ein Kunde von mir möchte zur Garage mit Carport einen Anbau (Holzkonstruktion) ggf. später in Eigenleistung an der Grenze erstellen (siehe Anhang). Das komplette Bauvorhaben sollte nach Möglichkeit natürlich als ein Objekt (Neubau Einfamilienhaus + Garage mit Carport und Anbau) eingereicht werden. (Würde ansonsten alle Vorschriften des Bebauungsplans einhalten) Allerdings wird die zulässige Grenzbebauung von maximal 9 Meter damit überschritten (Wandhöhe alles <3 m).
An der nördlichen Grenze gibt es keinen Nachbarn, sondern eine öffentliche Grünfläche mit einer Breite von ca. 8 Metern. Im Westen die Straße, Osten und Süden jeweils Nachbarn.
Eigentlich erzeugen doch die Garage und der Anbau durch die Überschreitung der 9 Meter dann Abstandsflächen, diese könnte man doch auf die Grünfläche "legen"?
Ich bin gerade total überfragt, ob das so zulässig ist, finde auch keine Lösung nach längerer Recherche ... Alternativ habe ich gedacht, man könnte den Anbau als "isolierte Abweichung" im Nachgang einreichen?