- Landesbauordnung
- Beherbergungsstättenrichtlinie des Landes
- Muster-Bauordnung für Beherbergungsstätte (Ist im Grunde das Gleiche)
Nun fragen wir uns, ob hier die Arbeitsstättenrichtlinien-Abschnitt 5 ASR A4.4 Technische Regeln für Arbeitsstätten Unterkünfte (ASR A4.4) auch gilt. Denn es sind lediglich Monteurwohnungen und keine Pension oder Hotel.
Die minimale Größe der Zimmer pro Person findet man nämlich nur in ASR. Oder fehlen uns hier andere Bauvorschriften. Kann die Bauaufsicht uns hierzu Informationen geben?