Erweiterung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Erweiterung

man hat vor ein bestand Objekt um 1-2 Wohnungen zu erweitern. Die Heizungsanlage ist dann entsprechend zu erweitern bzw mit Stärkere auszutauschen.

Gilt die erweiterten Bauteile als Neubau? Besteht Anspruch auf Bafa Forderung als Einzelmaßname? Sind die neue GEG einzuhalten?

Wer hat diesbezügl. Erfahrung

karsov

  1. nicht pauschal zu beantworten

    Foto von Martin G. Halbinger

    Mit den gemachten Angaben ist eine Antwort nicht möglich. Je nachdem wie umfangreich die Erweiterung ausfällt und wie es konstruktiv ausgeführt wird, ergeben sich unterschiedliche Rahmenbedingungen, z.B. Wenn der Anbau ein eigenständiges Gebäude darstellt. Mit diesen Fragen sollte sich aber ihr Planer (z.B. Architekt) auseinandersetzen. Auch sollten Sie sich nen Energieberater / Haustechnikplaner ins Boot holen.

    Wenn der Anbau gut gedämmt ist und mit der Maßnahme auch eine Sanierung des Bestands verbunden wird, kann es sein, das z.B. die bestehende Heizleistung reicht oder eine Solarunterstützung den Unterschied kompensiert.

    Eine gute Planung im Vorfeld kann später teure Überraschungen vermeiden.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN