wir würden gerne das Einfamilienhaus um ein zusätzliches Vollgeschoss aufstocken und kommen bei der Frage ob es sich bei dem Keller um ein Vollgeschoss handelt nicht weiter, da dies laut Bauplan aus dem Jahr 1974 nicht eindeutig ersichtlich ist. Das Haus wurde in Hanglage gebaut.
- Das Kellergeschoss liegt im Mittel 1,40 m über der Geländeoberfläche
- Die Lichte Raumhöhe im Kellergeschoss liegt zwischen 2,13 m und 2,14 m
- Die Geschosshöhe von OK FFBAbk. des Kellergeschoss bis OK FFB im Erdgeschoss misst 2,48 m, das Kellergeschoss verfügt hierbei allerdings über keinen Fußboden in Form von Estrich.
Eine Bauvoranfrage wurde bereits gestellt, jedoch ohne eindeutige Aussage zu der Vollgeschossigkeit abgelehnt bzw. wurde laut schreiben, darauf verwiesen das es sich um kein Vollgeschoss laut Paragraph 2 Absatz 4 Satz 2 LBauOAbk. RLP handelt. Aufgrund der Höhe von 2,13 m bis 2,14 m. Aber Aufgrund unkonkreter Fragen zum Bauvorhaben abgelehnt wird, da diese laut Schreiben in irgendeiner Art und Weise näher konkretisiert sein müssten und die Bauvoranfrage zu unbestimmt sei und den Umfang eines Baugenehmigungsverfahren hätte.
Unsere eigentliche Frage zielte ja nur auf die Vollgeschossigkeit ab, diese wurde ja indirekt beantwortet. Könnten wir diese Aussage als Grundlage für den Bauantrag stellen oder welche weiteren Schritte sind möglich, bzw. wie müssen wir jetzt weiter vorgehen, da wir nun nicht wissen, was wir mit der Aussage des Bauamtes anfangen sollen?
In der Bauvoranfrage waren folgende Unterlagen enthalten
- Baulasten
- Auszug Grundstücksnachweis
- Berechnungen zu Grz, Gfz, Bruttorauminhalt und Vollgeschossberechnung
- Bauzeichnungen Abstandsflächen
- Flächennachweis zur GRZAbk.
- Lageplan
- Grundrisse
- Schnitt und Ansichten