wir haben ein Haus von 1960 in RLP, das quasi auf der Grenze zum Nachbarn steht (15 cm Abstand). An unserer Grenzwand beginnt der Hof des Nachbarn, der Abstand zum Wohnhaus sind über 5 Meter. Nun soll die Fassade gedämmt und die alten Fenster ausgetauscht werden. Die Fenster sind allerdings in Milchglas ausgeführt. Im Grundbuch ist ein Fensterrecht an dem Nachbargrundstück eingetragen.
Nun zu den Fragen:
- Müssen die Fenster & Wärmedämmung besondere Brandschutzanforderungen erfüllen?
- Muss beim Austausch der Fenster und bei der Wärmedämmung die Genehmigung des Nachbarn eingeholt werden?
Vielen Dank für fachkundige Rückmeldungen.
Freundliche Grüße