hätte mal 2 Fragen:
Frage 1: Von meiner Gemeindeverwaltung (Bayern) erhielt ich die Information, dass bei Grenzbebauung die Gebäudelänge < 9,00 m und die Summe aller Grenzbebauungen < 15 m sein muss.
Meine Doppelgarage ist direkt an die Doppelgarage meines Nachbarn angebaut. Die Länge der Außenwand beträgt 8,5 m. Das Satteldach steht über und bietet noch eine kleine überdachte Abstellfläche.
Verstehe ich das richtig, dass der Dachüberstand in die Gebäudelänge nicht eingerechnet wird (?) und ich somit (15-8,5) noch 6,5 m Gebäudelänge errichten darf?
Frage 2: Auf beiliegendem Bild habe ich mal skizziert was ich vor habe (roter Kasten ist mein Grundstück; die schwarzen Kästen meine Nachbarn). Ein kleines Gebäude (3 x 4 Meter) will ich in der Grundstücksecke (blauer Kasten) errichten. Sehe ich das richtig, dass ich beim Thema Grenzbebauung 7 Meter berücksichtigen muss? (3 Meter beim einem Nachbar und 4 Meter beim anderen Nachbar).
Freue mich auf eure Antworten.