Wir haben lediglich eine Fertigstellungsanzeige versandt, als die Umnutzung tatsächlich umgesetzt wurde.
Nutzungsänderung ohne bauliche Änderung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Nutzungsänderung ohne bauliche Änderung
Wir haben in NRW eine Umnutzung ohne bauliche Veränderung genehmigt erhalten und übersehen, dass wir eine Baubeginnsanzeige erstellen müssen. Wann ist Baubeginn bei einer Umnutzung ohne bauliche Veränderung? Baulich wurde nichts verändert.
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alles in Ordnung
PS: Da Ihr die Fertigstellungsanzeige versandt habt, ist auch einem Beamten mit Scheuklappen klar, das ihr auch begonnen haben müsst ;) -
Baubeginnsanzeige, ein Dino bei Umnutzung
Die Baubeginnsanzeige ist ein Dino aus der Urzeit als noch Bauprüfer umhergeschnüffelt haben um Schwarzbauten zu entlarven. Der Vordruck ist halt noch auf dem Schirm und Baubeamte können nicht selbst entscheiden, den wegzulassen. Bei einer Umnutzung ohne Bauarbeiten ist nach menschlichem Verstand mit der Genehmigung gleichzeitig Baubeginn und Fertigstellung. Ein Sinn könnte höchstens sein, wenn Verjährungen bei verzögertem Baubeginn drohen oder Straßensperrungen notwendig sind. -
nicht ganz so harmlos
Bei vielen Nutzungsänderungen ohne Baumaßnahmen ist die Baubeginnsanzeige wirklich harmlos. Es gibt aber auch Fälle (z.B. wenn die neue Nutzung andere Verkehrslasten verursacht), bei denen eben vor "Baubeginn" die statische Freigabe vorhanden sein muss. Oder z.B. die Bescheinigung, dass der geprüfte Brandschutznachweis vorliegen muss.Und da eine fehlende / nicht fristgerechte Anzeige nicht wegdiskutiert werden kann und nicht lange begründet werden muss, soll es auch Behörden geben, bei denen dann die Bußgeldstelle den Fall weiter bearbeitet.
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