Wird durch die gewerblich Nutzung das Häuschen baugenehmigungspflichtig?
Warum? Die Baubeschreibung ist ja bereits vorhanden?
Geret
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Wird durch die gewerblich Nutzung das Häuschen baugenehmigungspflichtig?
Warum? Die Baubeschreibung ist ja bereits vorhanden?
Geret
Die gleiche Laube zum gewerblichen Betrieb ist evtl. im Winter durchgängig beheizt, zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt, etc. - klar dass da andere Anforderungen gestellt werden.
Bestimmte Maßnahmen sind dann verfahrens- bzw. genehmigungsfrei (verfahrensfrei, genehmigungsfrei) gestellt. Die Nutzungsänderung zu einer gewerblich genutzten Immobilie fällt in aller Regel nicht darunter.
Näheres kannst in Deiner Landesbauordnung nachlesen.
Wenn dort ein Arbeitsplatz ist sind Arbeitsschutzvorschriften zu beachten, wenn beheizt wird, die EnEVAbk. (bzw. jetzt GEG).
In vielen Fällen sind die dort geregelten Anforderungen von den üblichen Gartenhäusern nicht einzuhalten.
Außerdem stellt sich die Frage ob eine Gewerbliche Nutzung in dem Baugebiet überhaupt zulässig ist.
Und für gewerbliche Nutzungen sind andere Lärmschutzvorschriften zu beachten, die ggf von der "dünnen Holzwand" des Gartenhauses nicht eingehalten werden ...
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