Gartenhaus Grenzbebauung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Gartenhaus Grenzbebauung

Liebes Forum,

Mein Nachbar grenzt mit seiner Garage 6.50 m lang direkt an meine Grenze (35 m). An diese Garage möchte er in Verlängerung ein Gartenhaus stellen.

  • Darf er das?
  • Wie sind die Vorschriften?
  • Gelten hier die 9 m Gesamtlänge?

Danke vorab für die Antworten

  1. er darf das

    Wenn die maximale Länge der Grenzbebauung nicht überschritten wird, darf er das genehmigungsfrei. Wenn das Gartenhaus größer ist, darf er das auch, wenn er von der Grenze abrückt. Die maximale Länge gilt für das eigene Grundstück. Es verringert nicht die Grenzbebauung des Nachbarn, der versetzt auf gleicher Länge die Grenze bebauen kann.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
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