhängen und die Planung dadurch übersichtlicher und geordneter gestaltet werden kann. Ein sachlicher Zusammenhang kann beispielsweise gegeben sein, wenn die Gebiete durch eine gemeinsame Erschließung oder eine ähnliche Nutzungsstruktur verbunden sind.

    Es ist jedoch auch möglich, dass die jeweiligen Landesbauordnungen oder Kommunalgesetze die Aufstellung von getrennten B-Plänen für räumlich getrennte Gebiete vorschreiben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Gebiete keine oder nur geringe sachliche Zusammenhänge aufweisen oder die Planung durch die Zusammenfassung unübersichtlich würde.

    Ich empfehle, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung und des Kommunalrechts zu prüfen oder sich direkt bei der zuständigen Baubehörde zu erkundigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Zulässigkeit mehrerer Geltungsbereiche im B-Plan frühzeitig mit der zuständigen Baubehörde ab, um unnötige Planungsaufwände zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bebauungsplan (B-Plan)
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem Gemeindegebiet regelt. Er ist ein wichtiges Instrument der städtebaulichen Planung und dient dazu, eine geordnete und nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Bauleitplanung, Planungsrecht
    Geltungsbereich
    Der Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist das räumliche Gebiet, für das der Plan gilt. Innerhalb dieses Bereichs sind die Festsetzungen des Bebauungsplans für alle Bauvorhaben verbindlich. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im Bebauungsplan selbst festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Plangebiet, räumliche Abgrenzung, Anwendungsbereich
    Planungsrecht
    Das Planungsrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die die städtebauliche Planung regeln. Es ist ein Teil des öffentlichen Baurechts und dient dazu, eine geordnete und nachhaltige Entwicklung der Gemeinden zu gewährleisten. Das Planungsrecht regelt unter anderem die Aufstellung von Bauleitplänen und die Zulässigkeit von Bauvorhaben.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauleitplanung, Raumordnung
    Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über die Anforderungen an Gebäude, die Baugenehmigung und die Bauüberwachung. Die Landesbauordnungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften
    Kommunalrecht
    Das Kommunalrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die die Organisation und die Aufgaben der Gemeinden regeln. Es regelt unter anderem die Zuständigkeiten der Gemeindeorgane, die Finanzierung der Gemeinde und die Beteiligung der Bürger an der kommunalen Selbstverwaltung.
    Verwandte Begriffe: Gemeindeordnung, Kommunalverfassung, Selbstverwaltungsrecht
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist die zuständige Behörde für alle Fragen des Baurechts. Sie erteilt Baugenehmigungen, überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften und berät Bauherren in baurechtlichen Fragen. Die Baubehörde ist in der Regel bei der Gemeinde oder dem Landkreis angesiedelt.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauaufsicht, Baugenehmigungsbehörde
    Flächennutzungsplan (FNPAbk.)
    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der dieGrundzüge der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er ist nicht rechtsverbindlich für die Bürger, sondern dient der Gemeinde als Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen.
    Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Bebauungsplan, städtebauliche Planung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Bebauungsplan?
      Ein Bebauungsplan (B-Plan) ist ein rechtsverbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem Gemeindegebiet regelt. Er legt beispielsweise fest, welche Gebäude errichtet werden dürfen, wie groß sie sein dürfen und welche Abstandsflächen einzuhalten sind.
    2. Was bedeutet Geltungsbereich eines Bebauungsplans?
      Der Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist das räumliche Gebiet, für das der Plan gilt. Innerhalb dieses Bereichs sind die Festsetzungen des Bebauungsplans für alle Bauvorhaben verbindlich.
    3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Bebauungsplan aufzustellen?
      Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfordert in der Regel einen Beschluss der Gemeinde und ein förmliches Verfahren, in dem die Öffentlichkeit beteiligt wird. Zudem muss der Plan mit den übergeordneten Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmen.
    4. Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Bebauungsplan?
      Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen. Ein einfacher Bebauungsplan enthält weniger Festsetzungen und bedarf daher einer zusätzlichen Beurteilung im Einzelfall.
    5. Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
      Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben oder neue Erkenntnisse vorliegen. Die Änderung bedarf jedoch ebenfalls eines förmlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
    6. Was passiert, wenn ein Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht?
      Wenn ein Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, kann es von der Baubehörde untersagt werden. In bestimmten Fällen können jedoch Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans gewährt werden.
    7. Wer ist für die Aufstellung von Bebauungsplänen zuständig?
      Für die Aufstellung von Bebauungsplänen sind in der Regel die Gemeinden zuständig. Sie können diese Aufgabe jedoch auch an andere Stellen übertragen.
    8. Wo kann ich einen Bebauungsplan einsehen?
      Bebauungspläne können in der Regel bei der zuständigen Baubehörde oder im Rathaus der Gemeinde eingesehen werden. Viele Gemeinden stellen ihre Bebauungspläne auch online zur Verfügung.

