wir haben die Möglichkeit, ein Einfamilienhaus von 1977 zu erwerben (BW). Im OGAbk. sind zwei Zimmer laut Bauunterlagen als Speicher deklariert. Damit wurden die Zimmer bei der GFZAbk.- und Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt. Die zulässige GFZ (0,6) ist allerdings bereits ohne die zwei Zimmer vollständig ausgenutzt. Die Zimmer wurden vom Eigentümer schon immer als Aufenthaltsräume genutzt. Sollten wir das Haus kaufen, müssten wir die Zimmer in jedem Fall auch als Aufenthaltsräume verwenden (Kinderzimmer, Arbeitszimmer).
Für uns komm ein Kauf der Immobilie nur in Frage, wenn dieses Thema offiziell geklärt ist. Das Risiko, dass eine Nutzung irgendwann untersagt wird, möchten wir nicht eingehen.
In BW können Nutzungsänderungen verfahrensfrei durchgeführt werden. Spielt die GFZ bei einer verfahrensfreien Nutzungsänderung zum heutigen Zeitpunkt noch eine Rolle? Die GFZ wäre um ca. 15 % überschritten.
Vielen Dank!