Das gemeindliche Bauamt/der Bauausschuss erklärte seine Zustimmung zur Befreiung vom Bebauungsplan.
Das zuständige LRA (Bayern) verweigerte die Befreiung wegen Verletzung der "Grundzüge der Planung".
Frage 1: Hat das gemeindliche Bauamt eine vermeidbare Fehlentscheidung getroffen?
(... denn mit den "Grundzügen der Planung" sollte ein Bauamt doch vertraut sein ...?)
Da diese Entscheidung unsererseits weitestgehend eine Neuplanung erfordert..
Frage 2: Wenn "Fehlentscheidung", wäre es sinnvoll Schadensersatzansprüche zu stellen ...?
Vorab Danke für die Antworten ...