ich habe eine Doppelhaushälfte (Eckgrundstück) in NRW aus den 70iger Jahren gekauft. Das Haus ist hat einen Keller, EGAbk., 1. OGAbk. und DGAbk.. Im 1. OG befindet sich ein Raum mit Loggia. Für uns ist die Loggia sinnlos und wir würden gerne den Raum vergrößern und die Loggia schließen, sodass die Hausfront bündig ist. (Die Hausfront zeigt nur in Richtung Garten. (300 m²) )
Brauche ich für die Schließung eine Baugenehmigung? Oder kann ich sie einfach fachgerecht schließen lassen?
Schönen Gruß