ich möchte auf meinem Grundstück in einem Allgemeinen Wohngebiet einen Lagercontainer mit den o.g. Daten aufstellen. Ich betreibe einen Hausmeisterservice, Bauservice. Mehrere Mitbewerber haben auch auf Ihren Grundstücken vor einiger Zeit solche Lagercontainer aufgestellt. Ich dachte immer das diese Lagercontainer genehmigt werden müssen. Ein Kunde von mir sagte man könne diese Lagercontainer bis 50 Kubikmetern in Rheinland-Pfalz ohne Genehmigung Zeitlich unbegrenzt aufstellen.
Ist dies so richtig? Sind Lagercontainer, Gebäude bis 50 Kubikmetern wirklich Genehmigungsfrei in Rheinland-Pfalz?
Würde der Lagercontainer als Gebäude zählen?
Liebe Grüße
Thomas