    🔗 Verwandte Themen

    • Flächennutzungsplan und seine Bedeutung
      Der Flächennutzungsplan als Grundlage für die Bebauungsplanung.
    • Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans
      Die einzelnen Schritte von der Planung bis zur Rechtskraft.
    • Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren
      Wie Bürger ihre Interessen einbringen können.
    • Auswirkungen eines Bebauungsplans auf Grundstückseigentümer
      Rechte und Pflichten der Eigentümer im Plangebiet.
    • Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen
      Die Voraussetzungen und Verfahren für Planänderungen.
  2. Bebauungsplan: Mehrere Geltungsbereiche – Sinnvolle Planung

    Foto von Martin G. Halbinger

    grundsätzlich ja
    Ich kenne einen Fall, bei dem die Ausgleichsflächen mit etwas Abstand zum eigentlichen Planungsumriff Teil des B-PlanAbk. waren. Auch gibt es welche, die deutlich größere Bereiche als 400 m umfassen.

    Man muss sich halt Gedanken machen, ob es sinnvoll ist, da ggf. ja ganz andere Planungsrechtliche Begründungen anzusetzen sind, andere Fachstellen zu beteiligen sind oder auch eine Klage zu einem Bereich eben auch die Entwicklung des anderen Bereichs behindert.

    Dass ein B-Plan mehrere Bereiche mit unterschiedlichen Festsetzungen enthält ist nicht selten, z. B. MI mit 3 Geschossen an der Hauptstraße als Lärmschutzriegel und dahinter Einzelhäuser im WAAbk.. Manchmal bedingen sich auch verschiedene Nutzungen oder beeinflussen sich gegenseitig, z. B. bei Lärmkontingenten.

  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    Bebauungsplan mit mehreren Geltungsbereichen: Rechtliche Möglichkeiten

    💡 Kernaussagen: Ein Bebauungsplan kann mehrere räumlich getrennte Geltungsbereiche umfassen, solange dies planungsrechtlich sinnvoll ist. Die Einbeziehung von Ausgleichsflächen außerhalb des eigentlichen Planungsumrisses ist möglich. Unterschiedliche Planungsrechtliche Begründungen, Fachstellenbeteiligungen und Klagerisiken sind zu berücksichtigen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Der Beitrag Bebauungsplan: Mehrere Geltungsbereiche – Sinnvolle Planung betont die Notwendigkeit, die Sinnhaftigkeit eines Bebauungsplans mit mehreren Geltungsbereichen sorgfältig zu prüfen, da dies Auswirkungen auf die planungsrechtliche Begründung und die Beteiligung von Fachstellen haben kann. Auch das Risiko von Klagen in einzelnen Bereichen sollte beachtet werden.

    ✅ Zusatzinfo: Die räumliche Trennung von Geltungsbereichen im Bebauungsplan ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie die Einbeziehung von Ausgleichsflächen zeigt. Die Entfernung von 400m zwischen den Bereichen ist nicht grundsätzlich ein Ausschlusskriterium.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die spezifischen Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit mehreren Geltungsbereichen im Kontext des Planungsrechts und Baurechts. Berücksichtigen Sie die potenziellen Auswirkungen auf die Nutzung und die Notwendigkeit unterschiedlicher Festsetzungen.

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