Was passiert, wenn nach der obligatorischen Einmessung eines neu erstllten Gebäudes (Einfamilienhaus) festgestellt wird, dass die Position des Gebäudes um ein paar Meter abweicht? Abstandsflächen usw. bleiben davon unberührt, da das Grundstück sehr groß ist und genug Abstand zu allen Grenzen besteht.
Danke für die Antwort.