Grenzabstand eingehalten ... was ist die Folge?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grenzabstand eingehalten ... was ist die Folge?

Moin moin ... Folgender Fall ... In Schleswig Holstein, wurde das Grundstück neben meiner Mutter bebaut. Meine Eltern, hatten damals, einen Keil, am Grundstück noch dazugekauft ... Siehe Bilder im Link ;-)

Das jetzt gebaute nachbargebäude. kommt in diesem Hinteren Bereich der Grenze verdammt nahe ...

Regenrinne ca. 2.08  -  Mauerung gute 3 m

Was zählt jetzt eigentlich ... die Grundstücksgrenze, des Eigenen Bodens, als, die Grenze des Narbarbodens ... oder zählt der später zugekaufte Keil nicht zu dem Grundstück meiner Eltern dazu? Merci zu den Bildern bitte hier entlang ;-)

  1. es kommt darauf an

    Wenn das Grundstück neu eingemessen ist und der Kauf notariell erfolgte gilt diese Grundstücksgrenze. Wenn in SH der Dachüberstand nicht in die Abstandsfläche eingeht gilt die Hauswand für die Berechnung der Abstandsfläche. 3 Meter Abstand zur Grenze wäre dann genau richtig und nicht zu beanstanden. Außer Garagen und Schuppen dürfen aber keine weiteren Gebäudeteile in den Abstandsflächen stehen. Die Einhaltung der Abstandsflächen hat keine Folgen, insbesondere sind keine Nachbargenehmigungen notwendig.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. könnte aber auch

    Foto von Thorsten Bulka

    Wenn der kleine Grundstückskeil, als eigenständiges Grundstück betrachtet wird ... und nicht dem anderen dazu geschlagen wird ...

    So ausgelegt werden, das auf diesem keine Bebauung stattfinden kann ... und somit die Grundstücksgrenze des Nachbarn hierrauf sich ausweiten darf? Abstandflächen sowie Abstände im Sinne des Satzes 1 dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass sie nicht überbaut werden; diese Abstandflächen dürfen auf die auf diesen Grundstücken erforderlichen anderen Abstandflächen nicht angerechnet werden aus § 6 (2) oder zählt das da nicht? Fragen über Fragen ...

    • Name:
  3. Grundstücksteilung? wohl nicht!

    Das dazu gekaufte Grundstück (Keil) kann kein eigenständiges Grundstück sein weil es zu klein ist für eine eigene Bebauung und nicht separat erschlossen werden kann. Einen triftigen Grund für diesen Kauf ist aus der Flurkarte nicht zu erkennen.

    Zweifellos ist das gekaufte Zusatzgrundstück die neue Grenze. Und "verdammt nahe" ist ausreichend weit weg.

    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. klaus ich habe noch nicht

    Foto von Thorsten Bulka

    genau herrausfinden können ... welche Abstandsregeln genau dort gelten ...

    Somit könnte auch verdammt nahe zu nahe sein ;-)

    • Name:
  5. Abstandsregel SH

    Nach den Abstandsregeln in SH beträgt der Mindestabstand eines Hauses zur Grenze 3 Meter. Geringere Abstände wegen geringerer Bauwerkshöhe sind nicht möglich. Dachüberstände fließen nicht ein. Somit gelten die 3 Meter bis zur Hauswand, was wohl eingehalten ist. Diese 3 Meter müssten auch im Bauplan des Nachbarn eingetragen sein. Einfach mal Planeinsicht nehmen. Dem Bild nach steht das Haus schon Jahre, für einen Einspruch wäre es eh zu spät.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. 2018

    Foto von Thorsten Bulka

    2018 gebaut 2019 Einzug ...

    Danke für die Infos mit dem Dachüberstand ;-)

    • Name:
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